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Das Deutschlandticket soll das VVO-Ticket beim Semesterticket ersetzen.

23/24-06-18: Das Deutschlandticket soll das VVO-Ticket beim Semesterticket ersetzen.

 

Antrag

Antragstellerin

(Ausschuss Inhaltliches)

Verantwortlichkeit Semesterticket

Antragsdatum

2023-11-28

Antragstext

Der StuRa möge beschließen unverzüglich - möglichst schon ab dem Sommersemester 2024 - das Angebot vom Deutschlandticket für Studentinnen wahrzunehmen und auf das dadurch obsolete Semesterticket mit DVB/VVO (nur auf den Geltungsbereich der VVO GmbH begrenzt) zu verzichten. Der Betrag für den Beitrag je Semester beträgt (6 Monate · 29,40 € = ) 176,40 €.

Begründung zum Antrag

Begründung Verantwortlichkeit Semesterticket
Anmerkung Ausschuss Finanzielles

Im Falle des Ausbleibens der Einführung des Deutschlandtickets Semester soll dennoch der selbe Betrag erhoben werden, welcher ausreichende Mittel zur Verfügung stellt, um das Semesterticket mit DVB/VVO abzuschließen.

Die Beitragshöhe muss noch in diesem Jahr gemeldet werden, weshalb jetzt eine Entscheidung darüber getroffen werden muss, auch wenn noch unklar ist, ob das Deutschlandticket Semester zum SoSe 24 bereitgestellt werden kann.

Es sollte der Betrag von 176,40 € erhoben werden, damit der StuRa überhaupt die Möglichkeit schafft, das D-Ticket Semester zum SoSe 24 einzuführen, andernfalls würden dazu die Mittel fehlen. Um transparent zu bleiben, sollte sich dennoch auch der geringere Betrag (156,00 €) für das VVO-Ticket in der BO wiederfinden.
Da davon auszugehen ist, dass das D-Ticket Semester tatsächlich (in irgendeiner Form) zum SoSe 24 eingeführt wird, wird mit diesem Antrag nicht konkretisiert, wie im Falle einer ausbleibenden Einführung die Mittel zurückgeführt würden. Optionen dafür bestehen, sollen aber erst zu gegebener Zeit diskutiert werden.

Anmerkung Ausschuss Inhaltliches

Der Ausschuss Inhaltliches wird aufgefordert eine Art Stellungnahme zur Einführung und dem Deutschlandticket für Studentinnen im Allgemeinen zu erarbeiten. Auch wenn es angemessen wäre, dass mit der Entscheidung auch eine passende (langfristige) Stellungnahme beschlossen wird, hat die grundsätzliche Befassung so zeitlich relevanten Charakter, dass möglichst sofort ein Beschluss gefasst wird.

Im Übrigen ist vom Antrag der Fahrradverleih (der DVB) MOBIbike nicht betroffen. Der Betrag und die Konditionen für den Fahrradverleih ändern sich durch das Deutschlandticket (für Studentinnen) nicht.

Gegenstand der Stellungnahme sollte sein:

