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Vorstellung Tino Köhler

Kandidatur von Tino Köhler für die Wahl zur Vertretung der Student:innen im Senat 2023/2024

 

 

1. Fragen zur Vorstellung der PersonBild von Tino Köhler als einzelnes Element vom Team der BuFaK WiSo WiSe 2020 als unbunt und unlustig

 

1.1. Was ist deine Motivation zur Kandidatur?

Zunächst einmal natürlich die Vertretung der Studierenden in einem der wichtigsten Gremien unserer Hochschule! Zum anderen aber auch die Weitergabe meines Wissens und meiner Erfahrung an neue Senatorinnen. Ich habe jetzt ein paar Amtszeiten hinter mir und würde die Faszination für gelebte Demokratie gern an die Nächsten weitergeben. Da ich mitten in der Amtszeit mein Studium beenden werde, wird also neben der Vertretung der Fokus auf der Einarbeitung von Neuen liegen, aber gerade das macht mir auch immer sehr viel Spaß.

 

1.2. Wen kannst und möchtest du warum besonders gut vertreten?

Ich denke ich kann meine Kommilitoninnen und damit die Statusgruppe der Studierenden sehr gut vertreten. Ich bin seit meinem ersten Semester 2018 in der Studienkommission Elektrotechnik aktiv. Mittlerweile habe ich zwei Amtszeiten als Senator hinter mir und wurde in die neue Rektoratskommission Studiengangsentwicklung durch das Rektorat bestellt. Aber es ist nicht nur die Erfahrung, die Vernetzung mit vielen Menschen an der Hochschule, sondern auch die Freude am Diskurs und der Wille eine Verbesserung für die Studierenden zu erreichen.

 

1.3. Welche Ziele möchtest du im Senat erreichen? Welche Themen sind dir wichtig?

Viele Themen sind innerhalb der Legislatur noch nicht bekannt und werden im Laufe der Zeit entstehen. Ich würde mich gern für ein besseres System zur Prüfungsanmeldung und -abmeldung einsetzen, bessere Fristenregime und eine Lernwoche/Lerntage zwischen Vorlesungszeit und Prüfungszeit.
Ansonsten ist mein größter Punkt immer die größtmögliche Transparenz für die gesamte Hochschule zu erreichen.

 

1.4. Wieso kannst insbesondere du diese Ziele erreichen?

Wie schon unter 1.2 geschrieben ist es die Kombination aus intensiver Erfahrung, aktiver Teilhabe, guter Vorbereitung, Vernetzung und dem Spaß an der Sache.

 

1.5. Welche Erfahrungen bringst du zur ehrenamtlichen Vertretung mit, insbesondere zur studentischen Interessenvertretung?

Studienkommission seit 2018
Leitung Referat Qualitätsmanagement im StuRa seit 2019
Mitglied im studentischen Akkreditierungspool (mit acht abgeschlossenen Verfahren)
Gewähltes Mitglied im StuRa-Plenum seit 2020
Senator seit 2021
Bestelltes Mitglied in der Rektoratskommission Studiengangsentwicklung seit 2022

 

2. Fragen zur Zusammenarbeit

 

2.1. Wie gedenkst du dir zu Themen des Senates eine Meinung zu bilden? Wie wirst du dich mit anderen zur studentischen Interessenvertretung beraten und deinen Standpunkt den Studentinnen und Studenten klarmachen? Wie bist du für andere Studentinnen und Studenten ansprechbar?

Ein Punkt, viele Fragen. Ich werde mich wie auch in den letzten zwei Jahren mit den anderen studentischen Senatorinnen austauschen und intensiv auf die Sitzung vorbereiten. Gerade der kurze Draht zur Senatskommission Lehre und Studium, welche wichtige Entscheidungen im Bezug auf das Studium für den Senat vorbereitet, wird dabei wichtig sein. Den breiteren Einblick hole ich mir abschließend noch durch die verschiedenen Fakultätsvertreterinnen im StuRa.
Bei sehr akuten und weitfassenden Anträgen kam es auch schon einige Male vor, dass ich in der Personalunion als Referatsleitung Qualitätsmanagement Umfragen an alle Studierenden versendet habe, wie zum Beispiel als es um den Nachteilsausgleich in der Coronapandemie ging.

