Finanzierung der Karten für den Zugang zu den Verwaltungsräumen im A-Gebäude 2025
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, den finanziellen Aufwand der Hochschulverwaltung zu übernehmen, um (für das Zugangsschließsystem 2025) ausreichend Karten (Transponder) bereitzustellen, sodass weiterhin allen Mitgliedern (des StuRa) stets den Zugang zu den Verwaltungsräumen der studentischen Selbstverwaltung ermöglicht wird. Ein Karte (Transponder) soll höchstens 11 € kosten.
Begründung zum Beschluss
Das bisherige Zugangsschließsystem an der Hochschule wird umgestellt. Bekanntlicher Weise gibt es auch neue Karten als Ausweise für Studentinnen und andere Mitglieder und Angehörige der Hochschule. Zu großen Teilen ist die Umstellung an der Hochschule bereits passiert. Beim A-Gebäude sind die Lesegeräte an den Türen noch nicht ersetzt. Die Kanzlerin informierte den StuRa (auf Nachfrage), dass die Lesegeräte 2025-W41 ersetzt werden sollen.
Um eine Vielzahl von Karten (aka Transponder) durch die Hochschulverwaltung bereitzustellen, um die die bisherigen Verhältnisse für den StuRa aufrecht erhalten zu können, wurde durch die Kanzlerin die Bereitschaft zur Finanzierung durch den StuRa erfragt. Anscheinend hat die Hochschule nicht das Vermögen das notwendiger Weise ersetzte (und nun neue) Zugangsschließsystem an unserer Hochschule so umzusetzen, dass das bisherige Niveau für den Zugang umgesetzt werden kann.
Als StuRa ist uns der Zugang zu unseren Verwaltungsräumen aber enorm wichtig, dass wir keine Einschränkung hinnehmen können. Der Zugang, um vor Ort (jederzeit) arbeiten zu können, bildet die Grundlage für eine Mitwirkung aus dem studentischen Milieu. (Arbeit finden maßgeblich (vor und) nach den Zeiten vom Studium tagsüber statt. (Die Zeit für Gremien - aktuell dienstags Nachmittag - dienen für Sitzungen, wo nahezu Zeit haben sollten, wie Sitzungen vom Plenum. Aber alle anderen Sitzungen, und insbesondere Arbeitstreffen, finden an allen (anderen) Tagen der Woche statt, auch am Wochenende und bis zum frühen Morgen.) )
Praktisch sind das 2 Arten (im Sinne von Höhe) der finanziellen Belastung.
Einerseits handelt es sich um einen nennenswerten initiale Anschaffung. Der StuRa muss erst einmal viele Karten der Hochschule kaufen, um die (große) Lücke für den Bedarf zu schließen.
Andererseits werden mit (hoffentlich) wachsenden Bedarf in den kommenden Jahren mehr Karten angeschafft werden müssen. Es ist auch davon auszugehen, dass es zum (nicht unerheblichen) Verlust von Karten kommen wird, von "verramscht" über "zerstört", "geklaut" und "vergessen". (Sollten ehrenamtlich mitwirkende Studentinnen, der Absicht keinesfalls das Schädigen der Hochschule oder des StuRa ist, die finanzielle Belastung tragen, für ein System, dass sie sich nicht ausgesucht haben? Nein!)
Im Übrigen sollte der StuRa - auch unabhängig der Finanzierung - sich ein Art Ordnung der Exekutive geben, um die Vergabe (und Rücknahme) der Karten der Hochschule durch den StuRa zu regeln. (Anstatt wie bisher ins System zur Freischaltung vom (alten) Studentinnenausweis einfach eingetragen zu werden, müssen sich alle einzelnen Mitglieder eine Karte beim Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation abholen, das die Karten wird verwalten müssen. Oder? Es ist davon auszugehen, dass sich die Hochschulverwaltung nicht im Stande sieht die Karten - ähnlich wie Schlüssel - an alle einzelnen Mitglieder herauszugeben, was auch für den StuRa eine wesentliche Verschlechterung vom Servicegrad - etwa hinsichtlich terminlicher Flexibilität - für die einzelnen Mitglieder bedeuten würde.)
