Aufwandsentschädigung zur Erstsemestereinführung 2012
2012-22-06: Genehmigung der Aufwandsentschädigung zur Erstsemestereinführung 2012
Antrag
Antragstext
Der StuRa möge beschließen aus dem genehmigten Budget der Veranstaltung Erstsemestereinführung (ESE) 2012 bis zu 1.500 Euro als Aufwandsentschädigung zur Verfügung zu stellen.
Begründung zum Antrag
Verwaltungstechnisch ist nicht eindeutig geklärt, ob aus dem genehmigten Budget auch Aufwandsentschädigung zur Durchführung der ESE gezahlt werden.
Abstimmung
Behandlung
X. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt Y
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG
X. + 1 Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt Y
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG
X. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt Y
Ergebnis
Ja |
n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Beschluss
siehe Antrag