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Wahlablaufplan Wahlen 2020/2021

Wahlablaufplan für die Wahlen in den erweiterten Senat, in den Senat, in die Fakultätsräte und in den StuRa
12.10.2020 Beginn der Lehrveranstaltung
20.10.2020 Wahlausschreibung für die Wahl 
(frühestens am 42. Tag, spätestens am 28.Tag vor dem ersten Wahltag, §11 Abs. 11 -> 20.10.-03.11.2020)
20.10.2020 - 05.11.2020
(15 Uhr)

Einreichungsfrist für Wahlvorschläge 
(Frist wird vom Wahlleiterin festgesetzt, endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 14 Abs. 10)

30.10.2020

Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung
(möglichst vor Schließung der Wählerinnenverzeichnisses § 13 Abs. 1)Ent

02.11.2020 - 04.11.2020 Ausliegen des Wählerinnenverzeichnisses
(muss mindestes während 3 Arbeitstagen vor Schließung ausliegen §12 Abs. 6)
05.11.2020

spätester Termin für das Einlegen eines Einspruch 
bei der Wahlleiterin gegen Nichteintragung, falsche Eintragung und der Eintragung einer nicht wahlberechtigten Person
(Einspruch ist schriftlich innerhalb der von der Hochschule festgelegten Frist einzulegen § 12 Abs. 7 und 8) 

05.11.2020

Schließung des Wählerinnenverzeichnisses
(frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, §12 Abs. 6)

09.11.2020

Entscheidung der Wahlleiterin zum Einspruch
(Entscheidung spätestens innerhlab der 4 Kalendertagen nach Schließung des Wählerinnenverzeichnisses, § 12 Abs. 7 und 8)

11.11.2020

Prüfung der Wahlvorschläge 
Sitzung der Wahlausschusses
(nach Ablauf der Einreichungsfrist wird unverzüglich geprüft, §15 Abs. 1)

12.11.2020 - 16.11.2020 Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen 
(innerhalb von 3 nicht vorlesungsfreien Tagen, §15 Abs. 2)
10.11.2020 
(15Uhr)
letzter Termin zur Beantragung der Briefwahl
(spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, §19 Abs. 2)
17.11.2020 Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
(spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, §15 Abs. 4)
01.12.2020 Wahltag 
9:00-16:00
02.12.2020

Auszählung und öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses
(unverzüglich und Beendigung der Stimmabgabe, §20 Abs.1)

Benachrichtigung der Gewählten
(unverzügliche Benachrichtigung der Gewähltem, §22 Abs. 1)

09.12.2020 letzter Termin für die Wahlanfechtung 
(innerhlab von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, §9 Abs. 1)

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