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feste Sitzungsleitung 2015

2015-01-002: feste Sitzungsleitung des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) 2015

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen durch Wahl mindestens 3 Personen für eine dauerhafte Sitzungsleitung zu bestellen. Die Sitzungsleitung bereitet die Sitzungen vor, führt sie durch und bereitet die Sitzungen nach. Damit erfüllt sie alle betreuenden Aufgaben von der Annahme von Anträgen bis zur Veröffentlichung und Archivierung von Beschlüssen.

Begründung zum Antrag

Wie wichtig eine wahrhaftige Sitzungsleitung für ein Gremium ist, zeigt beispielsweise Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Bezugnehmend sollte die Sitzungsleitung das "parlamentarische Geschäft" (etwa gemäß Artikel 47 Abs. 1 bis 3) als rudimentäre Aufgabenerfüllung der Selbstverwaltung sicherstellen.

Behandlung

1. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 2

Abstimmung

Ergebnis

12 von 17 Stimmberechtige anwesend

keine Gegenrede

angenommen

Beschluss

Der StuRa beschloss durch Wahl mindestens 3 Personen für eine dauerhafte Sitzungsleitung zu bestellen. Die Sitzungsleitung bereitet die Sitzungen vor, führt sie durch und bereitet die Sitzungen nach. Damit erfüllt sie alle betreuenden Aufgaben von der Annahme von Anträgen bis zur Veröffentlichung und Archivierung von Beschlüssen. Der gesamten Sitzungsleitung ist der Aufwand je Sitzung mit pauschal 200 € zu entschädigen. Über die Verteilung zwischen den einzelnen Mitgliedern der Sitzungsleitung entscheidet die hauptverantwortliche Person für das Protokoll nach der Veröffentlichung des Protokolls der Sitzung.

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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