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Erlass Beachplatzverordnung (BeachVO)

22/23-16-008: Erlass Beachplatzverordnung (BeachVO)

 

Antrag

Antragstellerin

Kanzlei

Antragsdatum

2023-04-24

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Beachplatzverordnung der Studentinnenschaft zu erlassen.

Begründung zum Antrag

Was bisher geschah:

https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2022-2023/14/antraege/001 und ff.

Kurzum: Der StuRa betreibt eine Anlage für Beachvolleyballplätze (Beachplatz). Grundsätzlich hat der StuRa keine Lust einen Beachplatz zu betreiben, aber ohne die Übernahme des Betriebes und den Umbau vom Beachplatz Franklinstraße durch den StuRa wäre der Beachplatz ersatzlos "geplättet" wurden.

Gemäß der Vereinbarung über die Nutzung von Flächen für Beachvolleyballplätze (zwischen Hochschule und StuRa) vom 14. Oktober 2022 braucht es ein Konzept (zur Nutzung und zum Betrieb). Dies wurde kürzlich vorgestellt.

Mit der Beachplatzverordnung regelt der StuRa für sich die Organisation des Beachplatzes.

Weiterhin beinhaltet die Verordnung (anders als bisher angedacht)

  • das "Nutzungs- und Betriebskonzept für die Sportanlage"
  • die "Nutzungsregeln für die Sportanlage"
  • andere zu regelnde Bestimmungen

, um der Vereinbarung mit der Hochschule zu entsprechen.

Randbemerkung: Wir wissen, dass die Begrifflichkeit Verordnung (VO) problematisch ist. Aktuell kennen wir keinen passenderen Begriff um - abweichend von einer Ordnung, die die Legislative der Studentinnenschaft erlässt - eine Rechtsnorm zu bezeichnen, die die Exekutive des Studentinnenschaft erlässt.

Nach den ersten Erfahrungen - spätestens nach Ende der Saison 2023 - soll die Verordnung geprüft und bei Bedarf an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden.

 

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

ordnungsgemäße Bekanntgabe im StuRa

(ohnehin wegen der Rechtsaufsicht notwendige) Bekanntgabe bei der Hochschule, insbesondere bei der Kanzlerin und Referentin der Kanzlerin, die uns seit der Vereinbarung vom 14. Oktober 2022 dazu betreut

Schaffung und Bestellung der Verantwortlichkeit Beachplatz

Bereitstellung des Online-Buchungssystems

schnellstmögliche Inbetriebnahme der Anlage

(spätestens nach Ende der Saison 2023 oder auf Aufforderung der Hochschule oder anderer Stelle) Prüfung der BeachVO und gegebenenfalls Anpassung

Anlagen

(Entwurf) BeachVO

(Entwurf) Begründung BeachVO

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))

Behandlung

16. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 3
Vertagung auf die kommende Sitzung

17. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2023-05-16

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 6 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss die Beachplatzverordnung der Studentinnenschaft zu erlassen.

Ausfertigung

2023-06-02
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung Tino Köhler

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