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Forderung zum Erhalt der Bereitstellung von Prüfungen in jedem Prüfungsabschnitt (in jedem Semester)

22/23-10-007: Forderung zum Erhalt der Bereitstellung von Prüfungen in jedem Prüfungsabschnitt (in jedem Semester)

 

Antrag

Antragstellerin

Vorstand

studentische Vertretung im Senat

Antragsdatum

2023-01-16

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Bereitstellung einer Prüfung in jedem Semester im Prüfungsabschnitt (zum Ende der Lehrveranstaltungen) zu fordern.

Begründung zum Antrag

Im StuRa gab es den Glauben, dass sich aus der Musterprüfungsordnung ergibt, dass grundsätzlich jedes Semester alle Prüfungen im Prüfungsabschnitt angeboten werden. (Davon ausgenommen waren Prüfungen, die nicht im Prüfungsabschnitt angeboten werden müssen, klassischer Weise Alternative Prüfungsleistungen.)

Aktuell ist durch die fehlende Klarstellung durch das Prorektorat Lehre und Studium und bestehende Interpretation durch das Dezernat Studienangelegenheiten die Reglung in Frage gestellt. Eine Überarbeitung der Musterstudien- und -prüfungsordnung im Jahr 2023 soll aber für die Klarstellung (nicht anders durch Juristinnen und andere Fachleute interpretierbare Formulierung) sorgen.

Dem StuRa ist es wichtig, dass "weiterhin" geregelt ist, dass grundsätzlich jedes Semester eine Prüfung zu jedem Modul angeboten wird. Prüfungen müssen in einem bestimmten (planbaren) Zeitabschnitt nachholbar oder wiederholbar sein.
Alternative Ansätze - etwa die Bekanntgabe des Termins für das Nachholen oder Wiederholen der Prüfungen mit der Bekanntgabe des Termins für die reguläre Prüfung zum Ende der Lehrveranstaltungen - wären gewiss auch vorstellbar, aber sind nicht Gegenstand der aktuellen Debatte zur Studienorganisation.

Zentrale Forderung ist die Planbarkeit von Prüfungsterminen. Es soll nicht sein, dass der Termin zum Nachholen oder Wiederholen "irgendwie" im Laufe des Semesters angeboten wird und der Termin im regulären (nachfolgenden) Prüfungsabschnitt entfällt. (Wir freuen uns über alle fleißigen Prüfenden, die zusätzliche Prüfungen - wann auch immer - anbieten. (Aber wir ärgern uns über weniger fleißige Prüfende, die ordnungsgemäße Prüfungen im Prüfungsabschnitt nicht anbieten.))

Die Forderung ist auch davon unabhängig, dass (aus Sicht des StuRa) die Reglung bereits besteht.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO!

Forderung an das Rektorat, insbesondere das Prorektorat Lehre und Studium herantragen

Forderung im Zusammenwirken mit der studentischen Vertretung im Senat, insbesondere der studentischen Vertretung in der Senatskommission Lehre und Studium, an den Senat herantragen

klarstellende (möglichst nicht anders interpretierbare) Formulierung in der Musterprüfungsordnung

Klarstellung, dass die Reglung bereits sinngemäß bereits Bestandteil aller Prüfungsordnungen ist und folglich jedes Semester grundsätzlich eine Prüfung für jedes Modul im regulären Prüfungsabschnitt angeboten wird

Anlagen

Ordner Anschreiben SMWK - Interpretation PO

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

10. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2023-01-24

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss die Bereitstellung einer Prüfung in jedem Semester im Prüfungsabschnitt (zum Ende der Lehrveranstaltungen) zu fordern.

Ausfertigung

2023-01-25
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung Tino Köhler

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