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Abschaffung Bereichsleitungen

25/26-11-05: Abschaffung der Ämter als Bereichsleitung

 

Antrag

(Antragsdatum) Antragsteller:in

(2026-01-22) Tino Köhler

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, das Amt der Bereichsleitung abzuschaffen. Die Bereiche bleiben weiterhin bestehen.

Begründung zum Antrag

Die feingranulare Aufteilung der Referate in Bereiche erscheint zweckmäßig, da auf diesem Wege gut die Bandbreite der Referate und die Zuständigkeiten abgesteckt werden können. Weniger sinnvoll erscheint das Amt der Bereichsleitung und ferner der stellvertretenden Bereichsleitung. Mit dem Amt gehen keine nennenswerten Rechte und Pflichten einher. 
In einer Organisation mit hunderten Mitgliedern und einer Vielzahl an Struktureinheiten, ist es nachvollziehbar bestimmte Hierarchien und Verantwortlichkeiten zu implementieren, dadurch können Anliegen direkter verarbeitet werden. 
Das ist bei uns aber nicht im entfernten notwendig. Bei der geringen Anzahl an Mitwirkenden benötigt es keine expliziten Ämter, um das hervorzuheben.
Vielmehr wird es in der großen Familie StuRa immer dazu kommen, dass Menschen, die sich besonders in Bereichen engagieren, vom Rest benannt werden können, ohne dass es dafür explizit das Amt benötigt wird. 

Kleiner gesehen im Referat macht die Leitung auch keinen Unterschied. Wenn sich jemand besonders in einem Bereich engagieren mag, wird die Person das können und indirekt Aufgaben durch die Referatsleitung erhalten. Wenn Treffen nur für den Bereich stattfinden, wird niemand in Abrede stellen, dass das eine Person, die sich besonders engagiert, das nicht dürfte.

Dem gegenüber steht eine Wüste an offenen - unnötigen - Ämtern, die selten, aber eher nie, besetzt sind. 
Jede Person, die schon einmal Rekrutierung für den StuRa gemacht oder Vorträge zu dem Thema gehalten hat, kennt den Satz "Da gibt es eigentlich noch Bereichsleitungen, aber das ist eh nicht besetzt". 
Die Wirkung der offenen, unnötig kleinteiligen Ämter ist schlecht und der Nutzen kaum erkennbar. 

Man könnte natürlich aufführen, dass die Abschaffung der Bereichsleitungen die Arbeit für die Bereiche nicht kleiner macht und das stimmt natürlich. Die Einführung der Ämter hat aber ebenso keinen Nutzen gehabt. 

Zu dem pauschalen Urteil soll es aber noch eine Ergänzung geben. Der Referatsleitung soll es obliegen, für notwendige und große Themen eine Verantwortlichkeit zu benennen. Das nötige Augenmaß obliegt der Referatsleitung. 
Denkbar wären hier zum Beispiel der gewichtige Bereich Administration oder eine Verantwortlichkeit Erstsemestereinführung bei QM.

Verwendung geplanter Einnahmen und Ausgaben, samt Titel im Haushalt (2026)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

  • Bereichsleitungen aus der Grundordnung entfernen
  • Bereichsleitungen von der Website und dem Organigramm entfernen
  • Bereiche bleiben bestehen!
  • Funktions-Email-Adressen bleiben bestehen
  • Referatsleitungen schaffen nach Bedarf Verantwortlichkeiten für relevante Bereiche 

Anlagen

Stellungnahme Ausschuss Strukturelles: 

Flapsige Eingangsbemerkung: Der Antragsteller beantragte die Abschaffung einer Führungsebene. Der Ausschuss schlägt daher die Schaffung einer Führungsebene vor. 

