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Beteiligung Volksbegehren § 24 zurückdrehen

2012-24-01: Beteiligung am Volksbegehren mit dem Zweck "§ 24 zurückdrehen"

Antrag

AntragstellerIn

Antragsdatum

15.11.2012

Antragstext

Der StuRa (HTW Dresden) möge beschließen sich der Initiative Volksgesetzgebungsverfahren zu beteiligen, um § 24 SächsHSG zurückzudrehen.Der Anteil soll sich auf etwa von einem Siebtel bis ein Drittel (1/7 bis 1/3) der finanziellen Mittel des StuRa TU Dresden belaufen, mit dem zusammengewirkt werden soll.

Begründung zum Antrag

Der StuRa TU Dresden wird ein Volksantrag finanziell unterstützen, diese ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden, welcher nicht allein von einem StuRa getragen werden kann. Es wird mit 1€ pro Stimme an Kosten gerechnet. Der Volksantrag wird die Änderung des § 24 SächHSFG zum Inhalt haben.

Es wird dabei eine komplette Kampagne (vgl. §24 zurückdrehen), Beilagen für die CAZ und ad rem, Bewerbung und Motivationen des Volksantrages ausgearbeitet.

Eine ausführliche Ergänzung wird voraussichtlich mündlich von der GF HOPO des StuRa TU Dresden gehalten werden.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Arbeit & Koordination wird durch den Arbeitskreis SächsHSFG der TUD zugewiesen, die Zusammenarbeit mit der Referatsleitung HOPO der HTW sowie der Geschäftsführung HOPO TUD ist ausdrücklich erwünscht.

Abstimmung

Behandlung

24. Sitzung StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 20
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG

19. Sitzung Sprecherinnen und Sprecher
Tagesordnungspunkt 4

Ergebnis

Ja 2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Der StuRa (HTW Dresden) möge beschließen, sich der Initiative Volksgesetzgebungsverfahren zu beteiligen, um § 24 SächsHSG zurückzudrehen. Der Anteil soll sich auf ein Siebtel der finanziellen Mittel des StuRa TU Dresden belaufen, mit dem zusammengewirkt werden soll.

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
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