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Erklärung zur Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates

Erklärung für die Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-Grundordnung - StuRa-GrundO)

 

Zusammensetzung

Aufgaben

Nennt die Funktion des StuRa wie ihr wollt: HQ, Parlament oder Therapiegruppe für studentische Belange. Formal nennt es sich zentrales Organ der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule. Der StuRa ist aber kein schlechter Jugendclub, sondern bewegt sich in einem gesetzlich Rahmen. Demnach muss es ein Organ StuRa geben. Ihn werden aber auch konkrete Aufgaben zugewiesen. Soll heißen: Es ist nicht so, dass sich unsere Hochschule um unsere Belange kümmert, sondern wir als Erwachsene und selbstbestimmte Menschen das selbst zu organisieren haben.

Gliederung

Es mag sich gefragt werden: Warum erinnert mich das so an Staatswesen? Auch wir haben kein besseres Rezept zur Organisation. Verschiedene Ansätze von Funktionen sind zu schaffen. Demnach sind Kompetenzen zuzuteilen.

    1. Organe sind die Konstrukte zum Schaffen von Entscheidungen. Bei ihnen ist darauf zu achten was sie dürfen.

    2. Ausschüsse sind Untereinheiten oder Teile des Organs. Ihnen kann auch zugewiesen werden, dass sie was für das Organ entscheiden dürfen. Das hat Vor- und Nachteile. So entscheiden dann wenige, aber dafür anscheinend Befähigtere. Mindestens sollten sie Vorarbeit, eine Art Sondierung für den StuRa vornehmen.

    3. Und wer darf "den Spaß" umsetzen? Die Bückstücke der Exekutive müssen ran. Speziell für die praktische Umsetzung des Willens dienen die fachlich unterteilten Referate.

    4. Neben der Kontrolle durch die Wählerinnen- und Wählerschaft, die Legislative und andere können für besondere Sorgfalt spezielle Beauftragte eingesetzt werden.

Bei der Gliederung ist Selbstzweck von Struktur zu vermeiden.

Organe des StuRa

Fakt ist: Es braucht Strukturen. Sonst weiß eine Hand nicht was die andere tut, es wird mehrfach oder gar nicht angegangen. Sprüche wie "Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, und alle machen mit!" kommen auf. Im Übrigen nennt sich der Zustand ohne Regeln Anomie. Wünschenswert wäre da doch eher Anarchie! Kein Mensch möge über den StuRa herrschen. Schlimmer ist, dass der StuRa über Studentinnen und Studenten herrschen soll. Es muss "Macht" verteilt werden und das möglichst breit.

Organe

Manche mögen ihre Freude daran haben bei allen Dingen mitentscheiden zu wollen. Naja! Beispiel gefällig: Bis zu dieser Grundordnung des StuRa mussten die Stimmberechtigten über die Reisekosten von mehr als 50,- € für die Teilnahme der Referatsleitung Soziales an einem BAföG-Seminar, die durch den Haushaltsplan gedeckt waren, abstimmen. Es macht Sinn gewisse Kompetenzen (im Sinne der Entscheidungsgewalt) an passende Ämter oder andere Gremien abzugeben. Lediglich die Kontrolle ist als Aufwand zu leisten. Das ist jedoch vergleichsweise wenig zeitintensiv. Damit wird im Übrigen auch die Barriere zur legislativen Mitwirkung abgebaut, denn so können Entscheidungen zur Ausführung ausgelagert werden.

    1. Das Plenum ist der "eigentliche" StuRa. Ferner sind alle andere Organe nur Hilfe zur Erfüllung. Die Zusammenfassung aller Stimmberechtigten kann auch anders genannt werden.

    2. Diese Ämter begründen sich auf die Formulierung von § 77 Absatz 2 Satz SächsHG (altes Hochschulgesetz bis 2008). Sie haben die Funktion als Speerspitze des StuRa, als Gesamtheit von Legislative und Exekutive.

    3. Woanders heißt es wohl Kabinett. :-D Hier sammelt sich die die geballte Exekutive. Sie bewältigen das "operative Geschäft". Die Menschen wollen (sollen) arbeiten, wozu ihnen auch Handlungsspielraum eingeräumt werden muss.

    4. Wer liest heraus wer sich im Rat auf Landesebene, dem LandessprecherInnenrat, treffen sollte? Die Sprecherinnen und Sprecher aller StuRä sollten sich dort versammeln. Sollten, im Sinne der Arbeitsteilung, andere Mitglieder hinfahren, so sollten sie aber ähnlich wie Sprecherinnen und Sprecher als Organ handeln können, denn das sorgt für eine Handlungsfähigkeit im LSR.