  • Hinweis auf die (uns in Dresden nicht betreffende) Problematik, der preislichen Angemessenheit vom Ticket für Hochschulstandorte ohne intensiven ÖPNV/SPNV (wie etwa Mittweida)
  • wesentliche Benachteiligung von Studentinnen durch das (grundsätzlich sehr geschätzte) Solidaritätsprinzip, im Vergleich zu allen anderen Bürgerinnen der Republik, insbesondere im Vergleich zu anderen Sonderreglungen, wie dem Deutschlandticket als Jobticket
  • "Kündigungsfrist" muss sehr lang - mindestens mit der Dauer von 2 Semestern Vorlauf - passieren, insbesondere bei der Betrachtung der plötzlichen Einführung (und dem Vergessen von der wesentlichen Gruppe Studentinnen und dem Konstrukt Studentinnenschaften); Nix gegen "Deutschlandtempo für Verkehr und Klima", aber das meint bitte auch "auf der Bremse zu stehen", wenn womöglich jemals wieder ein derartiges Konstrukt abgeschafft wird und Studentinnen weiterhin lokale, regionale und überregionale Mobilität durch öffentliche Verkehrsmittel mit Sicherheit brauchen werden
  • Wer ist die Vertretung von den Studentinnen gegenüber dem Bund und den "beteiligten" Verkehrsunternehmen? Wer und wie führt die Verhandlung zu künftigen Änderungen von Preis und Konditionen? (Wir gehen davon aus, dass der StuRa sein bisheriges Mandat zur Verhandlung vom Semesterticket nicht verliert. Eine nennenswerte Einbeziehung in die aktuellen Verhandlungen - also zum Deutschlandticket für Studentinnen - nahmen wir nicht war. Das ist kritikwürdig.)
  • Nichts gegen die Hochschulgruppen von Parteien, wie SPD, Grüne und FDP oder vielleicht der CDU, aber … sie sind nur legitimiert, wenn sie über den demokratischen Weg in StuPa & Co Mehrheiten haben. By design haben wir keine Wahl nach Listen (und finden das auch gut so). Wenn die Vertretung von Hochschulgruppen nun die Änderungen (oder den Fortbestand) vom Deutschalndticket für Studentinnen verhandeln, dann sind wir praktisch ausgeschlossen. tl;dr (am Ende): Fickt euch, ihr Parteispaten.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Verkehrsbetriebe sollen durch die Verantwortlichkeit Semesterticket unverzüglich informiert werden, sodass eine Umsetzung zum Sommersemester 2024 erfolgen kann.

Anlagen

 

Anpassung Beitragsordnung

vom Ausschuss Finanzielles

Ersetze in § 4 Absatz 3 BO

Der Betrag für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (VVO) beträgt 142,20 Euro.

durch

1Der Betrag für das Deutschlandticket Semester, gültig im bundesweiten öffentlichen Personennahverkehr, beträgt 176,40 Euro.

2Dieser Betrag wird erhoben in Erwartung, dass das Deutschlandticket Semester ab dem Sommersemester 2024 eingeführt wird.

3Sollte diese Regelung nicht in Kraft treten, wird der Betrag in Höhe von 176,40 Euro automatisch für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (VVO) angerechnet.

4Der Betrag für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (VVO) beträgt 156,00 Euro.

5Der Betrag für das Semesterticket im VVO wird demnach durch den bereits geleisteten Betrag abgedeckt.

.

 

alternative Anpassung Beitragsordnung

vom Ausschuss Strukturelles

Ersetze in § 4 Absatz 3 BO

Der Betrag für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (VVO) beträgt 156,00 Euro.

durch

1Der Betrag für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (Deutschlandticket für Studentinnen) beträgt 176,40 Euro.

2Im Sommersemester 2024 kann im Falle eines fehlenden Vertrages zum Deutschlandticket für Studentinnen ersatzweise der Betrag für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (VVO) 156,00 Euro betragen.

.

Begründung zu Satz 2
Wegen der fehlenden Umsetzbarkeit durch die Verkehrsbetriebe, unsere Hochschule oder den StuRa kann es zum Falle eines fehlenden Vertrages zum Deutschlandticket für Studentinnen kommen. Dem Satzende könnte auch dem Sinne nach", auch wenn der Betrag für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (Deutschlandticket für Studentinnen) gemäß Satz 1 vereinnahmt wurde" angefügt sein.

 

alternative Anpassung Beitragsordnung

vom Ausschuss Finanzielles

Ersetze in § 4 Absatz 3 BO

Der Betrag für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (VVO) beträgt 142,20 Euro.

durch

1Der Betrag für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (Deutschlandticket Semester) beträgt 176,40 Euro.

2Dieser Betrag wird erhoben in Erwartung, dass das Deutschlandticket Semester ab dem Sommersemester 2024 eingeführt wird.

3Sollte diese Regelung nicht in Kraft treten, wird der Betrag in Höhe von 176,40 Euro automatisch für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (VVO) angerechnet.

4Der Betrag für das Semesterticket im öffentlichen Personennahverkehr (VVO) beträgt 156,00 Euro.

 

 

Nachricht (2023-11-27) Deutsches Studierendenwerk Ermäßigtes Deutschlandticket für die Studierenden: Endlich eine Lösung!

