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(keine weitere) Mitgliedschaft fzs

21/22-21-0250: Beenden der weiteren Mitgliedschaft im freien zusammenschluss der student*innenschaften


 

Antrag

Antragstellerin

Vertretung (Delegation) 70. MV fzs

Antragsdatum

2022-08-15

Antragstext

Der StuRa möge beschließen kein Mitglied im freien zusammenschluss der student*innenschaften (fzs) zu sein.

Begründung zum Antrag

Der freie zusammenschluss der student*innenschaften e. V. (fzs) ist die Organisation zur Vertretung der Studentinnen auf Ebene des Bundes. Der fzs ist ein "freiwilliger" Verein, da die gesetzliche Reglung für eine Vertretung auf dieser Ebene fehlt. Also Studentinnenschaften können Mitglied beim fzs sein, als ordentliches Mitglied oder als Fördermitglied, müssen es aber nicht. Volle Rechte (und Pflichten) - wie etwa das Stimmrecht - haben nur ordentliche Mitglieder.

Unsere Studentinnenschaft ist (ordentliches) Mitglied beim fzs, seit 2013. Als solches Mitglied sind wir auch stimmberechtigt zu den semesterweise stattfindenden Mitgliederversammlungen. (Bei Abstimmungen nach der Größe der Studentinnenschaft haben wir 2 von bis zu 4 Stimmen je Studentinnenschaft.) Der Beitrag als Mitglied beträgt (bei der Größe unserer Studentinnenschaft) etwa 3 k€.

Unsere Studentinnenschaft - also eine gewählte Vertretung durch unseren StuRa - war sogar sehr viele Legislaturen eine der acht (bis zehn) Studentinnenschaften im höchsten Organ zwischen den Mitgliederversammlungen, dem Ausschuss der Student*innenschaften.

Viele Jahre waren wir das einzige (nennenswert Beitrag zahlende) Mitglied im fzs aus dem Bundesland (Sachsen). (Einige kleinere Studentinnenschaften aus Sachsen, die keinen nennenswerten Beitrag zahlen müssen, sind "stilles" Mitglied im fzs.) In den letzten Jahren kamen die Studentinnenschaften der Hochschule Zittau/Görlitz, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig und nun auch die sehr großen Studentinnenschaften der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden dazu.

Vom 05. bis 07. August 2022 fand die 70. Mitgliederversammlung (MV) des fzs statt.

Unsere Vertretung zur MV (Gwyn, Tino, James, Nils) sammelte dabei Kritik an der Organisation und Arbeitsweise des fzs. Teil der Erarbeitung ist der Wille für diesem Antrag für einen möglichen Austritt beim fzs, also die Beendigung der Mitgliedschaft.

Konkret gibt es mindestens folgende große Kritikpunkte unserer Vertretung zur 70. MV:

  • Die Auswahl der Themen, mit denen sich auf der MV, aber auch generell im fzs, beschäftigt wird, ist fern ab von realistischer und umsetzbarer Verbesserung der Studienbedingungen. Schwerpunkte werden vielmehr nahezu ausschließlich auf Genderpolitik und gegen Diskriminierung von Minderheiten - aber auch insbesondere innerhalb des fzs - gesetzt. Wichtige Themen, das ist keine Frage! (Die Themen sind auch insbesondere wichtig, da sie auch unter allen Studierenden, die als Masse auch viel für die gesamte Gesellschaft bewegen können, Einfluss haben.) Dabei verliert sich jedoch oft der Blick auf das Wesentliche einer Studierendenvertretung.
  • Auf der MV wurden nahezu keine inhaltlichen Themen behandelt, die die eigentliche Grundlage für die Arbeit des Verbandes bilden sollten. Im Ablauf der Sitzung verlor sich die Veranstaltung dagegen immer wieder in Sitzungsorganisation, die hätte vorab klar sein sollen, inhaltsarme Debatten, Berichte, die auch hätten ausschließlich schriftlich erfolgen können, oder Vernetzungsangebote, die im Zusammenhang mit einer MV definitiv geschehen sollten, jedoch nicht während der ohnehin knapp bemessenen Sitzungszeit. Leider ist auch das kein Einzelvorkommnis dieser Sitzung gewesen, sondern gehört - wie auch die chronische Unpünktlichkeit aller Teilnehmenden - anscheinend zu den üblichen Gepflogenheiten.
  • Tagesordnungspunkte, die jedoch behandelt werden konnten, waren Wahlen von Ämtern, insbesondere des neuen Vorstandes mit einjähriger Legislaturperiode. Dabei erfolgte ein ausführliches Hearing aller Kandidierenden, bei dem sich klar die Eignung - oder Ermangelung dieser - der jeweiligen Personen zeigte. Dennoch enden alle Wahlen hier immer gleich: Aus Nettigkeit und trauriger Alternativlosigkeit wird jede kandidierende Person gewählt. Damit ist nicht nur die aufgewandte Zeit für die Vorstellung der Kandidierenden eigentlich verschwendet (und hätte für Inhalte genutzt werden können), sondern schadet damit auch klar der Organisation und zukünftigen Arbeit des Verbandes.