 

2.2. Gibt es politische Inhalte, zu denen du dich bekennen möchtest? Das gilt insbesondere, wenn du Mitglied von Organisationen - wie Parteien, Vereinen oder auch sogenannten studentischen Verbindungen - bist, die einen Anspruch auf Veränderung und Bewahrung des studentischen Lebens haben.

Ich würde mich allem zuordnen was für eine offene, solidarische und transparente Welt steht.
Ich bin aber weder Mitglied in einer Partei, noch einer studentischen Verbindung oder einem Verein. Wenn überhaupt dann würde darunter zählen, dass ich aktuell schon gewähltes Mitglied im Senat und im StuRa bin.

 

2.3. Wie schätzt du den Arbeitsaufwand, der sich aus der Übernahme der Funktion ergibt, insbesondere zur Teilnahme an den Sitzungen mit der Vor- und Nachbereitung?

Mittlerweile natürlich etwas weniger, als es noch in meiner ersten Amtszeit war. Nichtsdestotrotz benötigt die Vorbereitung teils sehr viel Zeit. Nicht nur inhaltlich, sondern eben auch argumentativ. Pro Sitzung würde ich gemittelt sagen, dass man ca. 10 Stunden aufwenden muss, dabei muss man aber sagen, dass ich in vielen Themen ohnehin schon gut drin stecke. Ich würde wenn möglich aber gern Zeit aufbringen, um neuen Senatorinnen bei ihrem Einstieg ins Gremium zu helfen.

 

2.4. Welches Zusammenwirken wünschst du dir mit den Organen der Hochschule und dem StuRa?

Ich wünsche mir einen umfangreichen und transparenten Austausch - gerade mit den Vorbereitungsgremien für den Senat.

 

2.5. Mit wem von den anderen Kandidaturen hast du dich bereits organisiert? Mit wem kannst du dir besonders gut das Zusammenwirken vorstellen oder nicht?

Mit Jann Schneider auf jeden Fall, da wir auch aktuell schon zusammen im Senat sitzen. Als neuen Wind und leider auch einzige Frau, die zur Wahl steht, würde ich mich über Lisa Kästner freuen.

 

3. Fragen zu aktuellen Themen

 

3.1. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus vertritt die Auffassung, dass im Falle einer krankheitsbedingten Prüfungsabmeldung statt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein ärztliches Attest abgegeben werden muss. Hierbei müssen die Krankheitssymptome angegeben werden, anhand derer der Prüfungsausschuss entscheiden soll, ob tatsächlich eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Wie stehst du zu dieser Auffassung des SMWKT?  

Ach dieses leidige Thema... Darüber könnte ich jetzt eine ganze Weile referieren, aber das will ich niemandem antun. Gern kann man mich aber bei einem Bier darauf ansprechen.
Kurzum: Die aktuelle Rechtssprechung ist leider recht eindeutig, wenn auch nicht in Stein gemeißelt wie die Hochschulgesetze in anderen Bundesländern zeigen. Zwar wird unser Hochschulgesetz Ende Mai novelliert, aber es wird keine Änderung dazu beinhalten.
Das was aktuell aber wirklich massiv stört und zur Verschlechterung für nahezu alle sächsischen Studierenden führt, ist das Formblatt, das laut SMWK genutzt werden soll. Dieses beinhaltet - wenn auch datenschutzkonform - 3 Fallstricke die ünnötig hart sind. Mit dem Formblatt kann es nun öfter passieren, dass eine Ärztin einen Studierenden guten Gewissens krank schreibt und nur durch das falsche Ankreuzen (zum Beispiel aus Unkenntnis über bundesweites Prüfungsrecht...) bewirkt, dass das ärztliche Attest hinfällig ist und der Prüfungsausschuss die Prüfungsfähigkeit feststellen muss...

Die Refratsleitung Studium des StuRa und ich haben dazu auch schon eine Anfrage an das SMWK gesendet und um weitere Informationen gebeten, wie gerade in Grenzfällen geurteil werden soll und was die datenschutzrechtlichen Konzepte zur Verbreitung und Lagerung der Daten umfassen müssen.

 

4. Antworten auf ungestellte Fragen

weitere mögliche Vorstellung für deine Kandidatur

Ich bin oft im A-Gebäude zu finden oder bei sehr vielen Veranstaltungen des StuRa oder der Hochschule. Sprecht mich gern an, wenn ihr was los werden wollt oder Fragen habt :)

 

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