 

Nachricht (2023-12-06) Deutsches Studierendenwerk Deutschlandticket für Studierende muss dauerhaft bezahlbar sein

 

Preise im Vergleich und Zusammenhang zu anderen Hochschulen

StuRa HTW Dresden

BO

WiSe 23/24 : ÖPNV (DVB/)VVO + SPNV (DB Regio) + MOBIbike + (FSR/)StuRa
WiSe 23/24 : 142,20 € + 00,00 € + 4,98 € + 23,00 €

monatlich (WiSe 23/24) : ÖPNV lokaler Verkehrsverbund + SPNV Land = 23,70 € + 00,00 € = 23,70 €
monatlich (SoSe 24) : Deutschlandticket für Studentinnen (alle ÖPNV, alle SPNV) = 29,40 €
monatlich : Steigerung (WiSe 23/24 zu SoSe 24) : 05,70 €

SoSe 24 : Steigerung : 34,20 €

StuRa TU Dresden

Beitragsordnung der Studierendenschaft der TU Dresden

WiSe 23/24 : ÖPNV (DVB/)VVO + SPNV (DB Regio) + MOBIbike + (FSR/)StuRa
WiSe 23/24 : 142,20 € + 52,20 € + 5,00 € + 7,60 €

monatlich (WiSe 23/24) : ÖPNV lokaler Verkehrsverbund + SPNV Land = 23,70 € + 08,70 € = 32,40 €
monatlich (SoSe 24) : Deutschlandticket für Studentinnen (alle ÖPNV, alle SPNV) = 29,40 €
monatlich : Steigerung (WiSe 23/24 zu SoSe 24) : -03,00 €

SoSe 24 : Steigerung : -18,00 €

StuRa HS Zittau/Görlitz

WiSe 23/24 : ÖPNV ZVON + SPNV (DB Regio) + FSR/StuRa + Sonstiges
WiSe 23/24 :                  144,70 €                        + 12,20 € + 2,80 €

monatlich (WiSe 23/24) : ÖPNV lokaler Verkehrsverbund + SPNV Land = 24,00 €
monatlich (SoSe 24) : Deutschlandticket für Studentinnen (alle ÖPNV, alle SPNV) = 29,40 €
monatlich : Steigerung (WiSe 23/24 zu SoSe 24) : +05,40 €

SoSe 24 : Steigerung : 32,40 €

StuRa HS Zwickau

WiSe 23/24 : ÖPNV lokaler Verkehrsverbund + SPNV Land + FSR/StuRa
WiSe 23/24 :                  190,08 €                                           + 11,50 €

monatlich (WiSe 23/24) : ÖPNV lokaler Verkehrsverbund + SPNV Land = 31,68 €
monatlich (SoSe 24) : Deutschlandticket für Studentinnen (alle ÖPNV, alle SPNV) = 29,40 €
monatlich : Steigerung (WiSe 23/24 zu SoSe 24) : -02,28 €

SoSe 24 : Steigerung : -13,68 €

Quelle: https://www.swcz.de/fileadmin/mediamanager/Formulare_Dokumente/Grundsatzdokumente_Studentenwerk/Beitragsordnung.pdf

weitere Informationen

Änderungsanträge

Es muss eine Alternative zum Ticket als App geben.

Füge dem Antragstext hinzu:

Es muss auch - wie auch für alle andere Kundinnen vom Deutschlandticket als eTicket - ein eigenständiges Ticket, unabhängig von einer App auf dem persönlichen Smartphone, geben können. Das Ticket soll Bestandteil der "Campuskarte" für unsere Hochschule (Studentinnenausweis), die ohnehin alle Studentinnen haben, sein.

Füge der Begründung hinzu:

Der StuRa fordert gegenüber dem VVO und der HTW Dresden die Bereitstellung des Deutschlandtickets Semester per Chipkarte mit eticket für alle Studentinnen, vorrangig integriert in den Campus4You-Studentinnen-Ausweis, wenn nicht möglich als andere Chipkarte mit eticket von DVB/VVO. Sofern das Deutschlandticket Semester in den kommenden Semestern nur per App bereitgestellt werden kann, muss es mindestens eine Alternative in Form einer Chipkarte mit eticket geben.

Die größte Problematik mit der Bereitstellung des Deutschlandtickets Semester über eine App ergibt sich aus datenschutzrechtlicher Sicht: Für die Bereitstellung des Deutschlandtickets sind mindestens die Angabe von Vor- und Nachnamen sowie vom Geburtsdatum notwendig, um das Ticket eineindeutig zuzuordnen. Damit den Studentinnen das Ticket automatisch bereitgestellt werden kann, müssten diese Daten an die Verkehrsbetriebe (DVB/VVO) oder gar an ein beauftragtes Unternehmen weitergegeben, verarbeitet und womöglich auch gespeichert werden.

