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Ordnungen

Ordnungen des StuRa

 

Verantwortlichkeit

 

Der StuRa ist als (das zentrale) Organ für den Erlass (, das Ändern und das Aufheben) von Ordnungen der Studentinnenschaft verantwortlich.

 

Notwendigkeit

 

Gewisse Ordnungen muss der StuRa auf Grundlage von Gesetzen, üblicher Weise des Hochschulgesetzes, erlassen. Bei diesen Ordnungen ist zu regeln, wie wir Studentinnen und Studenten unsere Selbstverwaltung leben. Das beginnt bei Wahlen der studentischen Organen und reicht bis zum Semesterbeitrag.

Für weitere Reglungen zur Erfüllung der Aufgaben kann der StuRa noch ergänzende Ordnungen für uns Mitglieder der Studentinnenschaft erlassen. Das reicht von (finanziellen) Härtefällen und endet bei Aufwandsentschädigungen für die Mitwirkung.

Aber auch für sich selbst kann der StuRa Ordnungen erlassen. Dabei regelt er dann, wie er was grundsätzlich organisiert.

 

Zuständigkeit

 

Ordnungen werden grundsätzlich durch den StuRa beschlossen. Üblicher Weise werden sie von Fachkundigen und möglichst großer Breite an Interessierten als Entwurf im zuständigen Ausschuss beraten.

 

Übersicht

 

OrdnungGrundlageBegründungErklärungzuständiger Ausschuss
studentische Grundordnung § 28 SächsHSG 2016-11-01 2016-11-01 Ausschuss Strukturelles
studentische Geschäftsordnung § 28 SächsHSG Ausschuss Strukturelles
studentische Wahlordnung § 27 SächsHSG Ausschuss Strukturelles
studentische Beitragsordnung § 30 SächsHSG Ausschuss Finanzielles
studentische Finanzordnung § 30 SächsHSG Ausschuss Finanzielles
studentische Mitwirkungsordnung als Ergänzung zur studentischen Wahlordnung gemäß studentische Grundordnung Ausschuss Strukturelles
studentische Härtefallordnung als Ergänzung zur studentischen Beitragsordnung gemäß § Beitragspflicht Beitragsordnung 2018-06-26 Ausschuss Finanzielles
studentische Umweltordnung als Ergänzung zur studentische Grundordnung gemäß § Ordnungen studentische Grundordnung Ausschuss Strukturelles
StuRa-Grundordnung als Ergänzung zur studentischen Grundordnung gemäß § Ordnungen studentische Grundordnung 2018-12-11 2016-11-16 Ausschuss Strukturelles
StuRa-Geschäftsordnung als Ergänzung zur StuRa-Grundordnung gemäß § Ordnungen studentische Grundordnung Ausschuss Strukturelles
StuRa-Aufwandsentschädigungsordnung als Ergänzung zur studentischen Finanzordnung gemäß § Ausschüsse StuRa-Grundordnung 2018-11-27 Ausschuss Finanzielles
StuRa-Kontinuierlichkeitsordnung als Ergänzung zur StuRa-Grundordnung gemäß § Verfahren Absatz 2 (Dauerhaftes) Satz 2 (Kontinuierlichkeitsordnung) 2022-04-05 Ausschuss Inhaltliches
VerordnungGrundlageBegründungErklärung Vorstand
gemäß § Verfahren Absatz 2 [Dauerhaftes] Satz 1 [dauerhafte Verfahren] in Verbindung mit § Vorstand Absatz 2 [Zuständigkeiten] Nummer 5 [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] StuRa-Grundordnung
studentische Angestelltenverordnung als Ergänzung zu § Mitwirkung und Arbeit StuRa-Grundordnung Absatz 3 [Angestellte] in Verbindung mit § Bewältigung des Aufwandes durch einzelne Stellen Absatz 3 [Angestellte] StuRa-Aufwandsentschädigungsordnung 2022-01-26
studentische Beachplatzverordnung 2023-05-30
(studentische Schließfachverordnung)

 

Haushalte

 

Des Weiteren kann auch der Haushaltsplan als eine Ordnung betrachtet werden. Er regelt die geplante Ausführung des Haushaltes (eines Haushaltsjahres).

Der jährlich (durch die Haushaltsplanverantwortung) zu erstellende Haushaltsplan wird vom Ausschuss Finanzielles betreut. Das regelt so auch die studentische Finanzordnung.

 

Ämter

 

Des Weiteren kann auch der Stellenplan als eine Ordnung betrachtet werden. Er regelt die geplanten Ausstellung (der Funktionen) mit Ämtern (einer Legislatur).

Der fortzuschreibende Stellenplan wird vom Ausschuss Personelles betreut. Das regelt so auch die StuRa-Aufwandsentschädigungsordnung.

 

Ordnungen weiterer studentischer Gremien

 

Ordnungen der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

 

 

weitere Ordnungen über die eigene Studentinnenschaft hinaus

 

 

Ordnungen zur studentischen Vertretung

 

Hochschulgesetz

 

 

 

  • Sächsisches Datenschutzgesetz

 

Ordnungen der Hochschule

 

  • Grundordnung
  • Geschäftsordnung des Senates
  • Finanzwesen der Studentinnenschaft
  • Fakultätsordnungen

 

weitere Ordnungen über die eigene Studentinnenschaft hinaus

 

  • Dresdner Hochschulsportzentrum (DHSZ)
    • Ordnung zur Leitung und zum Betrieb des Dresdner Hochschulsportzentrums (DHSZ) an der Technischen Universität Dresden (Ordnung DHSZ TU Dresden)

 

 

 

    • Deutsches Studentenwerk (DSW)

 

  • Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

 

besonders relevante weitere bestimmte Gesetze

 

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
    • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

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