Mit dem Austritt (Beendigung der Mitgliedschaft) soll ein Statement gegenüber dem fzs - womöglich auch anderen - gesetzt werden, wie arg problematisch die Kultur der einzig relevanten allgemeinen Bundesstudierendenvertretung ist. Bisherige Gründe - etwa der Zugang von einer Studentinnenschaft zum Ausschuss der Student*innenschaft, die nicht sehr groß ist, wie die von einer Fachhochschule ist, die kein StuPa/AStA-Modell nach politischen Listen hat, die "aus dem Osten" ist und Aktive anderer Studentinnenschaften die Gelegenheit zur Mitwirkung geben möchte - entfallen durch die erfolgreiche Kandidatur vom StuRa der Hochschule Zittau/Görlitz, vom StuRa der TU Dresden oder vom StuRa der Uni Leipzig.

Theoretisch wäre es auch möglich, dass es auch andere Formen einer relevanten Vertretung der "allgemeinen" Belange der Studentinnen auf Ebene des Bundes gibt. Praktisch gibt es sie aber nicht, da der Aufbau und Erhalt einer solchen Struktur mit viel Aufwand und Bestand von Infrastruktur verbunden ist, was anscheinend kein Mensch (keine Gruppe) sonst zu leisten vermag. "Die Politik" (auf Ebene des Bundes) hat auch nicht Interesse an einer gesetzlich organisierten Vertretung der Studentinnen. (Das ist beispielsweise für die Österreichische Hochschüler_innenschaft anders.) Als Organ einer einzelne Studentinnenschaft einer mittelgroßen Hochschule sehen wir uns auch nicht dazu in der Lage eine andere Form zu organisieren und den fzs maßgeblich zu verändern.

Wir nehmen an, dass die Vertretung der Studentinnen auf Ebene der Bundesrepublik und darüber hinaus ohne unsere Mitgliedschaft im fzs nicht wesentlich schlechter ist. (Politisch und finanziell sind wir - wegen der Größe der Studentinnenschaft als Teil der Mitglieder des fzs - nicht nennenswert relevant.) Wir wünschen uns - neben den themenspezifischen Vertretungen der Studierenden, wie beispielsweise dem studentischen Akkreditierungspool oder dem Bundesverband ausländischer Studierenden - eine starke Vertretung durch die Landesstudierendenvertretung(en). Bildung ist (grundsätzlich) noch Ländersache, was systematisch fragwürdig ist. Durch die KSS sehen wir uns - wenn sie auf Bundesebene oder darüber hinaus agiert - besser vertreten, als durch den fzs. Auch wenn wir uns eine gute allgemeine Bundesstudierendenvertretung wünschen, so erscheint uns (leider) die Vertretung durch alle möglichen Landesstudierendenvertretung als zielführender, wenn dazu auch kaum Organisation stattfindet.

Die im Haushalt geplanten Mittel für die Bundesstudierendenvertretung zum und und rund um den fzs (3.500 €, mit etwa 3.000 € Beitrag für den fzs) sollen grundsätzlich für den Belang erhalten bleiben, aber eben jedoch nicht als Beitrag als ordentliches Mitglied des fzs. Ein Erhalt der Planung von finanziellen Mittel für Ausgaben in Belangen der Bundesstudierendenvertretung zeigt auch auf, dass weiterhin die Bewältigung des Aufwandes für die Aufgaben auf Bundesebene und darüber hinaus mit finanziell bestritten werden soll (und kann). Der Erhalt soll es auch nachfolgenden Legislaturen einfach ermöglichen wieder Mitglied des fzs werden zu können. (Nachfolgende Generationen finden die Mentalität zur Durchführung von derartigen Mitgliederversammlungen vielleicht als hinnehmbar. Oder auch - idealer Weise - könnte sich die Kultur im fzs ändern.)

