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Reisekostenübernahme zur Teilnahme der Fachschaft Bauingenieurwesen/Architektur an der 84. BauFaK in Weimar

2015-11-226: Reisekostenübernahme zur Teilnahme der Fachschaft Bauingenieurwesen/Architektur an der 84. BauFaK in Weimar

Antrag

AntragstellerIn

Fachschaftsrat Bauingenieurwesen / Architektur

Antragsdatum

13.10.2015

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Teilnahme der Fachschaft Bauingenieurwesen / Architektur an der 84. BauFaK in Weimar vom 29.10.14 – 02.11.14 mit 188,64€ zu bezuschussen. Der Antrag ging bereits am 14.01.2015 bei Euch ein und wurde leider nicht bearbeitet. Die erneute Antragstellung erfolgte am 07.10.2015 bei Frau Roßberg. Der Betrag setzt sich ausschließlich aus den angefallenen Reisekosten zusammen. Die Kosten für die Teilnahme (50,00€ p.P.) haben die Teilnehmer selbst verauslagt. Die insgesamt 200€ Teilnahmegebühren wurden von der Fakultät Bauingenieurwesen übernommen.

Begründung zum Antrag

Die Bauingenieur-Fachschaften-Konferenz (BauFaK) kommt einmal jedes Semester zusammen. Dabei werden allgemeine Themen zum Studium des Bauingenieurwesens (und weitere im FB angesiedelte Studiengänge) diskutiert. Auch werden aktuelle Themen der Wirtschaft und Industrie mit gleichem Bezug behandelt.
Ziel der Konferenz ist die Erarbeitung von Vorschlägen zu Verbesserungen rund ums Studium und eine klare Positionierung nach außen.

Jede Hochschule besitzt in der BauFaK 7 Stimmen, die auf alle Anwesenden der jeweilgen HS verteilt werden. Bei Plänen mit durchschnittlich 200 Stimmberechtigten, sollte gewährleistet sein, dass alle Stimmen vertreten sind.

Auch diesmal haben vier Vertreter des FSR B/A erfolgreich in vier verschiedenen Arbeitskreisen teilgenommen und damit einen wesentlichen Beitrag zur BauFaK geleistet.

Die Reisekosten setzen sich wie folgt zusammen:

Miet-Kfz: 116,62 €
Kraftstoff: 54,92 €
ÖPNV: 17,10 €
SUMME: 188,64

Und entsprechen damit einem Rk-Anteil von 23,58 € p.P. und Richtung. Da einige Teilnehmer bis spät am Anreisetag Pflichtveranstaltungen wahrzunehmen hatten, kam für die Anreise nur der Folgetag, sowie ein privat angemietetes Fahrzeug (günstige Konditionen durch den StuRa) in Frage. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln hätte unverhältnismäßig lange gedauert.

Abstimmung

Behandlung

11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 20
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

12. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 3
vertagt auf die kommende Sitzung

5. Sitzung StuRa 2016
Tagesordnungspunkt 1

 

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen ohne Gegenrede

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
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