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Antrag zur LASKO 2018

2018-11-119: Antrag zur Ausrichtung der LASKO vom FSR LaUCh 2018

 

Antrag

AntragstellerIn

Bundesfachschaft Landschaft e.V.

FSR LaUCh

Antragsdatum

14.08.2018

Beschlussdatum

06.09.2018

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, 1000,00 Euro für die Ausrichtung der Studierendenkonferenz Landschaft (LASKO) bereitzustellen.

Begründung zum Antrag

Die LASKO findet als BuFaTa des Studienbereichs Landschaft seit über 30 Jahren an wechselnden Standorten im deutschsprachigen Raum statt. Ziel ist stets die fachliche Weiterbildung zu einem bestimmten Thema wie auch die hochschulpolitische und individuelle Verknüpfung der Studierenden. Dieses Jahr wird sie von Studierenden des Fachbereichs Gartenbau der HTW und Landschaftsarchitektur der TU ausgerichtet, als Ausrichter tritt der Verein Bundesfachschaft Landschaft e.V. auf. Das Rahmenprogramm befasst sich mit dem Thema Schnittstellen. Hochschulpolitisch stehen große Veränderungen an, da auf der Sitzung, die ebenfalls auf der Konferenz stattfindet, eine neue Vereinssatzung beschlossen werden soll, um den Verein, die Konferenz und den neugegründeten Bundesfachschaftsrat Landschaft zukunftsfähig zu machen. Zur Konferenz werden 60 Plätze angeboten, wobei für jeden Hochschulstandort zunächst 5 Plätze reserviert sind. Der Teilnahmebeitrag beläuft sich auf 60? und kann auf 40? vermindert werden, wenn die Übernachtungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Die Gesamtkosten der LASKO 2016 in Kassel beliefen sich auf 14.689,72?, 2017 in Hannover auf 11.171,67?. Auf einem ähnlichen Niveau werden sich unsere Kosten belaufen. Diese werden zum größten Teil durch Spenden getragen. Da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, sind wir zum Ausstellen von steuermindernden Spendenquittungen berechtigt. Aufgrund der im Haushaltsplan des StuRa 2018 vorgesehenen Postens für BuFaTas durch Fachschaftsräte bitten wir um Unterstützung bei der Finanzierung dieser Konferenz.

Die LASKO findet vom 14.-20.10.2018 statt.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Kosten mögen durch eine detaillierte Kalkulation aufgeführt werden. Durch Abrechnung der Veranstaltung durch den Verein ist festzustellen, ob dem StuRa Geld zurück erstattet werden muss. Die Kosten sollen nur insoweit übernommen werden, soweit sie nicht durch andere Mittel gedeckt werden können.

Änderungsanträge

Der StuRa möge beschließen bis zu 1000€ zur Verfügung zu stellen. (Übernommen)

Vorschlag zum weiteren Verfahren (zum Änderungsantrag)
Die Kosten mögen durch eine detaillierte Kalkulation aufgeführt werden. Durch Abrechnung der Veranstaltung durch den Verein ist festzustellen, ob dem StuRa Geld zurück erstattet werden muss. Die Kosten sollen nur insoweit übernommen werden, soweit sie nicht durch andere Mittel gedeckt werden können. 

Anlagen

 

Abstimmung

 

Behandlung

11. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 13
Vertagung gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Abs. 2 Satz. 2

12. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 5

Ergebnis

ohne Gegenrede angenommen

Beschlusstext

siehe Antrag

Kostenposition im Haushaltsplan

 

Unterzeichnung und Ausfertigung

26.09.2019
Präsidium

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