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Aufwandsentschädigung zur Erstsemestereinführung 2012

2012-22-06: Genehmigung der Aufwandsentschädigung zur Erstsemestereinführung 2012

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen aus dem genehmigten Budget der Veranstaltung Erstsemestereinführung (ESE) 2012 bis zu 1.500 Euro als Aufwandsentschädigung zur Verfügung zu stellen.

Begründung zum Antrag

Verwaltungstechnisch ist nicht eindeutig geklärt, ob aus dem genehmigten Budget auch Aufwandsentschädigung zur Durchführung der ESE gezahlt werden.

    Abstimmung

    Behandlung

    X. Sitzung des StuRa 2012
    Tagesordnungspunkt Y
    Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG

    X. + 1 Sitzung des StuRa 2012
    Tagesordnungspunkt Y
    Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG

    X. Sitzung des StuRa 2012
    Tagesordnungspunkt Y

    Ergebnis

    Ja
    n
    Nein n
    Enthaltung n

    angenommen/abgelehnt

    Beschluss

    siehe Antrag

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