Was kostet "der Spaß"? Aktuell kann das nicht beziffert werden. Eigentlich (also letztlich) ist wohl auch egal. Die Innenrevision - ferner die Kanzlerin, die den StuRa zur Finanzierung auffordert - scheint es als angemessene Ausgabe - etwa hinsichtlich dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit, dem wir als Körperschaft öffentlich Rechts per SäHO & Co verpflichtet sind - zu bewerten. Auch wenn wir das als StuRa anders sehen könnten - etwa weil gemäß Hochschulgesetz (§ 30 Absatz 2 SächHSG) die Bereitstellung von Verwaltungsräumen, die wohl den Zugang einschließt, unentgeltlich durch die Hochschule erfolgen sollte und nur Personalkosten für vom StuRa von der Hochschule bezogene Verwaltungsmitarbeiterinnen zu erstatten sind - ist es die Kanzlerin, die das "vorgibt". (Selbst wenn wir zukünftig anteilig (gemessen an der Anzahl von Vorgängen zur Verwendung) Strom, Reinigung und Wartung für die Geräte zum Betrieb vom Zugangsschließsystem nach Ansicht der Hochschulverwaltung bezahlen sollen: Jo! Wir haben Verständnis für das fehlende Vermögen zur Unterstützung der studentischen Selbstverwaltung, da gewirtschaftet werden muss, um die grundständigen oder andere Aufgaben der Hochschule erst einmal finanzieren zu können. Der Betrieb der Hochschule für ein bestmögliches Studium ist uns das Geld der Studentinnen wert. :-) )
Es sollen zunächst die Kosten beziffert werden und sich um eine kostengünstige und zielführende Lösung bemüht werden. Die finale Entscheidung treffen das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation zusammen mit dem Vorstand.
Vorschlag zum weiteren Verfahren zum Beschluss
KontO!
Haushaltsplan 2025 anpassen (und bei den nachfolgenden Haushalten berücksichtigen)
Kosten beziffern
finale Entscheidung durch Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation und dem Vorstand
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-09-29) Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, den finanziellen Aufwand der Hochschulverwaltung zu übernehmen, um (für das Zugangsschließsystem 2025) ausreichend Karten (Transponder) bereitzustellen, sodass weiterhin allen Mitgliedern (des StuRa) stets den Zugang zu den Verwaltungsräumen der studentischen Selbstverwaltung ermöglicht wird.
Begründung zum Antrag
Das bisherige Zugangsschließsystem an der Hochschule wird umgestellt. Bekanntlicher Weise gibt es auch neue Karten als Ausweise für Studentinnen und andere Mitglieder und Angehörige der Hochschule. Zu großen Teilen ist die Umstellung an der Hochschule bereits passiert. Beim A-Gebäude sind die Lesegeräte an den Türen noch nicht ersetzt. Die Kanzlerin informierte den StuRa (auf Nachfrage), dass die Lesegeräte 2025-W41 ersetzt werden sollen.
Um eine Vielzahl von Karten (aka Transponder) durch die Hochschulverwaltung bereitzustellen, um die die bisherigen Verhältnisse für den StuRa aufrecht erhalten zu können, wurde durch die Kanzlerin die Bereitschaft zur Finanzierung durch den StuRa erfragt. Anscheinend hat die Hochschule nicht das Vermögen das notwendiger Weise ersetzte (und nun neue) Zugangsschließsystem an unserer Hochschule so umzusetzen, dass das bisherige Niveau für den Zugang umgesetzt werden kann.
Als StuRa ist uns der Zugang zu unseren Verwaltungsräumen aber enorm wichtig, dass wir keine Einschränkung hinnehmen können. Der Zugang, um vor Ort (jederzeit) arbeiten zu können, bildet die Grundlage für eine Mitwirkung aus dem studentischen Milieu. (Arbeit finden maßgeblich (vor und) nach den Zeiten vom Studium tagsüber statt. (Die Zeit für Gremien - aktuell dienstags Nachmittag - dienen für Sitzungen, wo nahezu Zeit haben sollten, wie Sitzungen vom Plenum. Aber alle anderen Sitzungen, und insbesondere Arbeitstreffen, finden an allen (anderen) Tagen der Woche statt, auch am Wochenende und bis zum frühen Morgen.) )
Praktisch sind das 2 Arten (im Sinne von Höhe) der finanziellen Belastung.
Einerseits handelt es sich um einen nennenswerten initiale Anschaffung. Der StuRa muss erst einmal viele Karten der Hochschule kaufen, um die (große) Lücke für den Bedarf zu schließen.
Andererseits werden mit (hoffentlich) wachsenden Bedarf in den kommenden Jahren mehr Karten angeschafft werden müssen. Es ist auch davon auszugehen, dass es zum (nicht unerheblichen) Verlust von Karten kommen wird, von "verramscht" über "zerstört", "geklaut" und "vergessen". (Sollten ehrenamtlich mitwirkende Studentinnen, der Absicht keinesfalls das Schädigen der Hochschule oder des StuRa ist, die finanzielle Belastung tragen, für ein System, dass sie sich nicht ausgesucht haben? Nein!)
