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Wahlausschreibung StuRa Wahlen 2020/2021

Wahlausschreibung der Wahlen 2020/2021 für den Studentinnen- und Studentenrat

 

Wahlausschreibung

Studentinnen- und Studentenrat

der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Für diese Wahl gilt die Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft vom 13. Oktober 2020.

Die Wahlordnung liegt mindestens beim Studentinnen- und Studentenrat im Raum A 108 aus.

Stelle des Wahlausschusses und der Wahlleiterin ist der Studentinnen- und Studentenrat.

 

Wahltermin

Dienstag, 01.12.2020 vom 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wahlraum

Campus Friedrich-List-Platz: PAB im Zentralgebäude

Campus Pillnitz: Foyer Pillnitzer Platz 1 (für Studierende der Fakultät

Landbau/Umwelt/Chemie, außer Chemieingenieurwesen)

 

Für die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter der Fakultäten in den Studentinnen- und Studentenrat sind alle Studentinnen und Studenten, die im Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnen- und Studentenrates aufgeführt sind, wählbar. Alle Studentinnen und Studenten der jeweiligen Fakultät, die Mitglied der Studentinnen- und Studentenschaft sind, sind wahlberechtigt.

Für alle acht Fakultäten sind jeweils vier Studentinnen oder Studenten in den Studentinnen- und Studentenrat zu wählen.

In diesem Zusammenhang werden alle Studentinnen und Studenten aufgefordert, Kandidaturen einzureichen. Die Frist endet am 05.11.2020 um 15:00 Uhr. Die Kandidaturen sind schriftlich fristgerecht bei der Wahlleiterin einzureichen (per Hauspost der HTW Dresden oder im Raum A 108 während der Öffnungszeiten des Servicebüros).

Zu beachten ist, dass nur fristgerecht eingereichte Kandidaturen berücksichtigt werden können und nur diejenigen gewählt werden können, die in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurden. Zugelassene Wahlvorschläge werden mindestens durch Aushang im Schaukasten des Studentinnen- und Studentenrat (neben dem Raum Z 134) bekannt gegeben.

Das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnen- und Studentenrates liegt beim Studentinnen- und Studentenrat im Raum A 108 und im Raum Z 246 vom 02.11.2020 bis 04.11.2020 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht aus. Gegen die Nichteintragung oder falsche Eintragung in das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnen- und Studentenrates kann die betroffene Person bis 05.11.2020 schriftlich Einspruch bei der Wahlleiterin einlegen. Gleiches gilt für die Eintragung nicht wahlberechtigter Personen durch die Wahlberechtigten. Die Wahlberechtigten erhalten möglichst bis zur Schließung des Wählerinnenverzeichnisses am 05.11.2020 eine Wahlbenachrichtigung.

Die Möglichkeit der Briefwahl besteht; die Übersendung der entsprechenden Unterlagen ist schriftlich bis spätestens 10.11.2020 bei der Wahlleiterin der HTW Dresden (Kanzlerin Monika Niehues) zu beantragen. Weitere Informationen zu den Wahlen der Studentinnen- und Studentenschaft sind beim Studentinnen- und Studentenrat (www.stura.htw-dresden.de) zu finden. Fragen sind an den Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft (wahl@stura.htw-dresden.de) zu richten.

 

Die Wahlausschreibung wurde am 20.10.2020 in Dresden erlassen.

 

Stephan Rankl

Wahlleiterin

Studentinnen- und Studentenschaft

HTW Dresden

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