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Verfahren Verabschiedung Protokolle StuRa 2019

Verfahren zur Verabschiedung von Protokollen beim StuRa 2019

 

Aktuell gibt es kein "ordentliches" Verfahren zur Verabschiedung von Protokollen. Zumindest ist dem Präsidium nicht bekannt wo das geregelt sein soll. (Alle bekannten Ordnungen wurden gesichtet.)

Daher hat das Präsidium sich (erst einmal) für folgendes Verfahren entschieden: Dieses Verfahren soll mindestens bei alle Organe des StuRa Anwendung finden. Für jede Sitzung ist festzulegen wer für die Erstellung vom Protokoll zuständig (verantwortlich) ist. Der Entwurf vom Protokoll ist unverzüglich zu erstellen. Der Entwurf vom Protokoll ist folglich alle Mitgliedern des Organs bei der Einladung zu einer nachfolgenden Sitzung bekanntzugeben. (Dazu soll auch ein Verweis auf der Tagesordnung erfolgen.) Anmerkungen (Verbesserungsvorschläge) sind bis zur Behandlung des Entwurfes vom Protokoll bei der Sitzung, wobei der Entwurf vom Protokoll Bestandteil der Einladung war, möglich. Anmerkungen sind an die Stelle, die für die Erstellung vom Protokoll verantwortlich ist, zu richten. Bei schwerwiegenden Bedenken können auch alle Mitglieder des Organs auf die Anmerkung hingewiesen werden. Die Stelle, die für die Erstellung vom Protokoll verantwortlich ist, kann die Anmerkungen zur Erstellung vom Protokoll verwenden und stellt das Protokoll fest. (Es bedarf keinem gesonderten Beschluss.) Das Protokoll ist dem StuRa (Plenum) auf der nachfolgenden Sitzung bekanntzugeben.

Im Übrigen können (bereits verabschiedete) Protokolle durch Beschluss vom StuRa angepasst werden. Der Beschluss ist selbstverständlich auch dem StuRa (Plenum) auf der nachfolgenden Sitzung bekanntzugeben.

Dem Präsidium erscheint es wünschenswert, wenn es eine gute Reglung in einer Ordnung gibt. Gern kann sie auch vom genannten Verfahren abweichen, wenn das der Wille des StuRa ist.

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