Beantwortung Kleine Anfrage 5/11720 SLT
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen die vom SMWK angeforderten Daten gemäß der Kleinen Anfrage 5/11720 zum Ausgabenverhalten sächsischer Studentenräte mit Schreiben vom 21.02.2013 aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht zur Verfügung zu stellen.
Begründung zum Antrag
Gemäß § 24 Abs.1 SächsHSFG hat die Studentenschaft das Recht zur Selbstverwaltung. Im SächsHSFG ist lediglich die rechtliche Aufsicht, die der Hochschuleobliegt (§ 24 Abs. 2), und die Prüfung der Jahresrechnung durch die Innenrevision (§ 29 Abs. 4) definiert. Eine Rechtsgrundlage, die dem SMWK ein Recht zur Einsichtnahme in die angeforderten Daten einräumt, ist nicht vorhanden. Die Studentenschaft darf im Rahmen des Gesetztes Beiträge von ihren Mitgliedern erheben und diese selbstständig verwalten. Des Weiteren stehen der Studentenschaft auch keine öffentlichen Gelder zur Verfügung.
Ein Auskunftsanspruch der Studentenschaft gegenüber dem SMWK oder dem Landtag aufgrund von parlamentarischen Anfragen ist daher aus den zuvor genannten Gründen nicht gegeben und ist daher wie eine Auskunft gegenüber Dritten zu werten.
Anlagen
Abstimmung
Behandlung
7. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 6
8. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 9
Ergebnis
Ja | 3 |
---|---|
Nein | 2 |
Enthaltung | 4 |
abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag
Unterzeichnung und Ausfertigung
Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name