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Ordnung zu Aufwandsentschädigen der Studentinnen- und Studentenschaft

2012-22-07: Verabschiedung der Ordnung zu Aufwandsentschädigungen der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (studentische Aufwandsentschädigungsordnung - AE-O)

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen beiliegende Ordnung zu Aufwandsentschädigen der Studentinnen- und Studentenschaft zu verabschieden.

Anlagen

Ordnung zu Aufwandsentschädigen der Studentinnen- und Studentenschaft

Aufgrund von § 33 der Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden i. V. m. § 85 Verwaltungsverfahrensgesetz, hat die Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden diese Ordnung als Satzung erlassen.

§ 1 Allgemeines

  1. Studierende in der Selbstverwaltung engagieren sich ehrenamtlich für die Studentinnen und Studenten. Dieses Engagement ist mit viel Aufwand verbunden und hindert die Studentinnen und Studenten zusätzlich zu ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Um trotzdem die ehrenamtliche Tätigkeit in höhere Qualität zu ermöglichen, können Aufwandsentschädigungen beantragt werden.
  2. Als Anspruchszeitraum gilt genau ein Kalendermonat.
  3. Aufwandsentschädigungen dienen zur Aufgabenerfüllung für unsere Studentinnen- und Studentenschaft .

§ 2 Berechtigte für Aufwandsentschädigungen

  1. Aufwandsentschädigungen können beantragt werden durch
    1. Mitglieder der Bereiche,
    2. Bereichsleitungen,
    3. Referatsleitungen,
    4. Sprecherinnen und Sprecher,
    5. Mitwirkende von Projekten des StuRa,
    6. Ausschussmitgliedern,
    7. Personen mit besonderen Aufgaben.
  2. Im Rahmen dieser Ordnung werden Ämter der Exekutive wie folgt definiert:
    1. Mitglieder der Bereiche handeln im Auftrag der jeweiligen Bereichsleitung, Referatsleitung oder den Sprecherinnen und Sprechern;
    2. Bereichsleitungen stehen einem Bereich vor; Referatsleitungen stehen einem Referat vor;
    3. Leitungen haben einen klar abgegrenzten Aufgabenbereich;
    4. Ämter handeln nach Tätigkeitsbeschreibung,
    5. Sprecherinnen und Sprecher sowie Referatsleitungen vertreten den StuRa nach außen und fällen Beschlüsse zwischen den Sitzungen des StuRa.

§ 3 Beantragung von Aufwandsentschädigungen

  1. Anträge auf Aufwandsentschädigung müssen spätestens am 10. Tag nach Ende des Anspruchszeitraums gestellt werden.
  2. Anträge auf Aufwandsentschädigungen müssen begründet werden.
  3. Die beantragten Aufwandsentschädigungen sind so aufzuschlüsseln, dass sie den jeweiligen Sachkonten des Haushaltsplans zugeordnet werden können.

§ 4 Festlegung der Höhe von Aufwandsentschädigungen

  1. Für die nach § 2 Berechtigte für Aufwandsentschädigungen Abs. 2 definierten Ämter können von Personen mit besonderen Aufgaben bis zu 70 €, Mitgliedern der Bereiche bis zu 150 €, von Bereichsleitungen bis zu 225 €, von Referatsleitungen bis zu 300 € und von Sprecherinnen und Sprecher bis zu 400 € als maximal Aufwandsentschädigung beantragt werden.
  2. Bei unvorhergesehen und außerordentlichen Aufgaben oder Mitarbeit an Projekten kann über die in Abs. 1 genannte Summe bis zu 250 € beantragt werden.
  3. Ein Antrag auf Aufwandsentschädigung kann mehrere Ämter beinhalten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung, die vom StuRa gezahlt wird, ist auf 400€ pro Person und Monat begrenzt.
  4. Ein Antrag auf Aufwandsentschädigung beinhaltet die Höhe der vorgeschlagenen Summe des Antragstellers.

