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Ausschuss zu Ordnungen 2018

2018-02-029: Ausschuss zu Ordnungen 2018

Antrag

AntragstellerIn

 Lars Adam

Antragsdatum

 21.01.2018

Antragstext

Der StuRa möge Beschließen einen Ausschuss zum Thema Ordnungen einzuberufen.

Dieser Ausschuss soll die Ordnungen übergeordnet zu allen Ordnungs-Ausschüssen überarbeiten (abhäng von den StuRa-Beschluss zu den jeweiligen Ordnungen -> primär Grund-&Geschäftsordnung).

Jedes gewählte Mitglied aus dem StuRa ist automatisch stimmenberechtigt im Ausschuss. Nicht gewählte Mitglieder können noch zusätzlich in den Ausschuss gewählt werden und erhalten ein Stimmenrecht. Beschlüsse innerhalb des Ausschusses sind mit mehr als 50% der anwesenden Personen zu fassen, mind. aber durch 5 Personen (bei sehr wenig Interesse auch 3).

Beschlüsse dienen nur der Meinungsbildung bzw. der Ordnungsfindung (bei großes Diskrepanzen kann ein alternativer Vorschlag parallel vorgestellt/erarbeitet werden (auf einzelne Paragraphen bezogen)). Über die erarbeite Ordnung hat das Plenum abzustimmen.

Die Ergebnisse sind dem Plenum zur 3. Ordentlichen Sitzung vorzulegen. Über die Ordnungen hat das Plenum in der 4. ordentlichen Sitzung abzustimmen. Die erste Sitzung findet in der ersten Woche der Vorlesungsfreien Zeit statt. Die Terminfindung erfolgt durch das Präsidium bzw. eine durch das Präsidium (in Einverständnis dieser Person) bestimmte Person.

Begründung zum Antrag

Dieser Ausschuss soll die Ordnungen übergeordnet zu allen Ordnungs-Ausschüssen überarbeiten (abhäng von den StuRa-Beschluss zu den jeweiligen Ordnungen -> primär Grund-&Geschäftsordnung).

Jedes gewählte Mitglied aus dem StuRa ist automatisch stimmenberechtigt im Ausschuss. Nicht gewählte Mitglieder können noch zusätzlich in den Ausschuss gewählt werden und erhalten ein Stimmenrecht. Beschlüsse innerhalb des Ausschusses sind mit mehr als 50% der anwesenden Personen zu fassen, mind. aber durch 5 Personen (bei sehr wenig Interesse auch 3).

Beschlüsse dienen nur der Meinungsbildung bzw. der Ordnungsfindung (bei großes Diskrepanzen kann ein alternativer Vorschlag parallel vorgestellt/erarbeitet werden (auf einzelne Paragraphen bezogen)). Über die erarbeite Ordnung hat das Plenum abzustimmen.

Die Ergebnisse sind dem Plenum zur 3. Ordentlichen Sitzung vorzulegen. Über die Ordnungen hat das Plenum in der 4. ordentlichen Sitzung abzustimmen. Die erste Sitzung findet in der ersten Woche der Vorlesungsfreien Zeit statt. Die Terminfindung erfolgt durch das Präsidium bzw. eine durch das Präsidium (in Einverständnis dieser Person) bestimmte Person.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

 

Abstimmung

 

Behandlung

2. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 9

Ergebnis

Ja 12
Nein 1
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle
Konten
SollHaben

Unterzeichnung und Ausfertigung

24.09.2019
Präsidium

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(X) Hendrik Wobst
(X) Hendrik Wobst sagt
26.01.2018 20:00

Als Hinweis in Kurzfassung ;)

bitte mindestens einbeziehen:

Ordnungen des StuRa (Finanzordnung, Wahlohrdnung, Mitwirkungsordnung, etc.)
betreffende Ordnungen der HTW
Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz
Handbuch der Rechtsförmlichkeit
VwV Normerlass
Begründungen dieser Ordnungen
neueste Fassung der reformierten Rechtschreibregeln (wird gern vergessen :D )
gendersensible Sprache

desweiteren aufgrund des Zusammenwirkens mindestens wünschenswert: Verständnis für alle sonstigen Vorgänge und bestehenden Ordnungen der HTW, des StuRa (samt aller FSR/FA), studentischen Vertretungen auf Bundes- und Landesebene (z.B.: KSS, fzs), etc.

zum Verständnis und als "Vorlage":
Verfassung des Freistaates Sachsen
Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags
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