Die im Haushalt geplanten und zu planenden Mittel sollen zur Beförderung von (massiv) unterstützenswerten Maßnahmen oder anderweitig gezielt verwendet werden. Das kann mit der Finanzierung von einzelnen Aktionen des fzs, der KSS beginnen. Geht über bestimmte "Angebote", etwa die Anstiftung zur Anschaffung geeigneter Technik für das Streaming von wichtigen Veranstaltung des fzs & Co oder die Beschaffung von bestimmten Domains mit Ressourcen für Dienste im Internet. Und endet mit der Utopie zur Beistiftung finanzieller Mittel für den Betrieb einer "richtigen" studentischen Interessenvertretung auf Bundesebene und darüber hinaus.

Die Arbeit des fzs im Allgemeinen stellt nicht das Problem dar. Gar sind wir dankbar für das Engagement von vielen einzelnen Aktiven. Dazu gehören insbesondere - üblicher Weise - die Mitglieder des Vorstandes (des fzs). Beispielsweise was durch den fzs gegenüber den Stellen des Bundes - insbesondere dem Bundestag, der Bundesregierung und den einzelnen Bundesministerien - vertreten wurde, war die richtige Richtung. Jedoch ist die Kultur "des Verbandes" - etwa zu einer MV, etwa mit der Wahl eines solchen Vorstandes 2022/2023 - so frustrierend, dass eine (freiwillige) Mitgliedschaft nicht mehr gewünscht ist. Den stark motiviert wirkenden Einzelpersonen im AS - insbesondere aus den ähnlich konzeptionierten Studentinnenschaften - wünschen wir beste Erfolge. Hoffentlich leidet die Landesstudierendenvertretung nicht darunter, den das Hochschulgesetz ist leider gerade unsere wichtigste Grundlage der Arbeit als StuRa (HTW Dresden).

Der fzs soll dennoch - wegen seiner Relevanz - bei den (möglichen, aber gezielt aktuell nicht bestehenden) Mitgliedschaften in Ordnungen erwähnt werden. Zu "redaktionellen" Anpassungen - Umfirmung vom Komitee Vertretung im fzs, hin zu Vertretung zur Bundesstudierendenvertretung (des StuRa HTW Dresden) - sollte es folglich kommen.

Kostenposition im Haushaltsplan

(freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.)
ohne finanzielle Mittel
(für den Haushaltsplan [2022/]2023 aber vermutlich entscheidend)

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Der Beschluss soll dem fzs, insbesondere dem Vorstand, bekanntgegeben werden.

Der StuRa erklärt schriftlich das Ende der Mitgliedschaft für die Studentinnenschaft, gemäß § 7 Ende der Mitgliedschaft Satzung fzs.

Anlagen

Änderung KontO

Streiche bei § Mitgliedschaft Absatz 2 KontO

freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) als Mitglied, im Zweifelsfall als ordentliches Mitglied;

.

Ergänze bei § Mitgliedschaft Absatz 3 KontO.

Der StuRa ist nicht Mitglied folgender Organisationen:

  • freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)

.

