Antragsinhalte
Die Inhalte dieser Seite sind noch im Aufbau. Daher möge kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden.
Dennoch sind die Inhalte bereits anzuwenden.
Weitere Informationen (Inhalte) können der Seite Formulierung eines Antrages (zur Antrags- und Beschlussverwaltung (ABV) vom Präsidium) entnommen werden.
Zweck
Erfüllung von Aufgaben der Studentinnenschaft
Der StuRa verfügt (nahezu ausschließlich) über finanzielle Mittel aus der Erhebung von Beiträgen. Das Recht zur Erhebung von verpflichtenden Beiträgen ergibt sich aus dem Hochschulgesetz. Das Recht für die studentische Selbstverwaltung - ferner die Pflicht für die Mitglieder - ergibt sich aus der Übergabe- und übernahme von gesetzlichen Aufgaben. Daher sollen alle Anträge zur Erfüllung der Aufgaben dienen. Im Übrigen sind die Aufgaben der Studentinnenschaft auch deklaratorisch in der Grundordnung wiedergeben.
Der StuRa kann nicht einfach seine finanziellen Mittel für "beliebige" Aufgaben aufwenden. Das gilt insbesondere wenn es sich um Aufgaben der Hochschule oder Aufgaben des Landes handelt. Aber auch Belange, die keinen Bezug zum studentischen Alltag, sind schwer vertretbar. Letztlich wären auch "nicht näher bestimmte" Projekte, wo sich kein Zusammenhang mit den Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft erkennen lässt, unzulässig.
finanzielle Belange
Beträge für finanzielle Mittel
Grundsätzlich möchten wir gern nach folgenden Arten von Beträgen unterscheiden:
- absoluter Betrag
- Es handelt sich um die Beantragung eines konkreten (festen) Betrages.
- Üblicher Weise handelt es sich um eine Sache, die nicht beim StuRa abgerechnet wird.
- Höchstbetrag
- Es handelt sich um die Beantragung eines maximalen Betrages. Dazu soll eine Kennzeichnung im Antragstext mit der Formulierung "bis zu" erkennen sein.
- Es wird die Möglichkeit geschaffen zugunsten der finanziellen Belastung der Studentinnen- und Studentenschaft hinsichtlich des Betrages nach unten abzuweichen. Diese Art und Weise wird vom StuRa bevorzugt.
- sich ergebender Betrag
- Es handelt sich um keinen konkreten (festen) Betrag, sondern um einen Betrag, der sich nach anderen Rechtsnormen ergibt.
- Häufiger Weise gibt es bestehende Vorgaben, die ohnehin schon vorgegeben sind. Das kann beispielsweise der Haushaltsplan (etwa für die Durchführung einer Veranstaltung) oder die Finanzordnung (etwa für die (Reisekosten zur) Teilnahme an einer Konferenz) sein.
notwendige Inhalte für Anträge zu finanziellen Mitteln gemäß Finanzordnung
- Antragstext inkl. Zweck und (Höchst)Betrag der zu beschließenden finanziellen Mittel
- Begründung zum Antrag
- Kostenposition im aktuellen Haushaltsplan
weitere wünschenswerte Inhalte für Anträge zu finanziellen Mitteln
- Finanzierung als Anlage
- Übersicht zu allen geplanten Einnahmen und geplanten Ausgaben
- weitere antragsrelevante Dokumente als Anlage
- z.B. Verträge, Ablaufpläne von Veranstaltungen, Verlinkung zu bereits stattgefundenen Diskussionen
Kandidaturen
- grundsätzlich werden alle Ämter durch Wahl im Plenum besetzt
- Ausnahmen sind Stellvertretungen, Bereichsleitungen, ...
notwendige Inhalte einer Kandidatur
- Beantwortung der Fragen zur Vorstellung der Person
- für die Kandidatur zum beratenden Mitglied genügt die Beantwortung der ersten vier Fragen
- für alle anderen Ämter müssen außerdem die vier weiteren Fragen zum Amt beantwortet werden
weitere wünschenswerte Inhalte für Kandidaturen
- weitere Informationen der Kandidierenden zu Plänen während der Amtszeit oder Erfahrung aus (anderer) Gremientätigkeit
- "Stellungnahmen" oder Beiträge von bereits aktiven Mitgliedern oder Organen zur Person und dessen Eignung
Ordnungsändernde Anträge
- Manche Anträge würden bei Beschluss eine Ordnungsänderung bedeuten.
- Die wohl häufigsten Ordnungsänderungen geschehen z.B. durch Beschlüsse zu Forderungen oder Positionierungen. Diese werden in der Kontinuierlichkeitsordnung (KontO) festgehalten.
notwendige Inhalte für ordnungsändernde Anträge
- Antragstext inkl. der zu beschließenden Forderung/Position
- Begründung zum Antrag
weitere wünschenswerte Inhalte für ordnungsändernde Anträge
- Vorschlag zum weiteren Verfahren: Benennung der zu ändernden Ordnung inkl. Vorschlag der Formulierung und Einordnung in der Ordnung
- Anlagen: Stellungnahme des Ausschusses, der für die zu ändernde Ordnung verantwortlich ist