Bei der bisherigen Lösung für das Upgrade vom Semesterticket auf das Deutschlandticket, welche durch DVB/VVO bereitgestellt wird, erfolgt die Übermittlung der personenbezogenen Daten auf freiwilliger Basis durch die Studentinnen aktiv und selbstständig. Beim Deutschlandticket Semesterticket handelt es sich durch das Solidarmodell um ein Pflichtticket. Den Studentinnen wird das Ticket bereit gestellt, ob sie es nun nutzen wollen oder nicht. Damit ist keine Freiwilligkeit bei der Übermittlung der persönlichen Daten gegeben.

Würden diese - für die Gültigkeit des Tickets notwendigen - Daten nur auf dem Chip einer Karte gespeichert, ließe sich die Problematik umgehen. Dabei wäre es von Vorteil, wenn das Ticket gleich mit in den ohnehin notwendigen Studentinnenausweis integriert würde, der Ausweis also zeitgleich als Ticket gelten würde. Notfalls würde eine zusätzliche Karte, wie die der Abo-Kundinnen der DVB/VVO, denselben Zweck erfüllen.

Weiterhin muss bei der Bereitstellung des Deutschlandtickets Semester beachtet werden, dass nicht alle Studentinnen über ein Smartphone verfügen. Diese würden vom Ticket ausgeschlossen werden, was nicht vertretbar ist. Auch ist ein Ticket per App vom Akkustand und der Internetverbindung des Endgerätes abhängig und damit nicht zuverlässig verfügbar.

Eine Stellungnahme der Beauftragung Datenschutz wäre wünschenswert. Auch eine Stellungnahme der Beauftragung Datenschutz HTW Dresden (Prof. Westfeld) wäre wünschenswert.

Abstimmung

Ja/Nein/Enthaltung
8/0/1

angenommen

Die monatsweise Befreiung muss erhalten bleiben.

Füge dem Antragstext hinzu:

Die aktuellen Reglungen (Gründe für eine Befreiung; Möglichkeit zur monatsweise Rückerstattung bei Gründen der Befreiung; Möglichkeit zum monatsweisen Nachkauf für alle Studentinnen bei Gründen der Befreiung) sollen grundsätzlich auch für das Deutschlandticket Semester angewendet werden können.

Füge der Begründung hinzu:

Aktuell sind die genauen Konditionen, zu denen das Deutschlandticket Semester angeboten wird, nicht bekannt. Um ein gerechtes Ticket bieten zu können, sollen die bisher gemäß unserer Beitragsordnung geltenden Regelungen zu Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf aus gegebenen Gründen - auch anteilig, also monatsweise - gelten.

Abstimmung

Ja/Nein/Enthaltung
9/0/0

angenommen

Das Deutschlandticket muss ein "normales" Deutschlandticket der DVB/VVO sein.

Füge dem Antragstext hinzu:

Mit Bereitstellung des Deutschlandtickets Semester durch DVB/VVO sollen auch die Zusatztickets durch Studentinnen buchbar sein.

Füge der Begründung hinzu:

DVB/VVO bieten für Kundinnen des Deutschlandtickets Zusatztickets, etwa für Fahrradmitnahme, an. Dieses Angebot soll auch mit dem Deutschlandticket Semester buchbar sein können.

Abstimmung

Ja/Nein/Enthaltung
7/0/2

angenommen

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

6. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 8

Beschlussdatum

2023-12-12

Beschlussfähigkeit

9 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 9
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen.

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss unverzüglich - möglichst schon ab dem Sommersemester 2024 - das Angebot vom Deutschlandticket für Studentinnen wahrzunehmen und auf das dadurch obsolete Semesterticket mit DVB/VVO (nur auf den Geltungsbereich der VVO GmbH begrenzt) zu verzichten. Der Betrag für den Beitrag je Semester beträgt (6 Monate · 29,40 € = ) 176,40 €.

Es muss auch - wie auch für alle andere Kundinnen vom Deutschlandticket als eTicket - ein eigenständiges Ticket, unabhängig von einer App auf dem persönlichen Smartphone, geben können. Das Ticket soll Bestandteil der "Campuskarte" für unsere Hochschule (Studentinnenausweis), die ohnehin alle Studentinnen haben, sein.

