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Durchführung einer LAN 2021

21/22-04-0051: Durchführung einer LAN 2021

 

Antrag

AntragstellerIn

Bereich Gaming

Antragsdatum

2021-09-28

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, eine LAN-Party für das Wintersemester 2021/2022 mit Ausgaben für bis zu 500 € durchzuführen.

Begründung zum Antrag

Die Lan-Party ist jedes Jahr ein kulturelles bzw. sportliches Ereignis bei dem Student*innen verschiedener Fak. und Studiengänge (Hochschulen) sich in verschiedenen Computerspiele-Genre über ein komplettes Wochenende messen können. Eintrittspreis ist ggü. anderen LAN-Partys sehr moderat und beträgt dieses Jahr VVK=7€ und Abendk. = 10€. Die max. Besucherzahlen beläuft sich auf 80 Gäste. Getränke-verkauf wird es dieses Jahr geben.

Auf Grund der Pandemie und akt. Coronaschutzbestimmungen des Landes Sachsen würden wir eine 2-G-Veranstaltung vorschlagen. Siehe Link zu akt. Verordnung anbei.:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung_2021-09-21.pdf

Hintergrund ist, dass bei einer 2-G-Veranstaltung generell keine Abstandsregeln oder Maskenpflicht innerhalb des PAB gelten und wir während der Veranstaltung lediglich den Zugang zu den Räumlichkeiten kontrollieren müssen.  

Hier Auszug aus der Sächsischen Coronaschutzverordnung: 

§ 6a Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G-Optionsmodell) (1) Bei der Öffnung, Inanspruchnahme und dem Betrieb von Einrichtungen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten 1. im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 bis 9 sowie Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich nach Nummer 11 und 2. Großveranstaltungen nach § 10 mit bis zu 5 000 Besucherinnen und Besuchern gleich-zeitig, besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung des Abstandsgebotes sowie keine Beschränkung hinsichtlich der Auslastung der Höchstkapazität, wenn gewährleistet ist, dass bei dem Betrieb, der Veranstaltung oder dem Angebot aus-schließlich Personen anwesend sind, die über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen (2G-Optionsmodell).

Kostenposition im Haushaltsplan

LAN-Party: 300€

200 € (von 600 € der "nicht verwendeten finanziellen Mittel des vorherigen Haushaltsjahres" gemäß § 4 Grundlagen zur Aufstellung Absatz 6 FO))

Vorschlag zum weiteren Verfahren

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

Anlagen

Einnahmen Ausgaben Bestand Text
Anfangsbestand 100€ Wechselgeld
560€ Eintrittsgelder
100€ 120€ Getränke + Cateringbedarf
30€ Pizza
250€ Turnierpreise
75€ Neu- und Ersatzanschaffungen Ersatz- und Neuanschaffung (Mini-Backöfen)
55€ Werbekosten Werbemittel (Referat Öffentlichkeitsarbeit)
Gesamt:
690€ 500€ 100€ Abschlussbilanz: -15€

Sitzplan

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

4. Sitzung StuRa 2021/2022
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2021-10-19

Beschlussfähigkeit

9 (anwesende Stimmberechtigte) von 14 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 3

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, eine LAN-Party für das Wintersemester 2021/2022 mit Ausgaben für bis zu 500 € durchzuführen.

Ausfertigung

2021-10-24
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

 

 

Unterzeichnung

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