Wiki Seite freier zusammenschluss von studentInnenschaften e. V.
Entwurf Antrag Bezeichnung von weiteren Organisationen bei der Bezeichnung von Funktionen (insbesondere Komitees) vermeiden
einzelne beispielhafte Forderungen gegenüber dem fzs als wesentliche Verbesserung als ordentliche Bundesstudierendenvertretung, die als eigenständiger Antrag befasst werden könnte
  • Stimmberechtigung für alle Studentinnenschaften, auch ohne (ordentliches) Mitglied des Vereins zu sein (Im Zweifelsfall soll auch noch nur durch Studentinnenschaften abgestimmt werden dürfen, die Mitglied sind. (ähnliche Reglung, wie Anträge zur Geschäftsordnung))
  • "weiche Quotierung" der Redelisten (Es darf nicht möglich sein, dass eine Delegation einer Studentinnenschaft kein einziges Mal zu einer Sache sprechen darf, weil sie keine FLINTA-Person als Mitglied der Delegation hat. Es soll nicht pauschal verhindert werden, dass mehrere Männer in Folge reden dürfen. Die Macht (Antrag zur Geschäftsordnung) zur Fortführung/Beendigung der Debatte sollen FLINTA-Personen dennoch haben können."
  • (wesentliche) studentische Belange gegenüber außen sollen auf der MV behandelt werden, nicht übermäßig sensible Debatten zum eigenen Umgang untereinander, insbesondere auch während der Mitgliederversammlung (an der auch einige wenige nur wenig sensibilisierte Menschen teilnehmen)
  • Vielleicht sollte eine Unterscheidung nach MVs zu "Inhalten" und MVs zu "Struktur" und MVs zu Wahlen stattfinden.
  • Der AS soll nicht aus "vermeintlichen" Studentinnenschaften bestehen, sondern eher etwas wie eine Art "erweiterter Vorstand" (ohne den Vorstand selbst) sein. Seit Jahren werden nur scheinbar Studentinnenschaften gewählt. Tatsächlich sind es aber einzelne Personen, die Mitglieder einer Delegation sind.
  • Kandidaturen zum AS sollen nicht spontan zulässig sein. Es soll eine ähnliche Kultur wie bei der Wahl der Mitglieder des Vorstandes üblich sein.
  • "Transparenz" (etwa (beim Termine für ein MV) direkt Verweis auf die Tagesordnung (mit möglichst allen möglichen Details), ohne unnötige weitere Barrieren (öffentlicher Zugang))
  • Streaming (und Konservierung) aller öffentlichen Teile von Sitzungen der Organe (Wer als Delegation an einer Sitzung zur Vertretung von Hunderten und Tausenden Studentinnen teilnimmt, kann nicht das Maß des Schutzes als Person im privaten erwarten. Wie auch im Bundestag "aufgezeichnet" und "verbreitet" werden kann, kann es auch beim fzs angestrebt werden.)

Änderungsanträge

Austritt für die Dauer eines Beitrages

Änderungsantragstext

Ersetze den Antragstext durch

Der StuRa möge beschließen alsbald für die Dauer von 2 Semestern (1 Jahr) keine Beiträge an den freien zusammenschluss der student*innenschaften (fzs) zu zahlen und somit auch kein Mitglied im fzs zu sein.

.

Ergebnis

Ja 2
Nein 3
Enthaltung 1

abgelehnt

Mitgliedschaft bis zum Ende des verpflichtenden (zu zahlenden) Beitrages

Änderungsantragstext

Ergänze beim Antragstext durch

Die Mitgliedschaft soll - bei Wahrung aller Rechte und Pflichten durch bereits bestehende Zahlungsverpflichtungen durch die bestehende Mitgliedschaft - unverzüglich (und nicht sofort) beendet werden.

.

Begründung zum Änderungsantrag

Alle Rechte, die sich aus alle bereits gezahlten und noch zu zahlenden Beiträgen ergeben, sollen gewahrt werden.

Anstatt sofort die Mitgliedschaft sofort zu beenden, soll sie so spät wie möglich enden, jedoch so früh, sodass alsbald keine weitere Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen (gemäß § 41 Beiträge Satzung fzs, aber auch im Sinne von § 5 Finanzordnung fzs) entsteht.

[oder auch sinngemäß: Der StuRa möge beschließen alsbald kein Mitglied im freien zusammenschluss der student*innenschaften (fzs) zu sein, um keine Beiträge mehr an den fzs zahlen zu müssen.]

Ergebnis

Ja 2
Nein 3
Enthaltung 1

abgelehnt

 

Ruhende Mitgliedschaft im fzs

Füge an "Der StuRa stellt die Zahlung des Beitrags ein, ohne formell auszutreten. Die Mitgliedschaft wird satzungsgemäß ruhend gestellt.

Ergebnis

Ja 1
Nein 2
Enthaltung 3

abgelehnt

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

21. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 7

Beschlussdatum

2022-08-23

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 6 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss kein Mitglied im freien Zusammenschluss der Student*innenschaften (fzs) zu sein.

Ausfertigung

2022-08-30
Präsidium
Hauke Hund

 

 

Unterzeichnung

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Hannes Gūnther
Hannes Gūnther sagt
23.08.2022 16:14

hab eben mal geschaut, für das laufende also aktuelle Geschäftsjahr haben wir bereits den vollen Beitrag bezahlt, für das nächste (zumindest soweit ich das überblicken kann) noch nöchts