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Antrag an die KSS: Prüfungsunfähigkeit nicht durch Prüfungsausschüsse anhand vom ärtztlichen Attesten bewerten lassen, sondern durch durch Medizinerinnen

 

Antrag

Antragstext

Die KSS möge beschließen den Landtag - insbesondere die Regierungsfraktionen - aufzufordern im Rahmen der aktuell stattfindenden Novellierung des Hochschulgesetzes die Thematik/Problematik eines ärztlichen Attestes und der Bewertung der Prüfungsunfähigkeit durch Prüfungsausschüsse im Einzelfall auszuräumen und ein angemessen einfaches und sachliches Verfahren - etwa die Anerkennung einer üblichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als ausreichenden Nachweis für eine Prüfungsunfähigkeit, wie es etwa im Hochschulgesetz des Landes Thüringen ist - zu ermöglichen.

Begründung zum Antrag

Bekanntlicher Weise hat das SMWK eine "verpflichtendes" Formular zur Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit an die Hochschulen verteilt. Sie fußt - davon muss beim zuständigen Ministerium, die die Rechtsaufsicht über die Hochschule hat - auf die aktuelle Rechtslage. Und genau diese problematische Rechtslage ist das Problem.

Es ist anzuerkennen, dass Prüfungsrecht ein eigener Teil des Rechtes ist. Speziell die Anerkennung von Krankheit als Entschuldigung - etwa beim Arbeitsrecht - ist nicht direkt gleichermaßen anwendbar. Jedoch sollte für das Prüfungsrecht in Sachsen eine entsprechende gesetzliche Reglung zur ähnlichen Anwendung (Bescheinigung als Arbeitsunfähigkeit ist Nachweis für eine Prüfungsunfähigkeit) geschaffen werden.

Die problematische Rechtslage ergibt sich durch die übliche Anwendung des Prüfungsrechts, da es keine anderslautenden Bestimmungen - etwa im Hochschulgesetz - gibt. Mit einer dezidierten gesetzlichen Reglung (als Vorgabe durch die Legislative, den Landtag) könnte das Problem behoben werden.

Aktuell läuft der Prozess der Novellierung des Hochschulgesetzes. Der Prozess ist fortgeschritten, also bereits im parlamentarischen Verfahren.

Die KSS soll - unabhängig von weiteren Maßnahmen zur politischen Einflussnahme - sich sofort dafür einsetzen, dass der Landtag konkret mit der Problematik - aufzeigbar durch das Formular und damit verbundenen augenscheinlichen Folgen - konfrontiert wird und dazu aufgefordert wird das Problem zu beheben. Es soll dafür gesorgt werden, dass eine gesetzliche Reglung geschaffen wird, die es verhindert, dass Prüfungsausschüsse im Einzellfall die Prüfungsfähigkeit bei nachweislicher Krankheit bewerten müssen. Ausschließlich Ärztinnen sollen - auch ohne die Notwendigkeit zur allgemeinen Entbindung zur ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der Hochschule - die Prüfungsunfähigkeit bewerten können und müssen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die KSS wendet sich an alle passenden Stellen des (sächsischen) Landtages, insbesondere auch an die Regierungsfraktionen mit den Verantwortlichen zum Belangen des Hochschulwesens im Land.

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