Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2021/2022 / 10. Sitzung / Aufwandsentschädigung soll gut gerechtfertigt sein

Aufwandsentschädigung soll gut gerechtfertigt sein

21/22-10-0109: Aufwandsentschädigung soll gut gerechtfertigt sein

 

Antrag

AntragstellerIn

Beauftragung Nachhaltigkeit

Antragsdatum

2022-01-17

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass die Entschädigung des Aufwandes durch Berichte gerechtfertigt sein soll.

Begründung zum Antrag

Die Erstellung von Rechenschaftsberichten ist (leider) mühselig. Gern wird darauf von Aktiven verzichtet. Dass dies nicht dem Grundgedanken zur Konservierung von Wissen dienen kann, liegt auf der Hand.

Die Stelle zur Ermittlung der Aufwandsentschädigung von den verschiedenen Stellen beim StuRa soll ermächtigt werden den gemeldeten Aufwand grundsätzlich in Frage zu stellen, wenn er nicht durch die übliche Art von Rechenschaft (aktuell quartalsweise Rechenschaftsberichte) nachvollzogen werden kann. Das kann zur nennenswerten Kürzung der Beträge für die Entschädigung des Aufwandes führen.

Diese Änderung hat die Beförderung des Berichtswesens zum Ziel. Das Berichtswesen soll der Nachvollziehbarkeit für nachfolgende Generationen (Legislaturen), Rechtfertigung gegenüber dem Plenum, den Wähler:innen und den (verpflichtend) Beitragszahlenden dienen. Weitere hochschulpolitische Transparenz kann entstehen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung StuRa-AE-O

Anlagen

Anpassung StuRa-AE-O

in § Aufwand von einzelnen Personen; Aufwand eines Referates und ihrer Bereiche Abs. 2 nach Satz 3 füge ein:

⁴Der Ausschuss kann Personen den geleisteten Aufwand für Stellen absprechen, sofern kein Bericht zur Rechenschaft für diese Stelle vorliegt.

Änderungsanträge

verbesserte Formulierung und Einordnung

Ersetze die Anlage
Anpassung StuRa-AE-O
durch

Ersetze bei § Aufwand von einzelnen Personen; Aufwand eines Referates und ihrer Bereiche Abs. 2 Satz 3

3Sie enthält das Maß der Erfüllung der Aufgaben von Stellen.

durch

3Sie enthält das Maß der Erfüllung der Aufgaben von Stellen, das sich auch an der geleisteten Rechenschaft von Ämtern bemessen kann.

ein.

Vom Antragsteller übernommen

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

10. Sitzung StuRa Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2022-01-25

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss mit geänderter Anlage, dass die Entschädigung des Aufwandes durch Berichte gerechtfertigt sein soll.

Ausfertigung

2022-02-11
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

 

Unterzeichnung

Artikelaktionen

Versenden
Drucken