Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Referate / Referat Personal / Sitzungen / 2020 / 14. Sitzung / Anerkennung Mitwirkung beratende Mitglieder faranto vor deren Wahl 2020

Anerkennung Mitwirkung beratende Mitglieder faranto vor deren Wahl 2020

2020-14-ABV: Anerkennung Mitwirkung beratende Mitglieder faranto vor deren Wahl 2020

 

Antrag

AntragstellerIn

(Referat Personal)

faranto

Antragsdatum

2020-10-19

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Mitwirkung von

  • Hannah Kiehle ab Beginn der Legislatur 2020
  • Teresa Münzberg ab Beginn der Legislatur 2020
  • Lotte Schutrak ab Beginn der Legislatur 2020
  • Imke Stabenow ab Beginn der Legislatur 2020
  • Helene Berger ab Beginn der Legislatur 2020
  • Evangeline Breuer ab Beginn der Legislatur 2020
  • Karin Hajal ab Beginn der Legislatur 2020
  • Johanna Tönies ab Beginn der Legislatur 2020
  • Anna Schumann ab 2020-02-14
  • Alena Otte ab Beginn der Legislatur 2020
  • Lucy Schiller ab Beginn der Legislatur 2020
  • Shahi Tarun ab Beginn der Legislatur 2020

für die Erfüllung von Aufgaben in der Selbstverwaltung für die Legislatur 2020 anzuerkennen.

Begründung zum Antrag

Zur 4. Sitzung Plenum Sommer 2020 wurden Mitglieder gewählt, die bei faranto aktiv sind. (Beschluss 2020-11-29: Wahl von beratenden Mitgliedern des StuRa 2020 zur 4. Sitzung des Plenums im Sommer 2020)

Die Wahl von beratenden Mitgliedern, die bei faranto aktiv sind, war auch die Legislaturen zuvor üblich. Jedoch fand die Wahl immer gleich - wie auch für anderen beratenden Mitglieder - zum Beginn der Legislatur statt. So war ersichtlich, dass die Mitglieder bereits seit Anbeginn der Legislatur aktiv waren. (Im Laufe der Legislatur kamen neue Mitglieder dazu, die bei faranto aktiv geworden waren.) 2020 war das nicht so.

Jedoch waren viele derer, die zur 4. Sitzung Plenum Sommer 2020 gewählt wurden, aber auch schon zuvor bei faranto aktiv. Sie erfüllten bei faranto gesetzlichen Aufgaben unserer Studentinnenschaft und wirkten dazu schon vor dem Wintersemester 2020/2021 mit.

Für jede Person ist der Zeitpunkt der Aufnahme der Mitwirkung angegeben. Personen, die bereits seit 2019 mitwirkten, soll die Dauer seit Anbeginn der Legislatur angerechnet werden können.

Eine Prüfung der tatsächlichen Mitwirkung, wie auch bei allen anderen Mitgliedern, kann dann gemäß MitO erfolgen. So sollen nur genannte Mitglieder überhaupt die Möglichkeit erhalten eine "sachgemäße" Prüfung für die (gesamte) Dauer ihrer Mitwirkung erhalten zu können, ohne womöglich auf mehrere Monate Mitwirkung verzichten zu müssen, nur weil sie für längere Zeit kein Mitglied des gesetzlichen Organs der studentischen Selbstverwaltung gewesen sind.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Änderungsanträge

Ergänzung weiterer Mitglieder, die bei faranto 2020 aktiv waren

AntragstellerIn

(Referat Personal)

Antragstext

Ergänze bei der Auflistung im Antragstext:

  • Sandra Böhm ab Beginn der Legislatur 2020
  • Luisa Grube ab Beginn der Legislatur 2020
  • Rosa-Leonely Sokolowski-Peguero ab 202-06-03
  • Alea Schreyer ab 202-05-20
  • Elisa Colditz ab Beginn der Legislatur 2020

.

Begründung

Es handelt sich um Mitglieder (des StuRa), die auch bereits vor ihrer Wahl bei faranto aktiv waren.

Der Beginn der Mitwirkung ("ab Beginn der Legislatur 2020" oder ein späterer Zeitpunkt) ist vor der Abstimmung zu erklären.

Ergänzung weiterer möglicher Mitglieder, die bei faranto 2020 aktiv waren

AntragstellerIn

(Referat Personal)

Antragstext

Ergänze beim Antragstext

Gleichermaßen soll die Mitwirkung von

  • Laura Tyl ab Beginn der Legislatur 2020
  • Nicole Häßler ab Beginn der Legislatur 2020
  • Fanny Lindner ab Beginn der Legislatur 2020
  • Petra Drgonova ab Beginn der Legislatur 2020
  • Rebecca Tänzer ab Beginn der Legislatur 2020
  • Eric Brandt ab Beginn der Legislatur 2020
  • Felix Brandt ab Beginn der Legislatur 2020

für die Erfüllung von Aufgaben in der Selbstverwaltung für die Legislatur 2020 anerkannt werden, wenn sie Mitglieder des StuRa 2020 wären (werden würden).

Begründung

Es gibt, neben den bestehenden Mitgliedern (des StuRa), weitere Aktive bei faranto, die womöglich auch hätten Mitglied (des StuRa) hätten sein können und (gesetzlich) Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung erfüllt haben.

Unter der Voraussetzung, dass sie noch Mitglied des StuRa 2020 werden, könnte (sollte) diesen Personen auch die Mitwirkung gleichermaßen anerkannt werden können.

Im Übrigen kann (soll) die Auflistung "lustig" durch den Vorstand von faranto vervollständigt werden.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
[da es sich um die Abweichung einer Ordnung (studentische Mitwirkungsordnung) handelt]

Behandlung

X. Sitzung StuRa 20yy
Tagesordnungspunkt Y
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß § Beschlüsse Abs. 2 Satz 2 StuRa-GO
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Der StuRa beschloss ….

Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name

Unterzeichnung

Artikelaktionen

Versenden
Drucken
Eric Brandt
Eric Brandt sagt
17.11.2020 19:50

test

Eric Brandt
Eric Brandt sagt
20.11.2020 09:52

Ergänzung um Zeiten des Eintritts

Sandra Böhm 16.10.2018
Luisa Grube 03.04.2018
Rosa-Leonely Sokolowski-Peguero 03.06.2020
Alea Schreyer 20.05.2020
Elisa Colditz 07.11.2017

Paul Riegel
Paul Riegel sagt
20.11.2020 12:51

habe ich (entsprechend) oben eingetragen. (weil du was mit "Eintritt" schreibst. entscheidend ist bei der mitwirkung, ab wann wer "was gemacht" (aka "miktgewirkt") hat. jedoch gehe ich bei den beiden, die für 2020 angegeben sind, davon aus, dass das (eintritt und aufnahme der tätigkeit) zeitlich deckungsgleich ist.)