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Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024/2025

24/25-01-14:

 

Beschluss

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin 

(2024-08-30) Verantwortlichkeit Semesterticket

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dem vorliegenden Vertrag zum Deutschlandsemesterticket, mit dem VVO ab dem Wintersemester 2024/2025, auf unbefristete Zeit (unbefristet) zu unterzeichnen.

Für das Deutschlandsemesterticket soll, wie bereits im Sommersemester, ein Beitrag von 176,40 € pro Studentin erhoben werden.

Der Beitrag des Deutschlandsemesterticket ergibt sich auf Grundlage von 60% des Preises des Deutschlandticket für sechs Monate.

Der Vertrag zum Deutschlandsemesterticket ist unbefristet. Bei einer Preiserhöhung des Deutschlandtickt, und damit verbunden auch eine Preiserhöhung des Deutschlandsemesterticket, besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Laufenden Semester, bevor die Preiserhöhung in kraft tritt. 

Das Deutschlandsemesterticket wird weiterhin nur über eine digitales Ticket auf einem mobilen Endgerät angeboten. Für Studentinnen die kein mobiles Endgerät besitzen oder diese Methode ablehnen, wird es eine digitale Lösung auf einer DVB Karte geben. Die Verkehrsverbünde (VVO/DVB) übernehmen die einzelnen Kosten dises Verfahren (Kartenlösung) bis zu einem Anteil  von 0,6% aller Deutschlandsemesterticketberechtigten der Studentinnenschaft. Alle weiteren Kosten für einzelne Ersatzkarten übernimmt die Studentinnenschaft.

Die Kosten für eine Kartenlösung ist in den Tarifbestimmungen des VVO festgeschrieben und betragen zum Wintersemester 2024/2025 fünf Euro pro Ersatzkarte. (5,00 € / Karte)

https://www.vvo-online.de/doc/VVO-Kleingedrucktes-Anlage-3-Gebuehren-Entgelte.pdf 

Begründung zum Antrag

Das Deutschlandsemesterticket bietet unseren Studierenden die Möglichkeit deutschlandweit, im Rahmen des Deutschlandticket, die öffentlichen Verkehrsmittel im Personennahverkehr zu nutzen. Da es zum aktuellen Zeitpunkt kein Angebot der Verkehrsbetreibe des Verkerhrsverbund Oberelbe oder der Dresdener Verkehrsbetriebe zu einem regionalen Semesterticket gibt, ist das Deutschlandsemesterticket alternativlos. Sofern die Verkehrsministerkonferenz mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) keine preislichen Änderungen, oder gar die Abschaffung des Deutschlandticket vereinbaren, ist das Deutschlandsemesterticket hinsichtlich der Preis Leistung, für unsere Studierenden eine optimal Lösung um "mobil" zu bleiben. Des Weiteren soll durch die Fortführung des Deutschlandsemesterticket ein nachhaltiger Beitrag zur Umwelt geleistet werden und eine aktraktive Alternavie zum Automobil darstellen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Entwurf Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024
Anlage zum Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

1. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 5
Vertagung auf die kommende Sitzung

2. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 2.1
zurückgezogen

Ausfertigung

2024-09-24 2024-09-24

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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