Plenum

  1. Ja, eigentlich ist die Bezeichnung "Plenum" blöd. Jedoch sind die Sitzungen des Plenums praktisch wie Plena (Versammlung aller Mitglieder). Ferner könnte das Plenum auch als Versammlung der Fachschaftsräte (durch ihre Vertreterinnen und Vertreter) gedeutet werden. Entscheidend ist, dass lediglich die "Abgeordneten" stimmen dürfen. So kann eine klare Trennung der Legislative für die Entscheidungen erreicht werden. Etwa der StuRa TU Dresden macht das anders. Wayne! Und für alle die das grundsätzliche Prinzip noch nicht kennen: Die Gewählten sollten gemäß dem Räteprinzip den Willen des Fachschaftsrates abbilden, auch wenn sie nicht an Beschlüsse gebunden sind. Die Zusammensetzung des StuRa (-Plenum) kann geändert werden. Dabei könnten etwa Anzahl der vertretenen Studentinnen und Studenten eine Rolle spielen. Auch eine anteilige Direktwahl (bis weniger als die Hälfte) wäre möglich. Ohne die Gliederung in Fachschaften geht natürlich nur eine Direktwahl. Aber auch diese könnte nach Wahlkreisen untergliedert werden. Viel Spaß!

  2. Was sollten nun die legislativen Kräfte so machen? Im Zweifelsfall müssen sie alles entscheiden, was nicht anderswo durch sie geregelt ist. Sollten sie sich Aufgaben oder deren Erfüllung "entledigen" wollen, so müssen sie sich was einfallen lassen und das in Ordnung gegossen beschließen.

    1. Die Richtlinienkompetenz, maßgeblich durch das Erlassen von Ordnungen, obliegt dem Plenum. Dabei ist darauf zu achten, dass das Beschlossene auch anwendbar ist und erfolgreich angewendet wird.

    2. Jetzt beginnt die Qual der Wahl. Personen und ihrem Verantwortungsbewusstsein zur sorgfältigen Ausführung von Ämtern soll das Vertrauen ausgesprochen werden. Ihr müsst überzeugt von der Qualität der Kandidatur sein. Etwa "Hallo, ich wollte hier vorstellen und Sprecher werden. Keine Sorge, ich nicht politisch bin." ist Panne und bei der Abstimmung hoffentlich nicht erfolgreich.

      1. Diesen Menschen wird wohl das größte Vertrauen durch die Wahl geschenkt. Die eigentlichen Galionsfiguren werden bei mangelnder Mitwirkung anderer Stellen im StuRa schnell zu den Arbeitstieren, die vor den Karren gespannt werden.

      2. Ohne die Besetzung der Referatsleitung Finanzen geht es nicht! Es braucht eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen zur Ausführung des Haushaltes. Und ohne die Verwaltung geht es auch nicht! Beispielsweise ist ihr der Bereich Sitzungsleitung, welcher ja wie das Präsidium eines Parlament ist, zugeordnet.

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      5. Für unsere Studentinnen- und Studentenschaft wählen wir eines der 5 studentischen Mitglieder in den Verwaltungsrates des StuWe. Nicht wundern: Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.

      6. Die Hoheit für die Belange zur Durchführung und Betreuung der Wahlen muss mindestens besetzt sein.

      7. Also eigentlich sollten alle Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft und alle Ordnungen der Hochschule klar regeln wie weitere Ämter zu wählen sind. Wenn nicht, dann greift diese Nummer. Erstellt für die neuen Mitglieder (z.B. hier) eine Aufzählung der weiteren sich auf gültigen Ordnungen ergebende Ämter, die durch den StuRa gewählt werden müssen. (Aufzählung: Mitglieder des Härtefallausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft)

    3. Sollten beschlossene Reglungen (etwa Aufgaben mögen durch die Referat erledigt werden) und diese sich als nicht umsetzbar erweisen (viele Referate sind nicht besetzt und die Aufgaben werden nicht erledigt) muss sich etwas überlegt (Einsetzen eines Ausschusses zur Erstellung von Ausschreibung der Ämter, Schaffung von Reglungen zum Nachteilsausgleich durch Gremiensemester und Aufwandsentschädigung oder Einstellung von Angestellten) und entsprechendes per Beschluss auf den Weg gebracht werden. Sollten andere,etwa das Referatskollegium als Exekutive, Mist beschlossen haben, so sollte das klargestellt werden. Etwa wenn beschlossen wurde, dass ausschließlich Mitglieder der Referate Mail-Adressen erstellt bekommen, kann das Plenum die Reglung "kassieren".

    4. Die Legislativ hat die anderen Funktionen zur Ausübung ihrer Ämter zu kontrollieren, denn die Gewählten haben diese Aufgaben nur delegiert. Um eurer gesamtheitlichen Verantwortung zu entsprechen, muss über die Tätigkeiten der dafür Gewählten geurteilt werden. Das gilt auch für das was zur Aufgabenbewältigung liegen blieb. Ihr habt den Laden am Laufen zu halten. "Macht euch nen Kopf!"

