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Zeichnungsberechtigung unserer Angestellten

2015-11-226 Zeichnungsberechtigung unserer Angestellten

Antrag

AntragstellerIn

Referats studentische Selbstverwaltung & Organisation

Antragsdatum

20.10.2015

Antragstext

Der StuRa möge beschließen unsere Angestellte extern als B-Zeichnungberichtigte einzusetzen, intern soll dies nicht der Zeichnungberechtigung dienen, sondern ledeglich zum Empfang einer Bankkarte und damit die Möglichkeit Kontoauszüge zu holen und Bargeld einzuzahlen. Dahingehen ist der Vertrag unserer Angestellten anzupassen.

Begründung zum Antrag

Der StuRa muss regelmäßig Bargeld einzahlen um die Maximalbeträge von Bargeld im Stahlschrank einzuhalten. Wenn der Finanzer verhindert ist, Riskieren wir einen Verstoß gegen die Finanzordnung. Das können wir so umgehen.

Änderungsantrag von Paul Riegel

Antrag mit andauernder Wirkung

Der Antragsteller übernimmt den Änderungsantrag

Abstimmung

Behandlung

11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 25
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG
12. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 6

Ergebnis

Ja 5
Nein 0
Enthaltung 1

damit angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
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