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Rechte Vertretung (Delegation) 47. fzs MV

2013-ao04-79: Bestimmung der Rechte für die Vertretung (als Delegation) (des StuRa (HTW Dresden)) zur 47. Mitgliederversammlung (MV) des freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs)

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen folgende Reglung für die Vertretung (als Delegation) beim freien zusammenschluss der studentInnenschaften (fzs) zur 47. Mitgliederversammlung (MV) zu treffen:

Nach der Festlegung der Personen zur Vertretung (Delegation) 47. MV fzs und bis zum Ende der MV kann die Delegation

  • über ordnungsgemäß eingereichte Anträge selbst entscheiden.
    • Es gilt eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Delegationsmitglieder, bei Stimmengleichheit wird mit Enthaltung gestimmt.
  • über Änderungs- und Initiativanträge selbst entscheiden sowie eigene Anträge stellen
    • Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichte Anträgen.
  • Anträge für andere Vertretungen einbringen
    • Es gilt die gleiche Verfahrensweise wie bei ordnungsgemäß eingereichte Anträgen.

Begründung zum Antrag

erfolgt mündlich

Abstimmung

Behandlung

4. außerordentliche Sitzung StuRa 2013

Tagesordnungspunkt 3.2

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 2

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
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