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Entgelt für die Nutzung des Beachvolleyballplatzes

2012-118: Erhebung von Entgelt für die Nutzung des Beachvolleyballplatzes zur Deckung des versuchten Verschleißes von Externen

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen folgende Reglung zur Deckung der Kosten für grundlegende Aufwendungen durch kalkulatorischen Verschleiß (Instandhaltung) in Form der Erhebung von Geldern anzuwenden:

  1. Studentinnen und Studenten, insbesondere unserer HTW Dresden, zahlen nichts.
  2. Auch weitere Mitglieder und Angehörige unserer HTW Dresden zahlen nichts.
  3. Für andere ist anzunehmen, dass sie Externe mit gesicherten Einkommen sind. Daher sollten sie pauschal 3 € je Stunde für die Nutzung des Beachvolleyballplatzes zahlen.

Begründung zum Antrag

Selbstverständlich lehnen wir, im Sinne der Förderung des Hochschulsportes, von einer Erhebung von Geldern für alle Personen ab, die sich in einer Ausbildung gemäß BAföG befinden.

Der Hochschulsport soll selbstverständlich allen Mitgliedern und Angehörigen unserer Hochschule gleichermaßen zugänglich sein.

Die Sportstätte soll aber auch allen anderen Menschen zur Nutzung (Spielen von Beachvolleyball) zugänglich sein. Um den Fortbestand der Anlage zu sichern, sollen den Kosten angemessen Einnahmen gegenüberstehen.

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