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Festlegung Corporate Design

24/25-20-07: Festlegung eines Corporate Designs für ein einheitliches Erscheinungsbild

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, dass alle Veröffentlichungen des StuRa durch das Referat Öffentlichkeitsarbeit entsprechend dem Corporate Design zu erstellen sind.

Der StuRa beschloss, dass Details vom Corporate Design in einer Verordnung festgelegt werden sollen. Das Corporate Design soll sich am Logo orientieren. Schriftarten sollen (hinsichtlich der Lizenz) frei verfügbar und verwendbar sein.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-06-09) Referat Öffentlichkeitsarbeit

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass alle Veröffentlichungen des StuRa durch das Referat Öffentlichkeitsarbeit entsprechend dem Corporate Design zu erstellen sind.

Der StuRa möge beschließen, dass Details vom Corporate Design in einer Verordnung festgelegt werden sollen. Das Corporate Design soll sich am Logo orientieren. Schriftarten sollen (hinsichtlich der Lizenz) frei verfügbar und verwendbar sein.

Begründung zum Antrag

Unser aktuelles Logo begleitet uns jetzt seit einer ganzen Weile und wurde/wird bereits auf vielen Materialien verwendet und mit dem alten Logo ausgetauscht. Um das Erscheinungsbild des StuRa intern und extern noch einheitlicher zu gestalten, soll es nun durch ein passendes Corporate Design ergänzt werden. Damit legen wir fest, wie Farben, Schriften und Logos verwendet werden – für einen konsistenten, wiedererkennbaren Auftritt.

Im Referat Öffentlichkeitsarbeit halten wir uns schon so ziemlich die ganze Zeit an das Corporate Design, jedoch fanden wir es wichtig, dass es trotzdem noch offiziell beschlossen wird und die Richtlinien auch außerhalb des Referates geltend sind.

"Antragstext 1"

Es soll klargestellt werden, dass das Referat Öffentlichkeitsarbeit für die Gestaltung von Veröffentlichungen zuständig ist. Dazu soll es ein einheitliches Erscheinungsbild geben, das auch über ein sogenanntes Corporate Design festgelegt sein soll. Zur Veröffentlichung zählen sämtliche Dokumente, die in der Öffentlichkeit zugänglich sind, wie beispielsweise auch Formulare. Wenn im Ausnahmefall Veröffentlichungen nicht durch das Referat Öffentlichkeitsarbeit erstellt werden, so muss es vor einer Veröffentlichung zu einer Absprache und Abstimmung mit dem Referat Öffentlichkeitsarbeit kommen.

"Antragstext 2"

Die Details des Corporate Designs sollen nicht in Form einer Ordnung geregelt sein, die ausschließlich die Legislative ändern kann, sondern durch eine Verordnung (als eine Art Ordnung der Exekutive), die der Vorstand verbessernd anpassen kann.

Vorgaben, die der Legislative als grundsätzlich erscheinen, sollen dennoch erwähnt werden.

Die Gestaltung vom Erscheinungsbild - etwa das Farbschema - soll sich stets am Logo orientieren.

Bei Schriftarten sollen - etwa auch um grundsätzlich unnötige Kosten zu vermeiden - unter einer freien Lizenz stehen.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Aufnahme in die KontO

Anlagen

Entwurf Corporate Design

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

20. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2025-06-17

Beschlussfähigkeit

7 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2025-06-18 2025-06-18

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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