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Forderung nach Abschaffung des ärztlichen Attestes

21/22-10-0111: Forderung nach Abschaffung des ärztlichen Attestes

 

Antrag

AntragstellerIn

Bereich Hochschule

Antragsdatum

2022-01-17

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Abschaffung der Notwendigkeit für die Bereitstellung eines ärztlichen Attestes als Nachweis zu Prüfungen zu fordern. Die Forderung soll andauernd sein und daher in die Kontinuierlichkeitsordnung als Forderung aufgenommen werden.

Begründung zum Antrag

Jeder Studierende, der innerhalb einer Woche vor einem Prüfungstermin krank wird, benötigt ein ärztliches Attest, um noch von der Prüfung zurücktreten zu können und den Versuch beizubehalten. Dieses Attest kostet bis zu 30 € und ist abhängig von der Gunst der jeweiligen Ärztin. Diese willkürliche Forderung nach einem Attest ist schlicht falsch und das Ansinnen, dass nur Doktor Prüfungsausschuss entscheiden kann, ob eine Krankheit als rechtmäßige Abmeldung zählt ist anmaßend. Wir als StuRa sollten uns daher klar positionieren und hochschulpolitisch dagegen vorgehen. Dafür sollte die Forderung der Abschaffung zum einen offenkundig verankert werden, und zum anderen ein Weg - gemeinsam mit der KSS - gefunden werden, um diesen Missstand zu beheben.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

  • mit KSS kurzschließen nach übergeordneten Vorgehen

Anlagen

Aufnahme eines neuen Paragraphen im Teil Forderungen in der KontO

Änderungsanträge

Arbeitsunfähigkeitbescheinigung war und ist ausreichend

Füge der Begründung zum Antrag

Eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung sollte als üblicher Nachweis ausreichend erscheinen. Als ob - wenn eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ausgestellt werden würde - kein ärztlichen Attest ausgestellt werden würde. Als ob - wenn ein ärztlichen Attest ausgestellt wurde - ein Prüfungsorgan in Zweifel ziehen würde, dass eine Prüfungsunfähigkeit bestand.

Es muss in Frage gestellt werden wie überhaupt mit ärztlichen Attest umgegangen wird. Es wird in Frage gestellt, dass alle ärztlichen Atteste ordnungsgemäß "gleichermaßen" herangezogen werden. (Das wäre ein wohl unwirklich hoher Aufwand, der enorm Menschenstunden verschlingen würde.)

Letztlich muss davon ausgegangen werden, dass das Abverlangen von dieser besonderen Art des Nachweises nur darauf gründet, dass einige wenige gewisse (engagierte) "unbeliebte" Studierende rechtswirksam "weggeext" werden können. (Grüße gehen raus an loewe@stura.htw-dresden.de .) Um das ermöglichen zu können, verlangt die Hochschulverwaltung für den Prüfungsapparat  pauschalisierend von allen hunderten Studierenden so intensiv wie möglich Nachweise ab. Das wirkt wie Sippenhaft, Generalverdacht, und letztlich unverhältnismäßig, auch hinsichtlich des damit verbundenen Aufwandes.

Der Anspruch für ein ärztliches Attest als Nachweis (für die Prüfungsunfähigkeit bei allen normalen Prüfungen) ist Schikane!

hinzu.

vom Antragsteller übernommen

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

10. Sitzung StuRa Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 4

Beschlussdatum

2022-01-25

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss mit geänderter Begründung, die Abschaffung der Notwendigkeit für die Bereitstellung eines ärztlichen Attestes als Nachweis zu Prüfungen zu fordern. Die Forderung soll andauernd sein und daher in die Kontinuierlichkeitsordnung als Forderung aufgenommen werden.

Ausfertigung

2022-02-11
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxbeger

 

Unterzeichnung

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