Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Vorstand / Kanzlei / Sitzungen / 2022/2023 / Einreichung Anträge 20. Sitzung Plenum 2022/2023

Einreichung Anträge 20. Sitzung Plenum 2022/2023

Wann 20.06.2023
Name
Termin übernehmen vCal
iCal

 

 

Forderung frei gestaltbarer Anteil vom Studium

 

Der StuRa möge beschließen

dass mindestens ein Viertel aller Module für Lehrveranstaltungen (also ausschließlich Praktikum und Abschlussarbeit) frei wählbar ist. Der Anteil soll grundsätzlich fachlich zum Studium passen.

einen angemessen hohen frei gestaltbaren Anteil des Studiums zu fordern.
Mindestens einen Viertel aller grundsätzlichen Lehrinhalte (also ausschließlich Praktikum und Abschlussarbeit) sollen nicht konkret festgelegt sein.
Sie sollen durch die Studentin selbst bestimmbar sein.
Die Inhalte sollen grundsätzlich zum Studium fachlich ergänzend passen.
Selbstverständlich bietet die Studienorganisation standardmäßige (herkömmliche) Möglichkeiten zum inhaltlichen Studienablauf.

 

Das Studium an unserer Hochschule ist sehr starr. Studieninhalten, die pflichtgemäß zum Erreichen des Studienabschlusses abgeprüft werden, sind sehr umfangreich. Das führt zu einem (zu) eng geschnürte Korsett für konkrete fachliche Inhalte. In Anbracht eines zeitgemäßen (modernen) Studiums, dass sich spätestens seit dem Bologna-Prozess hin zur Kompetenzorientierung (weg von der maßgeblichen Fokussierung auf ausschließlich fachliche Inhalte) gewandelt hat, braucht es den Freiraum, dass sich Studierende entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse ausprägen können, um den unterschiedlichen Anforderungen als Absolventin zu entsprechen.

Vermutlich ist es höchstens beim Studiengang International Business ein wenig möglich, dass im Ausland nicht genau festgelegte fachliche Inhalte studiert werden. Aber grundsätzlich ist es konzeptionell nicht vorgesehen selbstbestimmt beliebige individuelle Inhalte zu studieren. Das sogenannten Studium Integrale bildet mit einigen wenigen Leistungspunkten eine kleine, aber nicht wesentliche, Ausnahme.

 

Letztlich bedeutet die Forderung wohl auch, dass es bei allen Studiengängen zu einer Debatte und letztlich "Entschlackung" der pflichtgemäßen Inhalte kommen soll. Der Prozess wäre wohl in den jeweiligen Studienkommissionen aufzunehmen.

 

Einige (ausgewählte) Beispiele für Vorteile, die mit der Verankerung und Verwendung vom "Freiraum" ergeben sollen:

Studienleistungen, die Studentinnen im Ausland erbringen, können - ohne dezidiert Inhalte aus dem Curriculum ersetzen zu müssen - relativ einfach (etwa durch das übliche Learning Agreement) anerkannt werden.
Förderung der Mobilität ins Ausland (weniger Bürokratie)

Studienleistungen, die Studentinnen durch die Mitwirkung an Projekten zur Forschung erbracht werden, könnten ins Studium eingebracht werden.
Förderung der Forschung

Studienleistungen, die Studentinnen in einem vorherigen Studium - etwa von einem anderen Hochschulstandort oder gar einer anderen Studienrichtung (insbesondere auch von unserer Hochschule) - erreicht wurden, können im (anstehenden und) gegenwärtigen Studium angerechnet werden.
Förderung der Attraktivität an die Hochschule (Fortführung und Wechsel zur Hochschule und Verbleib an der Hochschule)

 

Um mögliche Missinterpretationen der Absicht des Antrages zu vermeiden:

Es soll selbstverständlich weiterhin möglich sein "einfach durchstudieren" zu können. Es soll weiterhin standardmäßige Pfade zum Studienverlauf geben. Vermutlich werden diese Pfade auch sehr viele Studierende beschreiten.
Jedoch soll es - im Interesse aller - die Möglichkeit zum gezielten "Ausscheren" für eine Teil des Studiums geben. Neben der jeweiligen Studentin können wohl nur alle Randgebiete vom Studium davon profitieren. Etwa ein einzelnes Projekt der Forschung hat die Möglichkeit Studierende einzubinden, da Studierende als Teil des Studiums daran mitwirken können. Beispielsweise der Learning Outcome durch das Erfüllen von Aufgaben in der Selbstverwaltung kann hinsichtlich der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz beim Studium Anerkennung finden. Das Absolvieren von Kursen an anderen Bildungseinrichtungen würde die angemessene Wertschätzung erfahren. …

 

nicht obligatorischer Anteil vom Studium

 

 

Forderung stets unverzüglicher Anpassung vom Stundensatz der Vergütung für WHK

 

Der StuRa möge beschließen

die stets unverzüglich Anpassung der Stundensätze zur Vergütung der wissenschaftlichen Hilfskräfte (also einschließlich der studentischen Hilfskräfte)

zu fordern.

 

Die Vergütung der wissenschaftlichen Hilfskräfte basiert in Land Sachsen auf der Festlegung vom Höchstsatz vom dafür zuständigen Ministerium. Das Ministerium gibt die Änderung der möglichen Höchstsätze den Hochschule (durch ein entsprechendes Schreiben) bekannt, sodass die Hochschule die Stundensätze entsprechend anpassen können. Unsere Hochschule - also insbesondere die Hochschulverwaltung - bemüht sich nicht die Anpassung - üblicher Weise eine Erhöhung - der Stundensätze vorzunehmen. Leider ist anscheinend auch der grundsätzlich geschätzte Personalrat unzureichend aktiv die "Lohnerhöhung" zu fordern und durchzusetzen.

Es wäre schlicht ein Armutszeugnis der Hochschule, dass sie es nicht vermag den Beschäftigten - selbst wenn es der Symbolik halber wäre - bestmögliche Vergütung zahlen zu wollen. Mangelnde Wertschätzung ist es sicherlich nicht.

 

 

Forderung der Beteiligung aller Mitgliedergruppen bei allen Kommissionen und Ausschüssen, also auch mindestens ein Sitz der Vertretung der Studentinnen

 

Der StuRa möge beschließen

die Zusammensetzung aller Gremien der Hochschule mit einem angemessenen Anteil von Mitgliedern zur Vertretung der Studentinnen

zu fordern.

Jedes Gremium der Hochschule, in das mindestens 3 Mitglieder zur Vertretung gewählt werden können, sollte mit mindestens einem Mitglied zur Vertretung der Studentinnen (als eine der 3 Mitgliedergruppen an unserer Hochschule) besetzt werden können.

 

Gemäß der Genese des Hochschulgesetzes - und dem Hochschulwesen im Geltungsbereich der BRD (früheres Hochschulrahmengesetz - besteht die Hochschule im Rahmen der Selbstverwaltung aus Mitgliedergruppen. Eine der Mitgliedergruppen sind die Studentinnen, die auch (gemäß dem Leitbild der Hochschule) im Zentrum allen Wirken (Mittelpunkt der Aktivitäten) stehen und (gemäß der Verfassung) an der Selbstverwaltung der Hochschule zu beteiligen sind.

 

Mindestmaß

 

am Beispiel Auswahlkommission Rektorin 2024