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Aufwandsentschädigung 3. Quartal 2018 SprecherInnen

2018-15-157: Aufwandsentschädigung 3. Quartal 2018 SprecherInnen

 

Antrag

AntragstellerIn

Sprecherinnen und Sprecher

Antragsdatum

30.10.2018

Beschlussdatum

13.11.2018

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, den bewältigten Aufwand der Aktiven der Sprecherinnen und Sprecher im 3. Quartal 2018 mit 200,00 € zu entschädigen.

Begründung zum Antrag

Die Sprecherinnen und Sprecher ergänzen die folgende Aufschlüsselung:

Tätigkeit Betrag

1. Vor- und Nachbereitung Rektoratsgespräche

6. Sitzung StuRa Rektorat

1 * 30 €

= 30 €

2. Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der SprecherInnen

 

10. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018

11. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018

12. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018

13. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018

14. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher 2018

5 * 10 €

= 50 €

3. Sprechzeiten (inkl. Kanzlei) 20 €
4. Vor- und Nachbereitung RK 0 €
5. Weisungsbefugnis (Kanzlei) 40 €

6. Beantwortung Mailverkehr

60 €
Gesamt 200 €

Kostenposition im Haushaltsplan

[von den Antragsstellenden auszufüllen - bei Unkenntnis Referat Finanzen konsultieren]

Vorschlag zum weiteren Verfahren

-

Anlagen

-

Abstimmung

Behandlung

15. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 8

Ergebnis

letzte festgestellte Beschlussfähigkeit: 7/13

Ja 5
Nein 0
Enthaltung 2

angenommen

Beschlusstext

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

26.09.2019
Präsidium

 

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