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Einberufung 3. außerordentliche Sitzung StuRa 2014

2014-ao03-204: Einberufung zur 3. außerordentlichen Sitzung des StuRa 2014

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, unverzüglich eine außerordentliche Sitzung, zu wichtigen Gegenständen, stattfinden zulassen.

Begründung zum Antrag

Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bedarf es (gemäß § 6 Abs. 5 Satzung) dem Verlangen von einem Viertel der (stimmberechtigten) Mitglieder. Es müssen somit (bei aktuell 12 Stimmberechtigten) mindestens 4 Personen die Einberufung verlangen.

Es gibt wichtige Belange, die dringlich angegangen werden sollten.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Bekundung des Verlangens

Unter Ergebnis können sich die Stimmberechtigten eintragen, um eine Einberufung zu verlangen.

Termin

  • Datum: 12. August 2014
  • Zeit: 15.00 Uhr
  • Ort: Z 124

Gegenstände

Über die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung zu der außerordentlichen Sitzung sollte mit einer notwendigen Mehrheit der Zustimmung mit der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden.

Abstimmung

Behandlung

ab nach der 11. Sitzung StuRa 2014

Ergebnis

Abstimmung
NameRückmeldung amZustimmung Ablehnung Enthaltung
Linda Ihle


Christian Dreßler

Patrick Gotsch


Julia Schmidt
12.08.2014 x
Sophia Trautmann
Theresa Pazek 11.08.2014 x
Martin Kamke
Patrick Pietsch


Daniel Möller
08.08.2014 x
Fabian Kunde

André Günther
08.08.2014
x
Paul Riegel
2014-08-11 x

Beschluss

siehe Antrag

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
11.09.2014 15:25
wäre nicht ein woche frist (für die einladung) das minimum?