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Einführung einer AE-Ordnung

2016-11-161: Einführung einer AE-Ordnung

Einführung einer AE-Ordnung

AntragstellerIn

  • FSR Wirtschaftswissenschaften
  • FSR Maschinenbau
  • FSR Gestaltung
  • FSR Geoinformation
  • FSR Bauingenieurwesen/Architektur
  • FSR Informatik/Mathematik
  • FSR Landbau/Umwelt/Chemie

Antragsdatum

23.06.2016

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den beiliegenden Entwurf der Aufwandsentschädigungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft, der HTW Dresden, der oben genannten Antragssteller zu erlassen und folgerichtig den § 20 der Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft HTW Dresden abzuändern. Ändere §20 der Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in:

§20 Aufwandsentschädigung

1. (1) Aufwandsentschädigungen können an Mitwirkende für besonders arbeitsintensive Leistungen für die Studentinnen- und Studentenschaft gezahlt werden.

2. (2) Über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen entscheidet der StuRa HTW Dresden auf Grundlage der Aufwandsentschädigungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden.

Begründung zum Antrag

Da die laut §39 in der Finanzordnung der Studentinnen und Studentenschaft HTW Dresden (FO) vom 12.02.2014 verankerte Aufwandsentschädigungs- Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft HTW Dresden (AE-O) mit in Kraft treten der neuen FO am 19.01.2016 ihre Gültigkeit verloren hat und der § 20 der neuen FO unserer Meinung nach die Vergabe von Aufwandsentschädigung nicht hinreichend regelt, haben sich die oben genannten Antragssteller zusammengesetzt und den angehangenen
Entwurf einer neuen AE-O entwickelt. Die Grundlage dieser neuen AE- O ist nicht mehr §13BAföG ist, sondern der §3 Nr. 26a Einkommenssteuergesetz (EstG) [https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html] im Vernehmen mit §20 der Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft HTW Dresden und §85 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)[ http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__85.html].
Das Ziel der neuen AE-O ist die rechtmäßige geldliche Anerkennung für besonders arbeitsintensive Leistungen laut §3 EstG.
Zudem sollten faire Regelungen für alle Organe der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden geschaffen werden. Somit soll zeitgleich die Transparenz auch gegenüber den Studierenden erhöht bzw. wiederhergestellt werden sowie Langzeitfolgen, wie zum Beispiel der rasante Aufbrauch der finanziellen Rücklagen der StuRas, gemindert werden. Eine ausführliche Erklärung der einzelnen Paragraphen der neuen AE-O sowie der hier genannten Argumente, erfolgt selbstverständlich auch
mündlich während der Sitzung. Des Weiteren sollte der angehangene Entwurf auch als solcher gesehen
werden, weshalb Änderungen selbstverständlich noch vornehmbar sind.

Änderung zum Antrag

Stephan: Ändere den vorliegenden Antrag in: Ersetze §20 Punkt 2 Satz 2 der FO durch: "Anträge auf AE müssen spätestens am 30. Tag nach Ende des Anspruchszeitraums schriftlich und mit einer nachvollziehbaren schriftlichen Begründung gestellt werden." Von Antragsteller und Plenum abgelehnt

 

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

PDF AE-O Antrag

PDF AE-O

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

Behandlung

11. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 8
Verschoben auf die nächste Sitzung auf der ESE

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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Lorenz Laux
Lorenz Laux sagt
27.06.2016 22:03
Der FSR-LaUCh hat noch nicht darüber abgestimmt ob sie diesen Antrag mit Unterzeichnen möchten. Ich bitte darauf rücksicht zu nehmen