BAföG-Beratung durch Berater des StuRa der TU Dresden
Antrag
AntragstellerIn
Referat Soziales
Antragsdatum
26.03.2015
Antragstext
Der StuRa möge beschließen dem StuRa der TU Dresden bis zu 80 Euro pro Quartal für Beratungsleistungen in Sachen BAföG und weiterer Studienfinanzierungsmöglichkeiten der Studierenden an der HTW Dresden zur Verfügung zu stellen.
Begründung zum Antrag
Die BAföG-Beratung ist das fundamentale und am meisten genutzte Angebot des Referat Soziales des StuRa der HTW Dresden. Eine Abdeckung durch den StuRa der HTW Dresden ist jedoch nicht gewährleistet, jedoch zwingend erforderlich. Externe Beratungen sind entweder für die Studierenden mit hohen Kosten verbunden oder einseitig und nicht praktikabel genug, wie das Beratungsangebot durch das Studentenwerk Dresden.
Beratungsinhalt: Die Beratungsleistungen zum Thema BAföG umfassen persönliche Beratungen in einem vom StuRa zur Verfügung gestellten Raum an der HTW Dresden im zweiwöchigen Rhythmus über je eine Stunde (oder dreiwöchigen Rhythmus über je 1,5 Stunden), flexible Einzelberatungen in Absprache des StuRa der TU Dresden und dem zu Beratendem, sowie die uneingeschränkte Beratung per Email.
Bisheriger Beratungsbedarf: -ca. 1 bis 8 zu Beratende für jede BAföG-Beratungsstunde alle zwei Wochen -ca. 5 Beratungsanfragen per Email pro Monat -wenige Einzelberatungen mit zeitlich hohem Aufwand
Zahlungsmodalitäten: Es ist vorgesehen, dass der StuRa der TU Dresden eine quartalsweise Rechnung an den StuRa der HTW Dresden stellt. Die genaue Höhe der quartalsweise pauschalen Auslagen, welche 80 Euro nicht übersteigen dürfen, werden vom Referatsleiter Soziales ausgehandelt.
Abstimmung
Behandlung
4. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 5
Ergebnis
Ja | 4 |
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Nein | 1 |
Enthaltung | 4 |
abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag
Finanzen
Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.
Kostenstelle | |
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Konten | |
Soll | Haben |
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name