Geschäftsordnung des Studentinnenrates
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Geschäftsordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(StuRa-Geschäftsordnung – StuRa-GO) - als Teil der Ordnung der Studentinnenschaft der HTW Dresden
Vom 12. August 2025
Aufgrund von § Verfahren der Grundordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-GrundO) vom 3. Juni 2025 hat der Studentinnenrat der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden diese Ordnung als Satzung erlassen.
§ Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für
§ Abgrenzung
Der StuRa hat nicht die Geschäftsordnung
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des deutschen Bundestages;
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des Sächsischen Landtages;
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des Senates HTW Dresden.
§ Anträge zur Sitzung
Mindestens folgende Anträge zur Geschäftsordnung sollen mit jeweiliger Mehrheit zu einer Sitzung zulässig sein:
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Dringliche Verständnisfrage (z. B. zu verwendeten Abkürzungen, zum Zusammenhang von Aussagen oder der Auswirkung auf den Antrag) [ohne weitere Abstimmung]
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Einmalige sofortige Richtigstellung (wenn auf eine deiner Aussagen Bezug genommen wird und sie falsch dargestellt wird) [ohne weitere Abstimmung]
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Anzweiflung der eben getroffenen Entscheidung der Sitzungsleitung [Mehrheit der Anwesenden]
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Bestellung einer anderen Redeleitung (Ablösung der aktuellen Redeleitung) [Mehrheit der Anwesenden]
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Änderung der Reihenfolge zur Abarbeitung der Tagesordnung [Mehrheit der Anwesenden]
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Nichtbehandlung eines Tagesordnungspunktes oder eines einzelnen Antrages [Mehrheit der Anwesenden]
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Vertagung eines Tagesordnungspunktes [Mehrheit der Anwesenden]
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Überweisung eines Antrages an ein anderes beschlussfassendes Gremium [Mehrheit der Anwesenden]
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Ausschluss der Öffentlichkeit § Sitzungen Absatz Öffentlichkeit von Sitzungen [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
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Aufhebung des Ausschlusses der Öffentlichkeit § Sitzungen Absatz Öffentlichkeit von Sitzungen [Mehrheit der Anwesenden]
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Einreichen eines neuen Antrages [ohne weitere Abstimmung]
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Einreichen eines Änderungsantrages [ohne weitere Abstimmung]
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Übernehmen eines Änderungsantrages [ohne weitere Abstimmung]
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Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen Tagesordnungspunkt [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
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Aufhebung der Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen Tagesordnungspunkt [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
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Schließung der Redeliste [Mehrheit der Anwesenden]
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Wiedereröffnung der Redeliste [Mehrheit der Anwesenden]
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Schließung der Debatte (und sofortige Beschlussfassung) [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
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Meinungsbild zu einer Fragestellung des aktuellen Tagesordnungspunktes unter allen Anwesenden oder ausschließlich unter den Stimmberechtigten für die Beschlussfassung [ohne weitere Abstimmung]
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Geheime Abstimmung einer nachfolgenden Beschlussfassung [ohne weitere Abstimmung]
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Kurzweilige Sitzungspause [ohne weitere Abstimmung]
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Sitzungspause über 10 Minuten hinaus [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
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Neuauszählung der eben abgegebenen Stimmen [ohne weitere Abstimmung]
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Feststellung der Beschlussfähigkeit [ohne weitere Abstimmung]
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Fortführung der Sitzung über das grundsätzliche Ende der Sitzung gemäß § Sitzungen Absatz Ende der Sitzungen hinaus [Mehrheit der Anwesenden]
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Schließung der Sitzung [Mehrheit der Anwesenden]
§ Fristen
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dem Präsidium für die Erstellung eines Entwurfes der Tagesordnung eingereicht werden.
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Der Entwurf der Tagesordnung soll durch das Präsidium mindestens 2 Tage vor der Sitzung bekannt gegeben werden.
§ Sitzungen
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Sitzungen finden grundsätzlich alle 2 Wochen
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in der Vorlesungszeit, jedoch nicht bei Unterbrechungen der Lehrveranstaltungen, in der Gremienblockzeit und
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in der vorlesungsfreien Zeit, jedoch nicht im Prüfungsabschnitt,
gemäß Studienjahresablaufplan der Hochschule statt.
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1Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt.
2Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
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um 22:00 Uhr oder
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nach 5 Stunden.
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§ Beschlüsse
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1Das Komitee ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen anwesend sind.
2Das Präsidium kann vorsehen, dass das Komitee Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen kann.
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1Das Komitee ist zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig.
2Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung werden grundsätzlich mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst.
§ Zuordnung
Diese Ordnung ist dem Ausschuss Strukturelles zugeordnet.
§ Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.