Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024/2025
Beschluss
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2024-08-30) Verantwortlichkeit Semesterticket
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dem vorliegenden Vertrag zum Deutschlandsemesterticket, mit dem VVO ab dem Wintersemester 2024/2025, auf unbefristete Zeit (unbefristet) zu unterzeichnen.
Für das Deutschlandsemesterticket soll, wie bereits im Sommersemester, ein Beitrag von 176,40 € pro Studentin erhoben werden.
Der Beitrag des Deutschlandsemesterticket ergibt sich auf Grundlage von 60% des Preises des Deutschlandticket für sechs Monate.
Der Vertrag zum Deutschlandsemesterticket ist unbefristet. Bei einer Preiserhöhung des Deutschlandtickt, und damit verbunden auch eine Preiserhöhung des Deutschlandsemesterticket, besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Laufenden Semester, bevor die Preiserhöhung in kraft tritt.
Das Deutschlandsemesterticket wird weiterhin nur über eine digitales Ticket auf einem mobilen Endgerät angeboten. Für Studentinnen die kein mobiles Endgerät besitzen oder diese Methode ablehnen, wird es eine digitale Lösung auf einer DVB Karte geben. Die Verkehrsverbünde (VVO/DVB) übernehmen die einzelnen Kosten dises Verfahren (Kartenlösung) bis zu einem Anteil von 0,6% aller Deutschlandsemesterticketberechtigten der Studentinnenschaft. Alle weiteren Kosten für einzelne Ersatzkarten übernimmt die Studentinnenschaft.
Die Kosten für eine Kartenlösung ist in den Tarifbestimmungen des VVO festgeschrieben und betragen zum Wintersemester 2024/2025 fünf Euro pro Ersatzkarte. (5,00 € / Karte)
https://www.vvo-online.de/doc/VVO-Kleingedrucktes-Anlage-3-Gebuehren-Entgelte.pdf
Begründung zum Antrag
Das Deutschlandsemesterticket bietet unseren Studierenden die Möglichkeit deutschlandweit, im Rahmen des Deutschlandticket, die öffentlichen Verkehrsmittel im Personennahverkehr zu nutzen. Da es zum aktuellen Zeitpunkt kein Angebot der Verkehrsbetreibe des Verkerhrsverbund Oberelbe oder der Dresdener Verkehrsbetriebe zu einem regionalen Semesterticket gibt, ist das Deutschlandsemesterticket alternativlos. Sofern die Verkehrsministerkonferenz mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) keine preislichen Änderungen, oder gar die Abschaffung des Deutschlandticket vereinbaren, ist das Deutschlandsemesterticket hinsichtlich der Preis Leistung, für unsere Studierenden eine optimal Lösung um "mobil" zu bleiben. Des Weiteren soll durch die Fortführung des Deutschlandsemesterticket ein nachhaltiger Beitrag zur Umwelt geleistet werden und eine aktraktive Alternavie zum Automobil darstellen.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anlagen
Entwurf Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024
Anlage zum Deutschlandsemesterticket ab WiSe 2024
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
1. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 5
Vertagung auf die kommende Sitzung
2. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 2.1
zurückgezogen
Ausfertigung
2024-09-24 | 2024-09-24 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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