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Aufwandsentschädigung Wahlorgane WiSe 2017/2018

2018-02-028: Aufwandsentschädigung der Wahlorgane im Wintersemester (WiSe) 2017/2018

Antrag

AntragstellerIn

Sprecherinnen und Sprecher

Antragsdatum

22.01.2018

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Aufwand für die Planung und Durchführung der Wahlen 2017/2018 in Höhe von 500 € zu entschädigen. Die Verteilung der Aufwandsentschädigung erfolgt durch die Wahlleitung.

Begründung zum Antrag

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen 2017/2018 erfolgt sehr koordiniert und wurde im Schwerpunkt durch einige wenige bestimmt. Insbesondere in diesem Zusammenhang ist die Wahlleiterin lobend zu erwähnen.
Die Wahl war erfolgreich.

Änderungsanträge

Betrag verringern

Ersetze im Antragstext die Höhe von 500,00 Euro mit 200,00 Euro.

Abstimmung

Ja 8
Nein 3
Enthaltung 2

angenommen

Abstimmung

Behandlung

2. Sitzung StuRa 2018

3. Sitzung StuRa 2018

2. AO Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 3

Ergebnis

Ja 10
Nein 2
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

Der StuRa möge beschließen den Aufwand für die Planung und Durchführung der Wahlen 2017/2018 in Höhe von 200 € zu entschädigen. Die Verteilung der Aufwandsentschädigung erfolgt durch die Wahlleitung.

Unterzeichnung und Ausfertigung

24.09.2019
Präsidium

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