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Sanktionsrechtlinien für die Prüfung der FSR Jahresabschlüsse

2015-12-238: Sanktionsrechtlinien für die Prüfung der FSR Jahresabschlüsse

Antrag

AntragstellerIn

Referat Finanzen

Antragsdatum

05.11.2015

Antragstext

Der StuRa möge beschließen mit andauernder Wirkung folgende Sanktionsrechtlinien für die Prüfung der FSR Jahresabschlüsse anzuwenden:

ArtHöheErmessensraumBemerkungen
Fehlender Beleg ohne Erklärung oder eidesstattliche Versicherung durch Finanzer und Sprecher für Ausgaben 50,- € Sanktion bis 50,- € Rechnungssumme;
ab einschließlich 50,- gelten Sanktionen: Rechnungssumme + 50,- €
Regelfall Die Ausgaben sollten alle belegt sein, sind es aber oft nicht und die Sanktionen sollten die FSRä zum besseren Umgang bewegen
Fehlender Beleg mit Erklärung oder eidesstattliche Versicherung durch Finanzer und Sprecher für Ausgaben Sanktionen in Hohe des Rechnungsbetrages Obliegt dem Finanzer, ob diese Regel greift oder die des Fehlenden Beleg ohne Erklärung oder ähnliches Durch die sinnvolle Eigeninitiative sollten die Sanktionen dies honorieren
Fehlender Beleg oder Eingangsbetrag im Jahresabschluss höher als auf dem Beleg für Einnahmen 10,- € Sanktion pauschal Obliegt dem Finanzer Eigenbelege können selber geschrieben werden. Einen Veruntreuung wird im Regelfall nicht unterstellt
Falscher Beleg (Eingangsbetrag im Jahresabschluss niedriger als auf dem Beleg) für Einnahmen 50,- € Sanktionen bis zu einer Differenz zwischen Eingangsbetrag im Jahresabschluss und Beleg von 50,- €, sonst  50,- € + Differenz Obliegt dem Finanzer Es kann sich um eine Veruntreuung handeln, daher wird diese Sanktionen höher angesetzt
Verspätetes Einreichen ohne eine Nachfrist vereinbart zu haben 60,- € für jedes angefangene Quartal Obliegt dem Finanzer Soll die FSRä zum pünktlichen Abgeben motivieren
Nicht sparsames Haushalten (Einkaufsbeutel im Supermarkt, sinnloses Porto, Mahngebühren, etc.) Sanktionen in Höhe des tatsächlichen Gegenstands oder durch Schätzung Regelfall Soll zum sparsamen Haushalten anregen

Begründung zum Antrag

Es ist schwierig für das Referat in einer Prüfung sinnvolle Richtlinien festzulegen, da nicht genau bekannt ist welche Probleme Sanktioniert werden müssen um diese in den kommenden Jahren zu vermeiden. Deswegen hat das Referat Finanzen das nun schon das 3 Jahr prüft die obenstehenden Richtlinien für sich erstellt. Diese sollen eine Hilfestellung für zukünftige Referatsleiter Finanzen sein. Sowie eine Hilfestellung für die FSR´s auf was geachtet werden soll.

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung

Behandlung

12. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 16
Vertagung auf die kommende Sitzung

13. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 13
Vertagung auf die kommende Sitzung

14. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 6

Ergebnis

Ja
Nein
Enthaltung

abgelehnt/angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
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