§ 5 Beschlussfassung über Anträge auf Aufwandsentschädigung

  1. Über Aufwandsentschädigungen sollte im nicht öffentlichen Teilen der Sitzung befunden werden. Die Sitzungsleitung kann mit den Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsräte im StuRa eine Abweichung entscheiden, sofern der Antragsteller nichts Abweichendes im Antrag vermerkt hat.
  2. Die Anträge auf Aufwandsentschädigung sowie deren Begründungen müssen allen Mitgliedern des StuRa auf Anfrage zugänglich gemacht werden.
  3. Die Aufwandsentschädigungen der Referatsleitungen sowie der Sprecherinnen und Sprecher werden von den Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsräte im StuRa beschlossen.
  4. Sonstige Aufwandsentschädigungen werden im Referatskollegium oder durch die Sprecherinnen und Sprecher beschlossen. Die Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaftsräte im StuRa beschließt Ihre Abweichung für die laufende Legislatur selbst.
  5. Ein Beschluss kann von der Antragshöhe nach §4 Festlegung der Höhe von Aufwandsentschädigungen Abs. 4 abweichen. Die Beschlusshöhe legt der StuRa nach der Aufgabenerfüllung fest.

§ 6 Sonstiges und Schlussbestimmungen

Diese Ordnung gilt ab dem nächsten Anspruchszeitraum (§1 Allgemeines Abs. 2) nach Erlass.

Abstimmung

Behandlung

20. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 3
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG

21. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung

22. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt Y
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG

Ergebnis

Ja
n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

siehe Antrag

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(Z) Ulrike Gabriele Kendschek
(Z) Ulrike Gabriele Kendschek sagt
30.10.2012 20:51
Da ich zur kommenden Sitzung nich anwesend sein kann folgende Anmerkungen:

1. der Titel klingt komisch "Ordnung zu Aufwandsentschädigen der Studentinnen- und Studentenschaft"
2. zu §4 diese Beträge finde ich zu hoch. Auch wenn durch die wegefallende Arbeitszeit persönliche Einnahmen fehlen, sollte es nicht aus Grund der AEs sein sich für ein Amt zu bewerben. Dafür ist es ein freiwiliiges Engagement. Man sollte also vor Antritt des Amtes wissen, ob man es persönlich vertreten kann.
3. Ich finde es sollte eine geldliche Anerkennung sein und keine komplette Entlohnung.
4. Zu § 5 "Abweichung entschieden" -> entscheiden
5. Beschlussfassung: Sollte in meinem Augen nur die Mehrheit der gewählten Mitgleider des StuRa. Da ich z.B. eine Beschlussfassung von 6 Mitgliedern nicht repräsentativ finde.
6. Im Haushaltsplan sollte ein Posten für solche Tätigkeiten je Referat eingeplant werden und nur dieser dafür verwendet werden. Es sollte auch vorher mit den Zuständigen abgeklärt werden ob und wieviel entlohnt werden kann. Es gilt laut Ordnung "Sparsamkeit".
7. Warum nicht öffentlich? Haben wir nicht eine Rechenschafftspflicht den Mitgliedern der Studierendenschaft gegenüber?
Michael Iwanow
Michael Iwanow sagt
30.10.2012 20:51
Es ist ein Vorschlag und keine Endfassung. Änderungen sind gern möglich.
Patrick Pietsch
Patrick Pietsch sagt
30.10.2012 20:51
ersteinmal einen riesen Dank an den/die Verfasser!Allerdings sehe ich das Problem bei einer genormten Bezahlung, dass es sich dann tatsächlich nicht mehr um eine Ehrenamtliche Tätigkeit sondern Hauptamtliche handelt. Kurz gesagt, wenn i z.B. mein gesamtes Engagement der letzten 15 Jahre in dieser Gesellschaft mit diesen Zahlen (siehe oben) gegen rechnen würde, dann hätte ich mir bereits mein Einfamilienhaus zusammen :-/Wenn die reine Anerkennung der Leistung oder eben überdurchschnittliche Anerkennung/Leistung nicht mehr ausreicht u es die betreffenden Menschen sich das bezahlen lassen würden, wäre es echt schade und würde es dann eher als kommerzielle Institution als eine ehrenamtliche Partizipation der Gesellschaft sehen.Auch sehe ich die Gefahr, dass dann Sachen gemacht/Geld ausgegeben wird, für Dinge die nicht unmittelbar von belangen der Studenten sind. Auch zwecks Transparenz weiß ich z.B. gerade nicht wer gerade im Moment bereits Geld bekommt?§5 abs. 1: wieso nicht öffentlich? gerade wenn wir dann zwecks Mehrkosten den Student erklären sollen wofür sein Geld ausgegeben wirdWeil ich gerade noch die Kommentare von Ulrike gelesen hab:zu 2. finde ich auch wie oben begründetzu 3. „geldliche Anerkennung“ würde ich mit gehenzu 5. dachte ich auch als i gelesen hab vllt 2/3 Mehrheitzu 7. wie obenPS: Wäre eigtl. das erste Gremium/Verein wo ein Protokollant etc. Geld bekommt. Andere Vereine (z.B. ADFC) lösen es mit einer Geschäftsführung (Fester Posten, kann sein Budget verwalten). Das sich für bestimmte Tätigkeiten keiner findet ist kein Problem der Finanzierung sondern der Mitgleider. Vllt sollte man dann gezielt Stunden suchen die sowas gerne machen und darum geht es ja. Also es gerne zu machen und nicht weil es bezahlt wird.PPS: Wenn ich mal den Aufwand von den Sprecherinnen mit Vorstand und Rest mit Mitglieder z.B. in einem Studtenklub vergleiche nimmt sich das ehrlich gesagt nichts... mit dem Unterschied das man bei Gremientätigkeit schon Vorteile hat, naja beim studentenklub vllt n bissl weniger fürs Bier bezahlt. Denkt mal darüber nach
Patrick Pietsch
Patrick Pietsch sagt
30.10.2012 20:51
ersteinmal einen riesen Dank an den/die Verfasser!