Um einen tragfähigen Vorschlag zu erarbeiten, versuchte der Ausschuss zunächst, die zugrundeliegende Ursache für den Antrag auf Abschaffung der Bereichsleitungen zu verstehen. Der Ausschuss trifft folgende Annahmen: 
  • Aufgaben im Referat sollen gegliedert werden. 
  • Es gibt einen grundsätzlichen Bedarf an Leitungspersonen unterhalb der Referatsleitung. 
  • Das Besetzen von Posten der Bereichsleitungen ist für die Referatsleitungen nicht immer attraktiv, weil die Bereiche für manche Aufgaben zu statisch zugeschnitten sind und eine effektive Arbeitsteilung so nicht möglich ist. Für andere Aufgaben ist die Einteilung in Bereiche sinnvoll, weil diese den Bedarf an zu erledigenden Aufgaben sinnvoll abgrenzen. 
Der Ausschuss schlägt deshalb vor, den Referatsleitungen die Möglichkeit zu geben, Aufgabenpakte in Form von Projekten selbst zu definieren und an Referatsmitglieder in Form von Projektleitungen zu delegieren. 
Die Referatsleitung hat somit mehrere Optionen, welche Art der Führung bzw. Aufgabenerledigung sie wählen möchte: Bereichsleitung, Projektleitung, Keine Leitung unterhalb der Referatsleitung, Mischformen. 

Änderung der Grundordnung: 

§ Referate

 

  1. Der StuRa bildet Referate zur Erfüllung seiner Aufgaben.

  2. Referate des StuRa sind:

    1. Finanzen;

    2. Personal;

    3. studentische Selbstverwaltung & Organisation;

    4. Studium;

    5. Hochschulpolitik;

    6. Soziales;

    7. Qualitätsmanagement;

    8. Öffentlichkeitsarbeit;

    9. Internationales;

    10. Kultur;

    11. Sport.

  3. Referate können in Bereiche und Projekte gegliedert werden.

  4. Die Referate sind insbesondere zuständig für:

    1. das Vollziehen der Beschlüsse des Organs;

    2. die Wahrnehmung und Betreuung der jeweiligen Belange der Studentinnen;

    3. das Erarbeiten von Anträgen zu den jeweiligen Aufgaben;

    4. das Sichern des Zusammenwirkens der Studentinnenschaft bei der Erfüllung der Aufgaben.

    5. das Erarbeiten von Verordnungen.

  5. Die Referatsleitung leitet das Referat nach den Richtlinien des StuRa.

  6. Die Referatsleitung ist insbesondere zuständig für:

    1. die Errichtung, Auflösung und Zusammenlegung von Bereichen und Ämtern im Referat im Benehmen mit dem Referatskollegium;

    2. die Entscheidung, ob Aufgaben im Referat in Projekte oder Bereiche gegliedert werden sollen,

    3. die Bestellung und Abbestellung von

      1. Mitgliedern des Referats,

      2. Mitgliedern des Referats zur stellvertretenden Referatsleitung und

      3. Mitgliedern des Referats zur Bereichsleitung eines der Bereiche des Referats;

    4. Entscheidungen über Finanzanträge gemäß § 7 (Pflichten bei Ausgaben) Abs. 2 Nr. 1 FO.

 

§ Bereiche

 

  1. Referate können in Bereiche gegliedert werden.

  2. Bereiche sollen für Aufgaben geschaffen werden, die wiederkehrend, gleichförmig und abgrenzbar sind. 

  3. 1Die Bereichsleitung leitet den Bereich nach den Richtlinien des StuRa.

    2Die Bereichsleitung ist zuständig für die Bestellung und Abbestellung

    1. von Mitgliedern des Bereiches

    2. eines Mitgliedes des Bereichs zur stellvertretenden Bereichsleitung;

    im Einvernehmen mit der Referatsleitung.

 

§ Projekte

 

  1. Referate können in Projekte gegliedert werden.

  2.  Projekte sollen für Aufgaben geschaffen werden, die einmalig oder selten, fallspezifisch und interdisziplinär sind. 
  3. 1Die Projektleitung leitet den Bereich nach den Richtlinien des StuRa.

    2Die Projektleitung ist zuständig für die Bestellung und Abbestellung

    1. von Mitgliedern des Projekts

    2. eines Mitgliedes des Projekts zur stellvertretenden Projektleitung;

    im Einvernehmen mit der Referatsleitung.

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

11. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

zugestimmt/abgelehnt

Ausfertigung

20yy-mm-dd 20yy-mm-dd

 

 

 

 

Friedrich Grabner Jonas Liepke
Mitglied im PräsidiumMitglied im Präsidium

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