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Berechnungsgrundlage für § 33 FO

2015-03-062: Festlegung der Berechnungsgrundlage für die Mittelberechnung nach § 33 FO

Antrag

AntragstellerIn

Michael Iwanow

Antragsdatum

04.02.2014

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass ab sofort dauerhaft die Berechnungsgrundlage für die Mittel der Fachschaften nach § 33 Abs. 3 bis 5 FO aufgrund der Studierendenzahlen des vorherigen Semesters erfolgt.

Begründung zum Antrag

Die Endabrechnung der Studentenzahlen erfolg im letzten Viertel des aktuellen Semesters und werden aber schon am Anfang des Semesters benötigt. Dies ist durch Änderungen im DZ Studienangelegenheiten nicht mehr anders möglich. Das bedeutet, wir müssten entwerder erst warten bis die Endabrechnung da ist, dann überweisen und  FO ändern oder eine Anweisung zur Berechnungsgrundlage für das Referat Finanzen beschließen und somit unserer FO nachkommen. Andernfalls müsste das Referat Finanzen dann Rückforderungen gegenüber den FSRä am Ende jedes Semesters aufstellen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Referat Finanzen setzt den Beschluss um

Anlagen

 

Abstimmung

Behandlung

3. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 4

vertagt auf die 4. Sitzung StuRa 2015

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

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Haben


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