Im Übrigen sollte der StuRa - auch unabhängig der Finanzierung - sich ein Art Ordnung der Exekutive geben, um die Vergabe (und Rücknahme) der Karten der Hochschule durch den StuRa zu regeln. (Anstatt wie bisher ins System zur Freischaltung vom (alten) Studentinnenausweis einfach eingetragen zu werden, müssen sich alle einzelnen Mitglieder eine Karte beim Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation abholen, das die Karten wird verwalten müssen. Oder? Es ist davon auszugehen, dass sich die Hochschulverwaltung nicht im Stande sieht die Karten - ähnlich wie Schlüssel - an alle einzelnen Mitglieder herauszugeben, was auch für den StuRa eine wesentliche Verschlechterung vom Servicegrad - etwa hinsichtlich terminlicher Flexibilität - für die einzelnen Mitglieder bedeuten würde.)
Was kostet "der Spaß"? Aktuell kann das nicht beziffert werden. Eigentlich (also letztlich) ist wohl auch egal. Die Innenrevision - ferner die Kanzlerin, die den StuRa zur Finanzierung auffordert - scheint es als angemessene Ausgabe - etwa hinsichtlich dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit, dem wir als Körperschaft öffentlich Rechts per SäHO & Co verpflichtet sind - zu bewerten. Auch wenn wir das als StuRa anders sehen könnten - etwa weil gemäß Hochschulgesetz (§ 30 Absatz 2 SächHSG) die Bereitstellung von Verwaltungsräumen, die wohl den Zugang einschließt, unentgeltlich durch die Hochschule erfolgen sollte und nur Personalkosten für vom StuRa von der Hochschule bezogene Verwaltungsmitarbeiterinnen zu erstatten sind - ist es die Kanzlerin, die das "vorgibt". (Selbst wenn wir zukünftig anteilig (gemessen an der Anzahl von Vorgängen zur Verwendung) Strom, Reinigung und Wartung für die Geräte zum Betrieb vom Zugangsschließsystem nach Ansicht der Hochschulverwaltung bezahlen sollen: Jo! Wir haben Verständnis für das fehlende Vermögen zur Unterstützung der studentischen Selbstverwaltung, da gewirtschaftet werden muss, um die grundständigen oder andere Aufgaben der Hochschule erst einmal finanzieren zu können. Der Betrieb der Hochschule für ein bestmögliches Studium ist uns das Geld der Studentinnen wert. :-) )
Verwendung geplanter Einnahmen und Ausgaben, samt Titel im Haushalt (2025)
Neu- und Ersatzanschaffung
(alternativ auch ein neue (eigenständige) "Kostenposition" im Haushalt geschaffen werden, die etwa "Karten der Hochschule für den Zugang zu den Verwaltungsräumen der Selbstverwaltung der Studentinnenschaft in der Hochschule" lautet)
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO!
Haushaltsplan 2025 anpassen (und bei den nachfolgenden Haushalten berücksichtigen)
Anlagen
Stellungnahme Ausschuss Finanzielles (vom einzigen gewählten Mitglied)
Der Ausschuss Finanzielles befürwortet dieses Vorhaben und bittet darum, es soll im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt und umgesetzt werden.Zudem soll es im Plan für den Haushalt 2026 berücksichtigt werden.
Änderungsanträge
Änderungsantrag finale Entscheidung
Ergänze in der Begründung und im Vorschlag zum weiteren Verfahren:
Es sollen zunächst die Kosten beziffert werden und sich um eine kostengünstige und zielführende Lösung bemüht werden. Die finale Entscheidung treffen das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation zusammen mit dem Vorstand.
Ergebnis: 5/1/1 --> angenommen
Änderungsantrag Beschränkung auf 30 Karten
Ersetze im Antragstext
ausreichend Karten
durch
30 Karten
.
Ergänze in der Begründung:
Es ist nicht davon auszugehen, dass alle 80 Mitglieder des StuRa eine Karte benötigen, geschweige denn anfordern werden. 20 Karten durch die Hochschule finanziert + 30 Karten durch uns, sollten ausreichen.
von der Antragstellerin des Änderungsantrags zurückgezogen
Änderungsantrag Beschränkung auf 42 € pro Karte (Transponder)
Ergänze im Antragstext:
Eine Karte (Transponder) soll höchstens 42 € kosten.
von der Antragstellerin übernommen
Änderungsantrag Beschränkung auf 11 € pro Karte (Transponder)
Ersetze im Antragstext
42 €
durch
11 €
.
Ergebnis: 4/3/0 --> angenommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
evtl. Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ergänzung und Nachträge Absatz 2 Satz 2 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes)
evtl. Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Entnahme aus noch verfügbaren finanziellen Mitteln Absatz 2 Satz 1 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Überziehung der Deckungsfähigkeit einer Position des Haushaltsplanes)
Behandlung
3. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2025-10-07
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 2 |
zugestimmt
Ausfertigung
20yy-mm-dd | 20yy-mm-dd |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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