Allerdings sehe ich das Problem bei einer genormten Bezahlung, dass es sich dann tatsächlich nicht mehr um eine Ehrenamtliche Tätigkeit sondern Hauptamtliche handelt. Kurz gesagt, wenn i z.B. mein gesamtes Engagement der letzten 15 Jahre in dieser Gesellschaft mit diesen Zahlen (siehe oben) gegen rechnen würde, dann hätte ich mir bereits mein Einfamilienhaus zusammen :-/

Wenn die reine Anerkennung der Leistung oder eben überdurchschnittliche Anerkennung/Leistung nicht mehr ausreicht u es die betreffenden Menschen sich das bezahlen lassen würden, wäre es echt schade und würde es dann eher als kommerzielle Institution als eine ehrenamtliche Partizipation der Gesellschaft sehen.

Auch sehe ich die Gefahr, dass dann Sachen gemacht/Geld ausgegeben wird, für Dinge die nicht unmittelbar von belangen der Studenten sind. Auch zwecks Transparenz weiß ich z.B. gerade nicht wer gerade im Moment bereits Geld bekommt?

§5 abs. 1: wieso nicht öffentlich? gerade wenn wir dann zwecks Mehrkosten den Student erklären sollen wofür sein Geld ausgegeben wird

Weil ich gerade noch die Kommentare von Ulrike gelesen hab:

zu 2. finde ich auch wie oben begründet
zu 3. „geldliche Anerkennung“ würde ich mit gehen
zu 5. dachte ich auch als i gelesen hab vllt 2/3 Mehrheit
zu 7. wie oben

PS: Wäre eigtl. das erste Gremium/Verein wo ein Protokollant etc. Geld bekommt. Andere Vereine (z.B. ADFC) lösen es mit einer Geschäftsführung (Fester Posten, kann sein Budget verwalten).
Das sich für bestimmte Tätigkeiten keiner findet ist kein Problem der Finanzierung sondern der Mitgleider. Vllt sollte man dann gezielt Stunden suchen die sowas gerne machen und darum geht es ja. Also es gerne zu machen und nicht weil es bezahlt wird.

PPS: Wenn ich mal den Aufwand von den Sprecherinnen mit Vorstand und Rest mit Mitglieder z.B. in einem Studtenklub vergleiche nimmt sich das ehrlich gesagt nichts... mit dem Unterschied das man bei Gremientätigkeit schon Vorteile hat, naja beim studentenklub vllt n bissl weniger fürs Bier bezahlt. Denkt mal darüber nach