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Wahl ohne Wahl

21/22-10-0113: Wahl ohne Wahl

 

Antrag

AntragstellerIn

Stephan Rankl

Antragsdatum

17.01.2022

Antragstext

Der StuRa möge beschließen in die Wahlordnung der Studentinnenschaft, unter § 7 Wahlgrundsätze, folgenden neuen 5. Absatz einzufügen:

"Sind bei der Wahl der Vertreterinnen der Fakultäten nicht mehr Bewerberinnen vorhanden als Sitze
zu besetzen sind, werden die Bewerberinnen für die Vertreterinnen der Fakultäten, ohne Wahl Mitglied des Organs (Plenums)."

Begründung zum Antrag

Diese Regelung besteht in der Wahlordnung der Hochschule unter § 2 Wahlgrundsätze Abs. 8 ("Sind bei der Wahl der studentischen Vertreter nicht mehr Bewerber vorhanden als Sitze
zu besetzen sind, werden die Bewerber ohne Wahl Mitglied des Organs.
")

Der Wahlausschuss und die Wahlleitung der Studentinnenschaft möchten diese Reglung gerne übernehmen, um zukünftig Wahlen in das StuRa Plenum zu vereinfachen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

Anlagen

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

10. Sitzung StuRa Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2022-01-25

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, in die Wahlordnung der Studentinnenschaft, unter § 7 Wahlgrundsätze, folgenden neuen 5. Absatz einzufügen:

"Sind bei der Wahl der Vertreterinnen der Fakultäten nicht mehr Bewerberinnen vorhanden als Sitze zu besetzen sind, werden die Bewerberinnen für die Vertreterinnen der Fakultäten, ohne Wahl Mitglied des Organs (Plenums)."

Ausfertigung

2022-02-11
Präsidium (oder andere Funktion)

Johann Boxberger

 

 

Unterzeichnung

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