Begründung zur Haushaltsordnung der Studentinnenschaft 2026
Die Haushaltsordnung gründet auf der Idee das Verfahren für ein Haushaltsgesetz zu adaptieren.
Anlass war die (nachvollziehbare) Anforderung der Hochschule, dass die Höhe des Betrages für die studentische Selbstverwaltung als Teil des Beitrages der Studentinnenschaft in einer Ordnung festgelegt sein muss. Der StuRa nahm (fälschlicher Weise) an, dass durch das Nachkommen der Pflicht zum Vorlegen des Haushaltsplanes, die die Höhe des Betrages ausweist, der Anforderung entsprochen sein würde.
Anstatt einen Beschluss zum Erlass eines Haushaltsplanes zu fassen, fasst der StuRa nun eine Beschluss zum Erlass einer Haushaltsordnung. Im Übrigen ist für beide Arten von Beschluss mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder notwendig.
24/25-19-06
Diese Ordnung wurde durch den Beschluss (25/26-07-04) Erlass Haushalt 2026 zur 8. Sitzung Plenum 2025/2026 (2025-12-16) erlassen.
Vorbemerkung
§ Feststellung des Haushaltsplans
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Es wird die Formulierung von § 1 Feststellung des Haushaltsplanes HG 2025/2026 (oder auch § 1 Feststellung des Haushaltsplanes HG 2023/2024) in für die Studentinnenschaft abgewandelter Form verwendet.
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Es wird klargestellt, dass die Ordnung den maßgeblichen Zweck der Anlage - den beigefügten Haushaltsplan - hat.
Es wird der Haushalt mit Angabe des Haushaltsjahres benannt.
Es wird die sich ausgleichende Summe der geplanten Einnahmen und der geplanten Ausgaben benannt.2
Es wird klargestellt, dass die Anlage mindestens einen "Gesamtplan" enthält.
Es wird zusätzlich die Anlage konkret (mit Titel) benannt. -
Es wird "dezidiert" die Höhe vom Betrag für die studentische Selbstverwaltung für den Beitrag der Studentinnenschaft benannt.
Es wird benannt ab welchen Semester die Höhe vom Betrag eine Auswirkung haben soll. Mit der Beschlussfassung 2025-12-16 und einer unverzüglichen Meldung soll der Betrag sich auf die Höhe vom Semesterbeitrag im Sommersemester 2026 auswirken können.
Es wird benannt, dass es sich um eine Änderung der Höhe vom Betrag handelt. Anstatt der Höhe vom Betrag von bisher 26,00 €, soll der Betrag auf 24,50 € sinken.
§ Zuordnung
Jede Ordnung Ordnung soll einem Ausschuss zugeordnet sein. Erwartbar ist für den Haushalt - mit entsprechender Ordnung - der Ausschuss Finanzielles zuständig.
§ Inkrafttreten
Es wird klarstellend festgelegt, dass die Ordnung unverzüglich in Kraft tritt. Selbstverständlich ist bei der Änderung der Höhe des Betrages die Genehmigung des Rektorates einzuholen.
§ Außerkrafttreten
Gemäß SächsHSG ist eine die für die Aufstellung und Ausführung des Haushalts verantwortliche Person zu entlasten. Es wird klarstellend festgelegt, dass die Ordnung mit der Entlastung der für den Haushalt verantwortlichen Person außer Kraft tritt. Ein solcher "Automatismus" erscheint insbesondere wichtig, da es sich um eine an ein bestimmtes Haushaltsjahr gebundene Ordnung handelt.
Im Übrigen erscheint es auch zielführend, dass die verantwortliche Person - hier gewählt als Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2026 - die Ordnung mit unterzeichnet. Durch die Reglung, dass die Ordnung erst mit der Entlastung außer Kraft tritt, ist das Verfolgen vom Ziel der gesetzmäßigen Entlastung auch aufklärend bekannt.
Anlagen
Verweis zur (gleichermaßen öffentlichen) Anlage, dem Haushaltsplan in der entsprechenden Fassung
Zur Erklärung - ferner Begründung - gibt es das Dokument Erklärung Haushaltsplan 2026. Es soll den Willen zum Konzept und insbesondere zu den einzelnen Posten (Titeln) detaillierter beschreiben.
