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Die Teilnahme an Veranstaltungen in der Ferne sollen (finanziell) abgesichert sein.

22/23-17-006: Die Teilnahme an Veranstaltungen in der Ferne sollen (finanziell) abgesichert sein.

 

Antrag

Antragstellerin

(Mitglied der) Kanzlei

Antragsdatum

2023-04-24

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die geplanten Ausgaben für die Teilnahme an Konferenzen um 4.450 € zu erhöhen.

Begründung zum Antrag

Im Zusammenhang mit der Debatte zur "üblichen" Teilnahme an Konferenzen hieß es gelegentlich - insbesondere von der Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2023 -, dass ganz schnell die Gefahr bestünde die Obergrenze der geplanten Ausgaben zu überschreiten. Als Referenz wurde die (ordnungsgemäße) Teilnahme an einer BuFaTa für etwa 1.000 € herangezogen. Selbstverständlich kostet die Teilnahme an einer Konferenz nicht immer so viel. Vermutlich betragen die Kosten aber dennoch durchschnittlich über 500 €. Aber dennoch ist die Sorge der Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2023 verständlich, denn praktisch bedeutet das, dass im Jahr nur zu 8 Veranstaltungen einer BuFaTa gefahren werden kann und die Teilnahme an bis zu 2 Veranstaltungen als (andere Art der) Konferenz möglich ist. Für die Teilnahme an BuFaTas sind 4.400 € eingestellt. Für die Teilnahme an Konferenzen zusätzlich 1.000 €. Im Übrigen ist damit jede Art von Konferenz - von MV fzs bis MV DAAD - gemeint. Noch drastischer ist die Festlegung der geplanten Ausgaben für die Teilnahme an Schulungen von 250 €. Vermutlich bedeutet das, dass die Teilnahme von wenigen Personen an einer einzigen Schulung (in der Ferne) die Ausgaben für das gesamte Jahr "verschlingen" würden.

Es soll soviel Geld eingeplant sein, dass alle, die ordnungsgemäß an einer Veranstaltung für die studentische Interessenvertretung - egal ob zur Schulung oder Vertretung - teilnehmen sollen, an dieser auch teilnehmen können und fehlende (eingeplante) finanzielle dem nicht bedrohlich entgegenstehen. Eine "dekadente" Form der Reise - also der unangemessen verschwenderische Umgang mit finanziellen Mitteln der Studentinnenschaft - ist ohnehin nicht möglich, da die Finanzordnung - ferner das Sächsische Reisekostengesetz - die möglichen Ausgaben begrenzt.

Wer bereit ist die "Freizeit" für den StuRa mit der Teilnahme an Veranstaltungen für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung "zu opfern", soll mit Sicherheit auch zumindest die Reisekosten erstattet bekommen.

Im Übrigen soll die aktuelle Formulierung "Absicherung Teilnahme BuFaTas lt. Finanzordnung" als Titel auch aufzeigen, dass es sich nur um eine "Grundfinanzierung", nicht um die "normale geplante Finanzierung" handelt.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung Haushaltsplan
(Anpassung des Beitrages der Studentinnenschaft)
etwa 0,64 € je Semester

Anlagen

mögliche Aufteilung der erhöhten geplanten Ausgaben

Teilnahme an BuFaTa
4.400 -> 6.600 = 2.200

Teilnahme an Konferenzen
1.000 -> 2.500 = 1.500

Schulungen
0.250 -> 1.000 = 0.750

gesamt
= 4.450

Stellungnahme Ausschuss Finanzielles

Der Ausschuss Finanzielles ist mit dem Antrag einverstanden und sieht der Abstimmung nichts im Weg stehen.

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))

Behandlung

17. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2023-05-16

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 6 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 5
Nein 0
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss die geplanten Ausgaben für die Teilnahme an Konferenzen um 4.450 € zu erhöhen.

Ausfertigung

2023-06-02
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung Tino Köhler

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