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Antragsinhalte

Informationen und Erwartungshaltungen des Präsidiums zum Inhalt von Anträgen

 

Die Inhalte dieser Seite sind noch im Aufbau. Daher möge kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden.
Dennoch sind die Inhalte bereits anzuwenden.
Weitere Informationen (Inhalte) können der Seite Formulierung eines Antrages (zur Antrags- und Beschlussverwaltung (ABV) vom Präsidium) entnommen werden.

 

Zweck

 

Erfüllung von Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft

 

Der StuRa verfügt (nahezu ausschließlich) über finanzielle Mittel aus der Erhebung von Beiträgen. Das Recht zur Erhebung von verpflichtenden Beiträgen ergibt sich aus dem Hochschulgesetz. Das Recht für die studentische Selbstverwaltung - ferner die Pflicht für die Mitglieder - ergibt sich aus der Übergabe- und übernahme von gesetzlichen Aufgaben. Daher sollen alle Anträge zur Erfüllung der Aufgaben dienen. Im Übrigen sind die Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft auch deklaratorisch in der Grundordnung wiedergeben.

Der StuRa kann nicht einfach seine finanziellen Mittel für "beliebige" Aufgaben aufwenden. Das gilt insbesondere wenn es sich um Aufgaben der Hochschule oder Aufgaben des Landes handelt. Aber auch Belange, die keinen Bezug zum studentischen Alltag, sind schwer vertretbar. Letztlich wären auch "nicht näher bestimmte" Projekte, wo sich kein Zusammenhang mit den Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft erkennen lässt, unzulässig.

 

finanzielle Belange

 

Beträge für finanzielle Mittel

 

Grundsätzlich möchten wir gern nach folgenden Arten von Beträgen unterscheiden:

  • absoluter Betrag
    • Es handelt sich um die Beantragung eines konkreten (festen) Betrages.
    • Üblicher Weise handelt es sich um eine Sache, die nicht beim StuRa abgerechnet wird. 
  • Höchstbetrag
    • Es handelt sich um die Beantragung eines maximalen Betrages. Dazu soll eine Kennzeichnung im Antragstext mit der Formulierung "bis zu" erkennen sein.
    • Es wird die Möglichkeit geschaffen zugunsten der finanziellen Belastung der Studentinnen- und Studentenschaft hinsichtlich des Betrages nach unten abzuweichen. Diese Art und Weise wird vom StuRa bevorzugt.
  • sich ergebender Betrag
    • Es handelt sich um keinen konkreten (festen) Betrag, sondern um einen Betrag, der sich nach anderen Rechtsnormen ergibt.
    • Häufiger Weise gibt es bestehende Vorgaben, die ohnehin schon vorgegeben sind. Das kann beispielsweise der Haushaltsplan (etwa für die Durchführung einer Veranstaltung) oder die Finanzordnung (etwa für die (Reisekosten zur) Teilnahme an einer Konferenz) sein.

 

notwendige Inhalte für Anträge zu finanziellen Mitteln gemäß Finanzordnung

 

weitere wünschenswerte Inhalte für Anträge zu finanziellen Mitteln

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