  3. Ein Hoch auf das Berichtswesen. Also mindestens zu den Sitzung (mit entsprechender Protokollierung) muss dargestellt werden was so geht. Einfacher, nachvollziehbarer und nachhaltiger ist aber die Dokumentation für die einzelnen Stellen. Etwa das Wiki vergisst "nie"! So kann sich eine Wahrnehmung für das Geleistete und wohl auch für Kommendes entwickeln. Die sorgsame Dokumentation sorgt für insgesamt weniger Aufwand, denn so muss das Rad nicht jedes Mal neu erfunden werden (und es nachvollziehbar wo es überhaupt gerade rumsteht).

  4. Damit sollen alle Mitglieder, als Vertreterinnen und Vertreter zur Willensbildung für das Plenum, an Sitzungen anderer teilnehmen können. Daraus ergibt sich auch, dass die Sitzungen anderer auf zentraler Ebene entsprechend frühzeitig und passend öffentlich anzukündigen sind.

Präsidium

  1. Der Aufwand mit dem Vor- und Nachbereiten von Sitzungen ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand. Deswegen sollte der Aufwand nicht auf einer Person allein lasten. Insbesondere während der Sitzung kann schlecht eine Person allein den Aufwand zu Redeleitung, Protokollerstellung und gar Entgegennehmen und Einpflegen von Änderungsanträgen bewältigen.
    Es wird, wie nahezu immer, zu einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern geraten.

Sprecherinnen und Sprecher

  1. Die heiligen Kühe eines StuRa. Die Anzahl beruht auf Tradition und sollte daher überdacht werden. Es erscheint eine ungerade Anzahl als zweckmäßig (Beschlussfähigkeit). Es sollte dahingehend die notwendige Mehrheit für Beschlüsse der Sprecherinnen und Sprecher überdacht werden.

  2. Die Sprecherinnen und Sprecher sind insbesondere zuständig für:

    1. Führung der Geschäfte im Zusammenwirken mit den anderen Organen;

    2. Unterstützung der Mitwirkenden bei der Umsetzung der Beschlüsse der Organe;

    3. die Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft oder des StuRa nach außen;

    4. alle Angelegenheiten des StuRa, soweit die Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft keine andere Zuständigkeit bestimmt;

    5. !!!Den Sprecherinnen und Sprecher obliegt das Fassen von Beschlüssen mit der mehreren Stimmen.

    6. Entscheidung zu Rechten und Pflichten von Weisungen gegenüber Angestellten; !!!In der Regel ist eine Person je Angestellte oder Angestellten weisungsbefugt. Die Entscheidung sollte im Benehmen mit der Referatsleitung studentische Selbstverwaltung & Organisation getroffen werden.

    7. Maßnahmen zur Einarbeitung von Nachfolgerinnen und Nachfolgern;

  3. Die Sprecherinnen und Sprecher wirken insbesondere mit dem Bereich Sitzungsleitung und dem Bereich Koordination zusammen.

 

Beauftragungen

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    1. Die Grundsätze der "gemäß der Ethik des CCC" sind zu berücksichtigen. Für die Beauftragung Datenschutz gilt insbesondere, wie extra in der Begründung erwähnt, Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen.! Im Übrigen widmet sogar die Verfassung des Freistaates Sachsens der Beauftragung Datenschutz einen eigen Artikel 57.

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    3. Schmerzen bei der Einarbeitung und dem unnötigen Fliegen auf die Fresse.

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  4. f

Gliederung

Die Formulierung 'Der StuRa bildet ...' ist der Formulierung 'Der Landtag bildet ständige Ausschüsse.' gemäß Artikel 52 Verfassung des Freistaates Sachsen entlehnt.

 

Ausschüsse

Ausschuss Finanzielles: Die Referatsleitung Finanzen erstellt die Voranschläge für den den Haushaltsplan fest, von denen der Ausschuss Finanzielles im Benehmen mit der Referatsleitung Finanzen abweichen kann. (geklaut aus § 6 Abs. 3 GO SLT)

Referate

studentische Selbstverwaltung & Organisation: Präsidium im Sinne von § 4 Abs. 5, § 6 Abs. 4 GO SLT

Finanzen: § 29 SächsHSFG

 

Verfahren

  1. Spannend ist ja, wie Organe des StuRa (also Organe, die sich der StuRa selbst geschaffen hat) verfahren. Eigentlich können sie das ja für sich selbst regeln. Es kann ja unterstellt werden, dass wer auch immer für die Ämter in diese Organe gewählt ist eine entsprechendes Mandat dazu erteilt wurde, da davon ausgegangen wird, dass die Gewählten mit ihrer Funktion ohnehin verantwortungsvoll umgehen. Dennoch steht es natürlich dem StuRa frei, dass er gewisse Vorgaben macht. Ein klassischer Fall wäre die Möglichkeit zum Delegieren von Stimmberechtigungen (Ist das Übertragen einer Stimme möglich? Kann eine Stimmen nur auf einen bestimmten Kreis von Menschen übertragen werden. Kann es zum Vereinen von mehreren Stimmberechtigungen auf eine Person kommen?).

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