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Erlass Haushalt 2026

25/26-07-04: Erlass des Haushaltsplans 2026

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, den Haushalt 2026 mit geplanten Einnahmen und geplanten Ausgaben von 334.506 € festzustellen. Der Betrag für die Selbstverwaltung beim Semesterbeitrag beträgt geändert 24,50 €.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-11-20) Verantwortlichkeit Haushalsplan 2025

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, den Haushalt 2026 mit geplanten Einnahmen und geplanten Ausgaben von 334.506 € festzustellen. Der Betrag für die Selbstverwaltung beim Semesterbeitrag beträgt geändert 24,50 €.

Begründung zum Antrag

§ 2 Abs. 1 Satz 2 Finanzordnung: "Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Berechnung und Verwendung der Beiträge für die studentische Selbstverwaltung gemäß § 29 Abs. 1 SächsHSFG der Studentinnenschaft und sonstiger Gelder im festzustellenden Haushaltsjahr."

§ 2 Abs. 2 Finanzordnung: "Ohne einen gültigen Haushaltsplan dürfen nur Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind."
Insgesamt sinkt der Semesterbeitrag um einen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan 2025. Jedoch ist dieser immer noch um 0,50 € höher als zum 2. Nachtrag 2025.

Einerseits wirken einige Sachverhalte senkend auf den Beitrag, etwa eine höher Anzahl an eingeschriebenen Studierenden an der HTWD und die Einführung eines neuen Personalkonzeptes (welches etwa 25.000 € weniger Kosten verursacht).
Anderere Sachverhalte haben eine Steigerung zur Folge, etwa die Berücksichtigung einiger Beschlüsse (wie etwa zum Semesterticket) oder die Planung eines neuen Konzepts für die Aufwandsentschädigung.
Insgesamt gleichen sich diese Änderungen aber aus, sodass der Beitrag im Vergleich zum letzten Nachtrag zum Haushaltsplan 2025 stabil bleibt.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

BO ausfertigen (und genehmigen lassen)
(HO 2026 ausfertigen (und genehmigen lassen))

Anlagen

Sitzungen Erstellung Haushaltsplan

1. Sitzung Verantwortlichkeit Haushaltsplan (Erstellung Haushaltsplan 2026)
2. Sitzung Verantwortlichkeit Haushaltsplan (Erstellung Haushaltsplan 2026)
3. Sitzung Verantwortlichkeit Haushaltsplan (Erstellung Haushaltsplan 2026)
4. Sitzung Verantwortlichkeit Haushaltsplan (Erstellung Haushaltsplan 2026)
5. Sitzung Verantwortlichkeit Haushaltsplan (Erstellung Haushaltsplan 2026)
letzte Anpassungen des Entwurfs durch Ausschuss Finanzielles

1. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2025/2026
2. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2025/2026

(Stand) Entwurf Haushaltsplan 2026

Entwurf Haushaltsplan 2026 (Stand 2025-11-29)
Entwurf Haushaltsplan 2026 (Stand 2025-12-12)

Stellungnahme Ausschuss Finanzielles

zum Antrag auf Feststellung des Haushaltsplans 2026

Der Ausschuss Finanzielles hat den Antrag auf Feststellung des Haushaltsplans 2026 sowie die dazugehörige Begründung geprüft und nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Es ist positiv hervorzuheben, dass es dieses Jahr erstmalig Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsposten gibt, die sogar schon mehrfach überarbeitet wurden. Leider wurden dem Ausschuss Finanzielles die Erläuterungen erst sehr spät zur Verfügung gestellt. Auch in der zuletzt vorgelegten Fassung sind diese weiterhin deutlich verbesserungswürdig. Eine abschließende, inhaltlich ausreichende Überarbeitung der Erläuterungen bis zur 8. Sitzung des Plenums des StuRa HTW Dresden im Haushaltsjahr 2025/2026 ist nach Einschätzung des Ausschusses nicht mehr realistisch. Die notwendige Weiterentwicklung der Erläuterungen wird daher im Jahr 2026 fortgeführt werden müssen.

