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ENTWURF (spontaner) Standpunkt zum Einsatz von Diensten für die Erkennung von Plagiaten durch unsere Hochschule

(spontaner) Standpunkt des StuRa als Vertretung der Studentinnen zum Einsatz von Diensten für die Erkennung von Plagiaten, nach der ersten Kenntnis zur Absicht der Anschaffung von derartiger Software durch die Fakultät Wirtschaftswissenschaften

 

tl;dr: Schwierig!

 

Eingangs müssen wir uns bei der Beauftragung Datenschutz unserer Hochschule bedanken. In dieser Funktion bezieht uns Prof. Westfeld als erste Stelle in die Konzeption ein. Es erscheint uns - als Vertretung der Studentinnenschaft - fragwürdig, dass wir erst wegen der gesetzlichen Bestimmung zum Einholen eines Standpunktes vor dem Hintergrund vom Datenschutz aufgefordert werden mitzuwirken. In unserer spontanen Stellungnahme möchten wir möglichst nicht weiter auf das politische Problem einer fehlenden Einbeziehung von uns als Vertretung der betroffenen Personen eingehen und uns auf das Thema Datenschutz fokussieren. Die unverzügliche - recht spontane - Stellungnahme ist uns wichtig, um aufzuzeigen, dass wir uns für Datenschutz - insbesondere auch von uns Studentinnen -, aber grundsätzlich alle aktuell behandelten Themen in der Hochschulpolitik interessieren. Zu allen Belangen, die eine Auswirkung auf uns Studentinnen hat, so auch die Bewältigung des Aufwandes zum Erkennen von Plagiaten bei studentischen Arbeiten, möchten wir frühzeitig mitwirken. Die DSGVO verschafft uns Kenntnis zur hochschulpolitischen Einflussnahme.

 

Grundsätzlich fällt es uns schwer eine aussagekräftige Stellungnahme abzugeben, da uns kaum Informationen zur Sache bekannt sind. Lediglich der Wille zur Anschaffung einer nicht näher bestimmten Software ist uns bekannt. Um was es sich dabei genau handelt - Produkt, Systematik, Verfahren und vieles mehr - ist uns nicht bekannt. Dennoch werden wir bestmöglich auf alles Bekannte eingehen.

Da wir bisher nicht nennenswert ins Verfahren einbezogen sind, ist uns die Konzeption - Sinn und Zweck, und damit auch Ausrichtung - nicht bekannt. Daher müssen wir oft Annahmen treffen, die vielleicht aber gar nicht zutreffend sind.

 

Entsprechend der Aufforderung zur Stellungnahme handelt es sich um eine Software zum Erkennen von Plagiaten von Seminar- und Abschlussarbeiten. Dabei stellt sich uns die Frage, ob bereits ähnliche Software für andere Arten von wissenschaftlichen Arbeiten im Einsatz oder auch geplant ist. Sicherlich soll es auch für andere wissenschaftliche Arbeiten, etwa Paper oder auch Lehrveranstaltungsunterlagen, die Möglichkeit der Prüfung geben.

Leider vermuten wir, dass die Software nicht zur Verwendung durch die Studentinnen angedacht ist. Das kritisieren wir. Für Studentinnen wäre es wünschenswert, wenn sie einen Dienst verwenden könnten, um durch sie verwendete und auch referenzierte wissenschaftliche Arbeiten prüfen zu können. Es entsteht der Eindruck, dass einfach nur die Arbeiten von Studentinnen kontrolliert werden sollen.

Wir nehmen an, dass auch bisher schon die Durchsicht - insbesondere bei Arbeiten mit Benotung und umfangreicher Leistung - von Werken von uns zu prüfenden Studentinnen hinsichtlich plagiieren gewährleistet wird beziehungsweise gewährleistet werden muss. Gern gehen wir hinsichtlich dem Ersatz von Aufwand von Angestellten im Wissenschaftsbetrieb durch Lösungen mit Software in anderen Diskussionen ein. Wir glauben, dass Hochschullehrerinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen auch ohne Software einen Verdacht für Plagiate eigenständig "ermitteln" und dann entsprechend "verfolgen" können. Oder?

 

Anfängliche Frage: Wie viele Verdachtsfälle fürs Plagiieren bestehen?

Triviale, aber entscheidende Frage: Werden der Software nur anonyme Daten zugeführt oder warum soll das nicht ermöglicht sein?

Nicht so triviale, aber entscheidende Frage: Wo werden die Daten verarbeitet und wie werden sie (zwischen)gespeichert?

Gar nicht triviale, aber auch entscheidende Frage: Wie werden die Daten verarbeitet?

Letztliche Frage: Wie wird mit einem positiven Ergebnis bei der Prüfung als Plagiat umgegangen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

 

Wir würden - wenn geklärt ist welche Notwendigkeit es für den Betrieb gibt - erwarten, dass eine Lösung gefunden wird, die Daten nicht zu Dritten übertragen werden, also auch nicht bei Dritten verarbeitet, also auch nicht bei Dritten weiterverwendet, also auch nicht bei Dritten gespeichert, werden.

 

Wesentlich erscheint uns, dass erst einmal ein konkretes Konzept vorgelegt werden kann. Vielleicht gibt es das bereits und ist uns nur nicht bekannt, wobei wir um Bereitstellung des Konzeptes bitten würden.

Mit einem erkennbaren Konzept wäre uns dann auch eine konkrete Bewertung mit einem dezidierteren Standpunkt möglich.

Für das Stellen einer Vielzahl von allgemeinen Fragen der Beauftragung Datenschutz unserer Hochschule sind wir dankbar, da erst mit deren Beantwortung eine wirkliche Bewertung und das Stellen von bestimmten Fragen ermöglicht wird.

 

Als StuRa fordern wir, dass - falls es zur Verwendung einer Software kommt - nachvollziehbar geregelt wird, wie sie zu verwenden ist. Einerseits wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um sie überhaupt ordentlich einsetzen zu können. Andererseits wird abgebildet werden müssen, wie mit den Daten umgegangen wird.

 

Uns ist es wichtig, dass vor der Anschaffung von kostenintensiver Software deren Einsatz geklärt ist.

 

Beispielhaft für unsere Vielzahl von Fragen, die uns durch ein schlüssiges Konzept beantwortet werden könnten, um dazu Stellung zu nehmen, wären:

  • Werden die Daten lokal gehalten und nur gegen "externe" Daten abgeglichen?
  • Sollen die Arbeiten von uns Studentinnen auch dazu verwertet werden, um Systeme damit zu speisen, etwa als eine Weiterverwertung, um Systeme anzulernen?
  • Ist eine Zustimmung der Studentinnen notwendig, um deren Werke oder persönliche Daten zu verarbeiten oder ähnliches? Gibt es Nachteile, wenn der Verarbeitung der Daten nicht zugestimmt wird? Im Übrigen gibt es sicherlich ohnehin bereits Gedanken zum Umgang mit sogenannten Sperrvermerken.
  • Wie wird dem Eindruck entgegengewirkt, dass es einen Generalverdacht - insbesondere zu studentischen Arbeiten - gibt?
  • Wie können die Prozesse bestmöglich abgebildet werden?

 

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
06.04.2022 01:35

Der StuRa kann getrost einem Verfahren zustimmen, wenn sich die Fakultät Informatik/Mathematik und die Fakultät Informatik der TU Dresden auf ein gangbares Verfahren verständigt haben.

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
06.04.2022 01:37

Es gibt womöglich schon bestehende Angebote. Sie sollen - insbesondere hinsichtlich der verwendeten Techniken und Verfahren - unverzüglich dem StuRa vorgelegt werden.