Die aktuellen Reglungen (Gründe für eine Befreiung; Möglichkeit zur monatsweise Rückerstattung bei Gründen der Befreiung; Möglichkeit zum monatsweisen Nachkauf für alle Studentinnen bei Gründen der Befreiung) sollen grundsätzlich auch für das Deutschlandticket Semester angewendet werden können.

Mit Bereitstellung des Deutschlandtickets Semester durch DVB/VVO sollen auch die Zusatztickets durch Studentinnen buchbar sein.

Begründung zum Beschluss

 

Begründung Verantwortlichkeit Semesterticket

 

Anmerkung Ausschuss Finanzielles

 

Im Falle des Ausbleibens der Einführung des Deutschlandtickets Semester soll dennoch der selbe Betrag erhoben werden, welcher ausreichende Mittel zur Verfügung stellt, um das Semesterticket mit DVB/VVO abzuschließen.

Die Beitragshöhe muss noch in diesem Jahr gemeldet werden, weshalb jetzt eine Entscheidung darüber getroffen werden muss, auch wenn noch unklar ist, ob das Deutschlandticket Semester zum SoSe 24 bereitgestellt werden kann.

Es sollte der Betrag von 176,40 € erhoben werden, damit der StuRa überhaupt die Möglichkeit schafft, das D-Ticket Semester zum SoSe 24 einzuführen, andernfalls würden dazu die Mittel fehlen. Um transparent zu bleiben, sollte sich dennoch auch der geringere Betrag (156,00 €) für das VVO-Ticket in der BO wiederfinden.
Da davon auszugehen ist, dass das D-Ticket Semester tatsächlich (in irgendeiner Form) zum SoSe 24 eingeführt wird, wird mit diesem Antrag nicht konkretisiert, wie im Falle einer ausbleibenden Einführung die Mittel zurückgeführt würden. Optionen dafür bestehen, sollen aber erst zu gegebener Zeit diskutiert werden.

 

Anmerkung Ausschuss Inhaltliches

 

Der Ausschuss Inhaltliches wird aufgefordert eine Art Stellungnahme zur Einführung und dem Deutschlandticket für Studentinnen im Allgemeinen zu erarbeiten. Auch wenn es angemessen wäre, dass mit der Entscheidung auch eine passende (langfristige) Stellungnahme beschlossen wird, hat die grundsätzliche Befassung so zeitlich relevanten Charakter, dass möglichst sofort ein Beschluss gefasst wird.

Im Übrigen ist vom Antrag der Fahrradverleih (der DVB) MOBIbike nicht betroffen. Der Betrag und die Konditionen für den Fahrradverleih ändern sich durch das Deutschlandticket (für Studentinnen) nicht.

Gegenstand der Stellungnahme sollte sein:

  • Hinweis auf die (uns in Dresden nicht betreffende) Problematik, der preislichen Angemessenheit vom Ticket für Hochschulstandorte ohne intensiven ÖPNV/SPNV (wie etwa Mittweida)
  • wesentliche Benachteiligung von Studentinnen durch das (grundsätzlich sehr geschätzte) Solidaritätsprinzip, im Vergleich zu allen anderen Bürgerinnen der Republik, insbesondere im Vergleich zu anderen Sonderreglungen, wie dem Deutschlandticket als Jobticket
  • "Kündigungsfrist" muss sehr lang - mindestens mit der Dauer von 2 Semestern Vorlauf - passieren, insbesondere bei der Betrachtung der plötzlichen Einführung (und dem Vergessen von der wesentlichen Gruppe Studentinnen und dem Konstrukt Studentinnenschaften); Nix gegen "Deutschlandtempo für Verkehr und Klima", aber das meint bitte auch "auf der Bremse zu stehen", wenn womöglich jemals wieder ein derartiges Konstrukt abgeschafft wird und Studentinnen weiterhin lokale, regionale und überregionale Mobilität durch öffentliche Verkehrsmittel mit Sicherheit brauchen werden
  • Wer ist die Vertretung von den Studentinnen gegenüber dem Bund und den "beteiligten" Verkehrsunternehmen? Wer und wie führt die Verhandlung zu künftigen Änderungen von Preis und Konditionen? (Wir gehen davon aus, dass der StuRa sein bisheriges Mandat zur Verhandlung vom Semesterticket nicht verliert. Eine nennenswerte Einbeziehung in die aktuellen Verhandlungen - also zum Deutschlandticket für Studentinnen - nahmen wir nicht war. Das ist kritikwürdig.)
  • Nichts gegen die Hochschulgruppen von Parteien, wie SPD, Grüne und FDP oder vielleicht der CDU, aber … sie sind nur legitimiert, wenn sie über den demokratischen Weg in StuPa & Co Mehrheiten haben. By design haben wir keine Wahl nach Listen (und finden das auch gut so). Wenn die Vertretung von Hochschulgruppen nun die Änderungen (oder den Fortbestand) vom Deutschalndticket für Studentinnen verhandeln, dann sind wir praktisch ausgeschlossen. tl;dr (am Ende): Fickt euch, ihr Parteispaten.