Dabei handelt es sich nicht um ein neues Problem. Bereits seit längerer Zeit wird gefordert, die einzelnen Haushaltsposten mit klaren und nachvollziehbaren Erläuterungen zu versehen. Diese sollen transparent darstellen, wofür die jeweiligen Mittel vorgesehen sind, da sich dies aus den Haushaltstiteln selbst häufig nicht eindeutig erschließen lässt.

Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass der Haushaltsplan 2026 erneut unter erheblichem Zeitdruck erstellt wurde. Die Begründung, eine frühere Erstellung sei nicht möglich gewesen, da das Personalkonzept noch nicht vorgelegen habe, hält der Ausschuss in dieser Form für nicht zutreffend. Unabhängig vom Personalkonzept hätten wesentliche Teile des Haushaltsplans sowie begleitende Unterlagen – insbesondere vorbereitende Schreiben an die Hochschule – bereits deutlich früher erarbeitet werden können.

Kritisch sieht der Ausschuss zudem die Begründung des Antrags selbst. Aus dieser geht nicht ausreichend hervor, welche konkreten und maßgeblichen Änderungen sich gegenüber dem Haushaltsplan 2025 ergeben. Zwar werden einzelne Aspekte genannt, wie der gesunkene Semesterbeitrag, die höhere Studierendenzahl, das neue Personalkonzept sowie zusätzliche Kosten durch Beschlüsse (z. B. zum Semesterticket) und die geplante Neuausrichtung der Aufwandsentschädigung. Eine strukturierte und nachvollziehbare Darstellung der finanziellen Auswirkungen dieser Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplan 2025 fehlt jedoch.

Nach Auffassung des Ausschusses Finanzielles sollte eine solche Gegenüberstellung der wesentlichen Veränderungen ein zentraler Bestandteil der Begründung eines Haushaltsplanantrags sein, um dem Plenum eine fundierte Beratung und Entscheidung zu ermöglichen.

Der Ausschuss Finanzielles empfiehlt daher, diese Punkte bei zukünftigen Haushaltsplanungen frühzeitig zu berücksichtigen und insbesondere die Transparenz, Vergleichbarkeit zum Vorjahr sowie die rechtzeitige und vollständige Zuarbeit an den Ausschuss und das Plenum deutlich zu verbessern.

 

3. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2025/2026

Detailblatt II:

  • Im Posten bundesweite Interessenvertretungen (z.B. fsz etc.) wurden die Ausgaben auf 500 € heruntergesetzt.

 

Referat Kultur:

  • Beim Posten Erstifahrten wurden die Einnahmen auf 4.000 € angehoben, damit sich die Ausgaben und Einnahmen decken.

 

Referat Sport:

  • Nikolausvolleyballturnier: Die Einnahmen wurden auf 200 € gesenkt und die Ausgaben wurden auf 300 € gesenkt, da wir der Überzeugung sind, dass man die Hallengebühr als Studierendenschaft billiger erhalten kann und wir nicht die Möglichkeit geben möchten, eine hohe Miete für eine Sporthalle zahlen zu können.
  • Startgebühren: Die Ausgaben werden auf 600 € angehoben, damit eine sinnvolle Möglichkeit besteht, diese für eine Vielzahl Studis zu übernehmen.

 

Referat Personal:

  • Einführung des Posten StuRa Vollversammlung mit der Häufigkeit 2 für jeweils 500 €, also insgesamt Ausgaben von 1.000 €.

 

(Stand) Entwurf Haushaltsordnung 2026

Entwurf Haushaltsordnung 2026 (, deren Anlage der Haushaltsplan 2026 werden soll)

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zum Erlass des Haushaltsplanes)

Behandlung

7. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 4
Vertagung auf die kommende Sitzung

8. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2025-12-16

Beschlussfähigkeit

5 (anwesende Stimmberechtigte) von 5 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 5
Nein 0
Enthaltung 0

zugestimmt

Ausfertigung

2025-12-17 2025-12-17

 

 

 

 

Friedrich Grabner Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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