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AE Plenum Q1

2018-11-104: AE Plenum Q1

Antrag

AntragstellerIn

Nick Förster

Antragsdatum

24.08.2018

Beschlussdatum

Antrag zurückgewiesen

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, den bewältigten Aufwand der Stimmberechtigten des Plenums des StuRa im 1. Quartal 2018 mit 3000,00 € zu entschädigen.

Begründung zum Antrag

Wenn es dafür eine Begründung braucht, weis ich auch nicht weiter...

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

 

Abstimmung

 

Behandlung

11. Sitzung StuRa 2018
Tagesordnungspunkt 15
Antrag zurückgewiesen

Ergebnis

Antrag zurückgewiesen

Beschlusstext

-

Kostenposition im Haushaltsplan

 

Unterzeichnung und Ausfertigung

26.09.2019
Präsidium

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Florian Fuhlroth
Florian Fuhlroth sagt
27.08.2018 12:50

GO-Antrag auf Nichtbehandlung (Begründung: Antrag ist Schwachsinn)
Go-Antrag auf sofortige Abstimmung (Begründung: Antrag ist Schwachsinn)
Go-Antrag auf sofortiges Ende der Debatte (Begründung: Antrag ist Schwachsinn)

So ein Schwachsinn kann auch nur dem Antragsteller einfallen. Der Antrag ist formal völliger Unfug. Die Finanzordnung klärt das in § 16 Abs.1. Danke für das bescheuerte Gestichel. Ich empfehle außerdem dringend seine persönlichen Mindeswertigkeitskomplexe geregelt zu bekommen. Thx for nothing.

Nick Förster
Nick Förster sagt
28.08.2018 15:36

Begründung zum Antrag:

1)
In Anbetracht, dass im Sommer 3 Sitzungen gehalten werden sollten, um das Tagesgeschäft des StuRa am laufen zu halten, gibt es nun eine Sitzung mit sage und schreibe 11 AE-Anträgen.
Zu erst wundere ich mich, wofür die zweite Vollzeitstelle geschaffen wurde? Wurde nicht von der Exekutive prophezeit, dass durch die Einstellung die entstehenden Mehrkosten die der Studierendenschaft auferlegt werden, durch reduzierte oder wegfallende AE-ANträge kompensoiert werden können?
In sofern, wenn nun schon Pillepalle abgerechnet wird, muss man das Plenum auch würdigen. Immerhin geht eine Sitzung im Schnitt 5 Stunden - sowie Vorbereitung und Nachbereitung. Bei zirka 20 Sitzungen je Legislatur kommt da eine Menge zusammen. Da Sitzungen in den Referaten anstandslos mit jeweils 20 Euro entschädigt werden, wäre es im Plenum nur ebenso gerechtfertigt - immerhin sind diese kräfteraubender. Auch werden hier die Grundsatzentscheidungen getroffen.

2)
Es besteht ja das Problem, dass man nicht immer alle an den Tisch bekommt - erst recht wenn die Praxissemester beginnen oder die Abschlussarbeiten stattfinden. Ein finanzieller Anreiz, so wie er in Referaten stattfindet, würde sicherlich auch den Ein oder Anderen öferts vorbeischauen lassen. Vllt lassen sich dann auch mehr Studenten zur Wahl aufstellen ;)

@Florian Fuhlroth:
Minderwertigkeitskomplexe scheint derjenige zu haben, der Angestellte regelmäßig in den Gängen zusammenschnauzt und nach zugeknallter Tür deren Kompetenz lautstark anzweifelt - Wie so oft bei Frau Roßberg geschehen... ;) Wer auch nicht in der Lage ist, in einem Amt der Öffentlichkeit auf seine Wortwahl zu achten oder Meinungen anderer zu akzeptieren, sollte vllt doch lieber eine andere Freizeitbeschäftigung suchen, als die Politik im Kleinen.

Sind denn nicht noch irgendwelche Monitore aus dem FSR ET zu verschenken, damit auf Kosten der Studierendenschaft neue angeschafft werden können? Oder sonstige Geistesblitze die du die letzten Wochen hattest?