Ordnungen
Verantwortlichkeit
Der StuRa ist als (das zentrale) Organ für den Erlass (, das Ändern und das Aufheben) von Ordnungen der Studentinnenschaft verantwortlich.
Notwendigkeit
Gewisse Ordnungen muss der StuRa auf Grundlage von Gesetzen, üblicher Weise des Hochschulgesetzes, erlassen. Bei diesen Ordnungen ist zu regeln, wie wir Studentinnen und Studenten unsere Selbstverwaltung leben. Das beginnt bei Wahlen der studentischen Organen und reicht bis zum Semesterbeitrag.
Für weitere Reglungen zur Erfüllung der Aufgaben kann der StuRa noch ergänzende Ordnungen für uns Mitglieder der Studentinnenschaft erlassen. Das reicht von (finanziellen) Härtefällen und endet bei Aufwandsentschädigungen für die Mitwirkung.
Aber auch für sich selbst kann der StuRa Ordnungen erlassen. Dabei regelt er dann, wie er was grundsätzlich organisiert.
Zuständigkeit
Ordnungen werden grundsätzlich durch den StuRa beschlossen. Üblicher Weise werden sie von Fachkundigen und möglichst großer Breite an Interessierten als Entwurf im zuständigen Ausschuss beraten.
Übersicht
Haushalte
Des Weiteren kann auch der Haushaltsplan als eine Ordnung betrachtet werden. Er regelt die geplante Ausführung des Haushaltes (eines Haushaltsjahres).
Der jährlich (durch die Haushaltsplanverantwortung) zu erstellende Haushaltsplan wird vom Ausschuss Finanzielles betreut. Das regelt so auch die studentische Finanzordnung.
Ämter
Des Weiteren kann auch der Stellenplan als eine Ordnung betrachtet werden. Er regelt die geplanten Ausstellung (der Funktionen) mit Ämtern (einer Legislatur).
Der fortzuschreibende Stellenplan wird vom Ausschuss Personelles betreut. Das regelt so auch die StuRa-Aufwandsentschädigungsordnung.
Ordnungen weiterer studentischer Gremien
Ordnungen der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
- Geschäftsordnung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
- Finanzvereinbarung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
weitere Ordnungen über die eigene Studentinnenschaft hinaus
Ordnungen zur studentischen Vertretung
Hochschulgesetz
- Sächsische Haushaltsordnung (auch mangels Ordnung der Hochschule)
- Sächsisches Datenschutzgesetz
- …
Ordnungen der Hochschule
- Grundordnung
- Geschäftsordnung des Senates
Finanzwesen der Studentinnenschaft- Fakultätsordnungen
- …
- …
weitere Ordnungen über die eigene Studentinnenschaft hinaus
- Dresdner Hochschulsportzentrum (DHSZ)
- Ordnung zur Leitung und zum Betrieb des Dresdner Hochschulsportzentrums (DHSZ) an der Technischen Universität Dresden (Ordnung DHSZ TU Dresden)
- Landeskonferenz Hochschulsport Sachsen (LHS)
- Satzung
- …
- Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh)
- Satzung?
- …?
- Studentenwerk Dresden (StuWe Dresden)
- Grundordnung
- Beitragsordnung
- …
- Deutsches Studentenwerk (DSW)
- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
besonders relevante weitere bestimmte Gesetze
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)