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Grundsätzliche Teilnahme an jeder regulären Konferenz der studentischen Interessenvertretung

22/23-15-012: Grundsätzliche Teilnahme an jeder regulären Konferenz der studentischen Interessenvertretung

 

Antrag

Antragstellerin

Kanzlei

Antragsdatum

2023-04-10

Antragstext

Der StuRa möge beschließen pauschal die Kosten für die Teilnahme durch Mitglieder, die Delegierte zu einer regulären (Tagung, Sitzung oder) Konferenz sind, zu übernehmen.

Als reguläre Konferenz zählen:

  • Bundesfachschaftentagungen (BuFaTa)
    • Bundesfachschaftentagung (BuFaTa)
    • satzungsmäßiges Gremium einer der Bundesfachschaftentagungen
    • MetaTagung der Fachschaften (MeTaFa)
  • fzs
    • Mitgliederversammlung (MV)
    • Ausschuss der Studentinnenschaft (AS)
    • Vorstand
    • durch die MV, den AS oder den Vorstand beschlossene Sitzung
  • KSS
    • Landessprecherinnenrat (LSR)
    • einer der Ausschüsse gemäß Satzung der KSS
    • durch den LSR oder die Sprecherinnen beschlossene Sitzung
    • Sitzungen mit Teilnahme der KSS, insbesondere Treffen der Landesstudierendenvertretung
  • weitere studentische Gremien, die der StuRa unterstützt
    • ABS
    • bpm
    • BAS
    • studentischer Pool
    • …?

Begründung zum Antrag

Mit der andauernden Reglung soll es zur Vermeidung unnötigen Aufwandes und zur Erleichterung der "ordnungsgemäßen" Teilnahme an "üblichen" Veranstaltungen zur Vertretung der Studentinnenschaft und zum hochschulpolitischen Kennenlernen kommen.
Aktuell benötigt es immer zu erst die Wahl der Delegation, bei der ohnehin stets das Thema Reisekosten aufkommt und im Hinterkopf mitdiskutiert wird. Im Anschluss kann dann der Antrag zur Übernahme der Reisekosten behandelt werden, der dann auch anders als die Wahl im RK behandelt werden könnte. Es kam noch nie vor und ist auch nicht absehbar, dass wir Menschen als Delegation zu einer Konferenz schicken, aber nicht die Reisekosten dafür übernehmen würden und wir somit unsere gewählte Delegation im Regen stehen lassen würden.
Mit der Zustimmung des Antrages würden aus zwei Anträgen einer werden und der Aufwand minimiert, außerdem ist es dem Plenum vollständig zuzutrauen, dass sie ihre Delegation - und dann damit die entstehenden Kosten - mit Bedacht wählen.
Es könnte angeführt werden, dass für die Wahl der Delegation per se keine Kostenkalkulation vorgelegt werden muss. Es ist aber davon auszugehen, dass eine positive Wahl immer mit einer groben Kostenkalkulation einhergehen wird.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung der FO

Anlagen

Ordner Unterstützung
Stellungnahme Ausschuss Inhaltliches

Ja, grundsätzlich ist das selbstverständlich eine Angelegenheit im Zuständigkeitsbereich Vom Ausschuss Finanzielles. Jedoch erscheint es einfacher die Reglung in der KontO aufzunehmen. Es ist dem Ausschuss Inhaltliches nichts bekannt, was gegen eine Aufnahme in der KontO - etwa eine anderslautende Formulierung in der FO - spricht. Eine unnötig weitere "besonders" aufwendige Erarbeitung eines Textes zur Aufnahme in der FO kann erst einmal entfallen.

Daher wird eine Anlage Änderung KontO durch den Ausschuss Inhaltliches bereitgestellt.

Anpassung KontO

Ergänze einen Paragraphen im Teil Finanzen

 

§ Teilnahme an Sitzungen der gewählten Vertretung

 

Alle zur Vertretung des StuRa - ferner der Studentinnenschaft - gewählten Mitglieder können an Sitzung (Tagung, Konferenz oder andere Veranstaltung zur Vertretung) teilnehmen.

Begründung

Mit dem Beschluss zur Teilnahme ist die Übernahme der Reisekosten mit der Wahl der Vertretung immanent. Also es muss kein zusätzlicher Antrag zur Gewährung der Reisekosten gestellt und zugestimmt werden. Im Übrigen dennoch ein zu genehmigender Reisekostenantrag (Formular gemäß FO) gestellt werden.

.

Änderungsanträge

Ergänzung um andere Organisationen, wo die Studentinnenschaft vertreten ist, die aber nicht "rein" studentisch sind

Ergänze im Antragstext bei der Aufzählung

  • weitere Gremien, bei denen der StuRa Mitglied ist oder die der StuRa unterstützt oder
    • DAAD, insbesondere Mitgliederversammlung und Treffen der Studierendenvertre­ter/Studierendenvertreterinnen
    • DSW, insbesondere Studierendenrat und Mitgliederversammlung
    • …?

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

15. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 7

Beschlussdatum

2023-04-18

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 1
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antragstext

Ausfertigung

2023-04-24
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung Tino Köhler

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