 

Ergänzung Plenum

 

Der StuRa fordert gegenüber dem VVO und der HTW Dresden die Bereitstellung des Deutschlandtickets Semester per Chipkarte mit eticket für alle Studentinnen, vorrangig integriert in den Campus4You-Studentinnen-Ausweis, wenn nicht möglich als andere Chipkarte mit eticket von DVB/VVO. Sofern das Deutschlandticket Semester in den kommenden Semestern nur per App bereitgestellt werden kann, muss es mindestens eine Alternative in Form einer Chipkarte mit eticket geben.

Die größte Problematik mit der Bereitstellung des Deutschlandtickets Semester über eine App ergibt sich aus datenschutzrechtlicher Sicht: Für die Bereitstellung des Deutschlandtickets sind mindestens die Angabe von Vor- und Nachnamen sowie vom Geburtsdatum notwendig, um das Ticket eineindeutig zuzuordnen. Damit den Studentinnen das Ticket automatisch bereitgestellt werden kann, müssten diese Daten an die Verkehrsbetriebe (DVB/VVO) oder gar an ein beauftragtes Unternehmen weitergegeben, verarbeitet und womöglich auch gespeichert werden.

Bei der bisherigen Lösung für das Upgrade vom Semesterticket auf das Deutschlandticket, welche durch DVB/VVO bereitgestellt wird, erfolgt die Übermittlung der personenbezogenen Daten auf freiwilliger Basis durch die Studentinnen aktiv und selbstständig. Beim Deutschlandticket Semesterticket handelt es sich durch das Solidarmodell um ein Pflichtticket. Den Studentinnen wird das Ticket bereit gestellt, ob sie es nun nutzen wollen oder nicht. Damit ist keine Freiwilligkeit bei der Übermittlung der persönlichen Daten gegeben.

Würden diese - für die Gültigkeit des Tickets notwendigen - Daten nur auf dem Chip einer Karte gespeichert, ließe sich die Problematik umgehen. Dabei wäre es von Vorteil, wenn das Ticket gleich mit in den ohnehin notwendigen Studentinnenausweis integriert würde, der Ausweis also zeitgleich als Ticket gelten würde. Notfalls würde eine zusätzliche Karte, wie die der Abo-Kundinnen der DVB/VVO, denselben Zweck erfüllen.

Weiterhin muss bei der Bereitstellung des Deutschlandtickets Semester beachtet werden, dass nicht alle Studentinnen über ein Smartphone verfügen. Diese würden vom Ticket ausgeschlossen werden, was nicht vertretbar ist. Auch ist ein Ticket per App vom Akkustand und der Internetverbindung des Endgerätes abhängig und damit nicht zuverlässig verfügbar.

 

Aktuell sind die genauen Konditionen, zu denen das Deutschlandticket Semester angeboten wird, nicht bekannt. Um ein gerechtes Ticket bieten zu können, sollen die bisher gemäß unserer Beitragsordnung geltenden Regelungen zu Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf aus gegebenen Gründen - auch anteilig, also monatsweise - gelten.

 

DVB/VVO bieten für Kundinnen des Deutschlandtickets Zusatztickets, etwa für Fahrradmitnahme, an. Dieses Angebot soll auch mit dem Deutschlandticket Semester buchbar sein können.

Ausfertigung

2023-12-16
Präsidium 
Patrik Lison

 

 

Unterzeichnung

 

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