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Gewährung Aufwandsentschädigung Projekt How to StuRa 2021

22/23-15-004: Gewährung Aufwandsentschädigung Projekt How to StuRa 2021

 

Antrag

Antragstellerin

Beauftragung Nachhaltigkeit

Antragsdatum

2023-04-05

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Aufwandsentschädigung für die bereits erbrachte Leistung beim Projekt "How to StuRa" zu gewähren.

Begründung zum Antrag

Am 4. Mai 2021 beschloss der StuRa bis zu 9.000 € Aufwandsentschädigung für das Projekt "How to StuRa" bereitzustellen. All diejenigen, die was zum Projekt beitragen und für Nachfolgende Anleitungen erstellen, sollten kalkulatorisch mit dem damaligen Satz für sogenannte studentische Hilfskräfte (10,63 € je Stunde) ersatzweise entschädigt werden.

Das Projekt - initial nur für 2021 geplant - wurde aber bis in das Jahr 2022 gezogen. (Beispielsweise die Berücksichtigung im Haushaltsplan 2022 zeigt das.)

Überwiegend wurden für den StuRa Skripte für Videos erstellt, folgliche Aufzeichnungen (als Video) erstellt und aufbereitet beim Konto des StuRa (YouTube) online verfügbar gemacht.

Nahezu ausschließlich arbeiteten "die Hannis" (Hanna (Leitung des Projektes) und Hannes (stellvertretende Leitung des Projektes)) am Projekt. Paul, der als Beauftragung Nachhaltigkeit das Projekt angestoßen hatte, wirkte nur durch (inhaltliche) Kritik an den Skripten mit.

Eine Abrechnung in der geplanten Form der Entschädigung des Aufwandes erfolgte nicht. Eine richtige Meldung des geleisteten Aufwandes erfolgte - trotz erfolgten Vermerks - beim Referat Finanzen wohl nie, sodass es nie zu einer Auszahlung - weder 2021, noch 2022 - kam.

Zum Jahresende kam es zur Thematisierung bei einer Sitzung beim Vorstand. Es wurde ein Modell zur Anstellung in der Gegenwart vorgeschlagen. Das erschien "unsauber". Paul, der an der Sitzung teilnahm, bot alternativ an, dass zur Klärung und "der Gerechtigkeit halber" ein solcher besonderer Antrag gestellt werden soll. Praktisch soll auf die aktuell (Haushaltsjahr 2023) verwendbaren Mittel des Vorjahres (gemäß Finanzordnung) zugegriffen werden. Die Besonderheit besteht wohl darin, dass die Leistungen 2022 erbracht wurden und daher der StuRa durch das Plenum als wesentliche (grundsätzliche) Entscheidung über diesen Sonderfall beschließen soll.

Kostenposition im Haushaltsplan

Projekt "How to StuRa" (Dokumentation)
2.000 € (von 2.000 € der "nicht verwendeten finanziellen Mittel des vorherigen Haushaltsjahres" gemäß § 4 Grundlagen zur Aufstellung Absatz 6 FO))

Vorschlag zum weiteren Verfahren

im Rahmen der Auszahlung von Aufwandsentschädigungen für das erste Quartal 2023 erfolgt die Auszahlung an die Benannten

Anlagen

Kalkulation des Betrages

im Vorjahr geleistete Stunden
118 h

(im Beschluss) angenommener (damaliger) Stundensatz für die Aufwandsentschädigung
10,63 €/h

maximal Betrag, der durch diesen Beschluss an Aufwandsentschädigung gewährt werden soll
1.254,34 €

Erklärung zur Bereitschaft zum Verzicht von Paul

Ich habe damals auch so schon "verdient" viel Aufwandsentschädigung erhalten.
Ich verzichte auf den Erhalt von Aufwandsentschädigung durch diesen (möglichen) Beschluss.
Hoffentlich können die anderen Fleißbienen zum Projekt mit meinem Verzicht einfacher Aufwandsentschädigung in dem Maße erhalten, wie ich es als angemessen erachte.

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))

Behandlung

15. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 8

Beschlussdatum

2023-04-18

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss die Aufwandsentschädigung für die bereits erbrachte Leistung beim Projekt "How to StuRa" zu gewähren.

Ausfertigung

2023-04-24
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung Tino Köhler

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