Meinungsbild

Meinungsbildung für die Verbesserung der Geschäftsordnung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (2018)

Die KSS möge beschließen


 

Ermittlung des Willens für die Erarbeitung eines bestmöglichen Entwurfs

 

 

minimalistische Geschäftsordnung für "Alle Macht dem LSR!"

 

Soll es eine minimalistische Geschäftsordnung geben, die den LSR ermächtigt Ordnungen der KSS zu erlassen?

 

 

Ermächtigung des LSR zum Erlass von Ordnungen der KSS

 

Soll der LSR weitere Ordnungen für die KSS selbst erlassen (,ändern und aufheben) zu dürfen?

 

 

Strukturierung und Formulierung im Stil des Hochschulgesetzes

 

Soll sich der Verlauf der Inhalte an den einschlägigen Paragraphen zum Wesen der studentischen Selbstverwaltung im Hochschulgesetz (§§ 24 - 30 SächsHSFG) orientieren?

Sollen Formulierungen in Anlehnung bzw. in Abwandlung an Texte des Hochschulgesetzes erfolgen?

 

 

Finanzwesen in die Geschäftsordnung aufnehmen

 

Soll das Thema Finanzwesen der KSS in die Geschäftsordnung aufgenommen werden?

 

Stimmberechtigung zu finanziellen Belangen durch die Beteiligten der Finanzierung

 

Sollen Vertreterinnen von StuRä, die sich nicht an der Finanzierung der KSS beteiligen, an der Abstimmung zu den finanziellen Belangen beteiligen dürfen?

 

 

Selbstverständnis zur Mitgliedschaft von StuRä der staatlich anerkannten Hochschulen

 

Soll der LSR das Recht verlieren die Aufnahme eines StuRa einer staatlich anerkannten Hochschule ablehnen zu können und stattdessen einfach dem StuRa eines jeden anderen Mitgliedes zur nachfolgenden Sitzung zuzugestehen?

Soll die Begrenzung der Mitgliedschaft von einem StuRa einer staatlich anerkannten Hochschule auf ein Jahr durch das Erreichen der gleichwertigen Rechte je nach dem Grad der Mitwirkung zugestanden werden?

 

Selbstverständnis zur Mitgliedschaft von StuRä, die nicht dem Hochschulgesetz unterliegen

 

Soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass andere StuRä in Sachsen, die nicht dem Geltungsbereich des SächsHSFG unterliegen (von keiner der Hochschulen des Freistaates Sachsen oder von keiner durch den Freistaat Sachsen staatlich anerkannten Hochschulen) auch Mitglieder der KSS werden können?

 

 

starkes Wesen als "Organ" (oder nur Plattform)

 

Soll die KSS einen möglichst stärken Charakter bekommen können?

 

(etwa in Sinne der stringenten Fortsetzung des Räteprinzips FSR/StuRa/LSR (Fachschaft/Studentinnenschaft/Landesstrudirendenschaft))

 

starke Annahmen zum starken Wesen

 

Sollen möglichst starke Annahmen getroffen zum Wesen der KSS getroffen werden?

 

 

Veto einer Gruppe mit bestimmten Belangen der Hochschulen gemäß Hochschulgesetz

 

Soll es möglich sein, dass die Mehrheit der Vertreterinnen einer Gruppe mit bestimmten Belangen (etwa StuRä von Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder Kunsthochschulen) ein Veto gegen einen Beschluss der KSS einlegen kann?

 

 

Aufgabe des Zusammenwirkens mit anderen Landesstudierendenvertretungen

 

Soll die Aufgabe des Zusammenwirkens mit anderen Landesstudierendenvertretungen zur Klarstellung (Bekundung des Willens) aufgenommen werden?

 

Aufgabe der Durchführung einer Konferenz Sächsischer Studierendenräte

 

Soll die Aufgabe zur Durchführung einer Konferenz Sächsischer Studierendenräte zur Erinnerung (Bekundung des Willens) aufgenommen werden?

 

Anzahl der (stimmberechtigten) Mitglieder LSR nach Anzahl der Gewählten (etwa durch Entsendung)

 

Soll sich die (aktuelle) Anzahl der Stimmen im LSR auf der Anzahl der Gewählten (Entsendeten) ergeben?

 

 

Abschaffung der vermeintlichen Möglichkeit zur Vereinigung von mehreren Stimmen auf eine Person

 

Soll (noch klarer) klargestellt werden, dass das vereinen von einer Vielzahl von Stimmen auf eine Person unzulässig ist?

 

 

Verfahren & foo

 

Verfahren zur Abstimmung der Geschäftsordnung

 

Vorschlag zum Verfahren der Üblichkeit

Der LSR erstellt einen finalen Entwurf für die neue Geschäftsordnung. Die StuRä haben nur die Möglichkeit zuzustimmen oder sie (durch fehlende Zustimmung) abzulehnen.

 

Vorschlag zum Verfahren üblichen Zustimmung

Der LSR erstellt einen einheitlich einen grundsätzlichen Antrag, der an die einzelnen StuRä gerichtet ist. Dazu passend werden Anträge zur Änderung bereitgestellt. Sie können auch konkurrierend sein, wobei jedoch herausgestellt wird was die weitestgehende Änderung ist.

Die finale Geschäftsordnung ergibt sich aus der mehrheitlichen Zustimmung für die weitestgehende Änderung, die der LSR unterbreitet hat.

 

Vorschlag zum Verfahren des Optimums

Der LSR erstellt einen einheitlich einen grundsätzlichen Antrag, der an die einzelnen StuRä gerichtet ist. Er beinhaltet maßgeblich das Verfahren. Die weitestgehende Änderung ist eine besonders starker LSR beziehungsweise eine besonders starke KSS.

Das Verfahren beinhaltet die Zustimmung zum Verfahren einer Duldung durch Enthaltung. Mindestens zwei Drittel aller StuRä müssen dem Verfahren zustimmen, dass alle Reglungen angenommen werden, die die höchsten Zustimmung abzüglich der Ablehnung erhalten und Entfall der Enthaltungen (als Duldung) erhalten.

Alle Vorschläge für Reglungen sind einzeln (nicht konkurrierend) abzustimmen. (Bei nicht miteinander vereinbaren Reglungen setzt sich so die Reglung durch, die am stärksten gewünscht ist.)

 

 

Erarbeitung begleitender Dokumente

 

Soll eine (konsolidierte) Begründung - ferner eigene Kommentierung - zu den Inhalten erstellt werden (und womöglich im Zweifelsfall herangezogen werden)?

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